DAB BNP Paribas: Erhalte ich eine Null-Bescheinigung?

Wann eine Jahressteuerbescheinigung erstellt wird und warum es keine Null-Bescheinigung gibt

Eine Null-Bescheinigung wird von der DAB BNP Paribas nicht ausgestellt. Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur dann erstellt und versandt, wenn für das betreffende Steuerjahr tatsächlich steuerlich relevante Daten vorhanden sind.

Wenn Sie also keine Jahressteuerbescheinigung erhalten, muss dies nicht bedeuten, dass ein Dokument fehlt oder beim Versand etwas schiefgelaufen ist. Es kann schlicht daran liegen, dass für Ihr Konto beziehungsweise Depot im betreffenden Jahr keine Daten vorliegen, die zur Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung führen.

Was ist mit einer Null-Bescheinigung gemeint?

Unter einer Null-Bescheinigung wäre in diesem Zusammenhang eine Jahressteuerbescheinigung zu verstehen, die ausgestellt wird, obwohl keine entsprechenden steuerlich relevanten Werte vorhanden sind. Eine solche Bescheinigung stellt die DAB BNP Paribas nicht aus.

Es wird daher nicht automatisch für jedes bestehende Konto oder Depot eine Jahressteuerbescheinigung erstellt. Entscheidend sind die steuerlich relevanten Vorgänge des jeweiligen Steuerjahres.

Wann wird eine Jahressteuerbescheinigung erstellt?

Eine Jahressteuerbescheinigung wird erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten vorhanden sind. Dabei können unterschiedliche Vorgänge innerhalb des jeweiligen Steuerjahres eine Rolle spielen.

Zu den steuerlich relevanten Daten können beispielsweise folgende Positionen gehören:

  • Erträge
  • Gewinne
  • Ersatzbemessungsgrundlagen
  • weitere steuerlich relevante Werte des jeweiligen Steuerjahres

Ob eine Jahressteuerbescheinigung erstellt wird, richtet sich somit nach den tatsächlich vorhandenen steuerlichen Daten und nicht allein danach, ob während des Jahres ein DAB Depot oder Konto bestanden hat.

Wann wird keine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt?

Sind im betreffenden Steuerjahr keine Daten vorhanden, die für eine Jahressteuerbescheinigung relevant sind, wird keine entsprechende Bescheinigung erstellt. Eine zusätzliche Bescheinigung mit Nullwerten wird ebenfalls nicht versandt.

Das bedeutet beispielsweise, dass das bloße Vorhandensein eines Depots nicht automatisch zur Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung führt. Maßgeblich sind die steuerlich relevanten Vorgänge.

Situation Jahressteuerbescheinigung
Steuerlich relevante Erträge vorhanden Wird grundsätzlich erstellt
Steuerlich relevante Gewinne vorhanden Wird grundsätzlich erstellt
Relevante Ersatzbemessungsgrundlagen vorhanden Wird grundsätzlich erstellt
Keine steuerlich relevanten Daten vorhanden Keine Jahressteuerbescheinigung
Null-Bescheinigung gewünscht Wird nicht ausgestellt

Warum habe ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten?

Wenn Sie keine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob im vergangenen Steuerjahr überhaupt entsprechende steuerlich relevante Vorgänge angefallen sind. Fehlen solche Daten, ist es regulär, dass keine Bescheinigung erstellt wird.

Sie sollten daher nicht automatisch davon ausgehen, dass eine noch ausstehende Jahressteuerbescheinigung verspätet ist. Unter Umständen besteht für das betreffende Jahr schlicht keine Bescheinigung.

Bekomme ich eine Bescheinigung nur wegen eines bestehenden Depots?

Nein. Allein die Tatsache, dass Sie ein Konto oder Depot bei der DAB BNP Paribas besitzen, führt nicht automatisch zur Erstellung einer Jahressteuerbescheinigung.

Entscheidend ist vielmehr, ob für das jeweilige Steuerjahr steuerlich relevante Daten vorhanden sind. Sind keine entsprechenden Werte vorhanden, wird auch keine Null-Bescheinigung als Ersatz erstellt.

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Tipp: Prüfen Sie zuerst, ob steuerlich relevante Daten vorliegen

Wenn Sie auf eine Jahressteuerbescheinigung warten, prüfen Sie zunächst, ob im betreffenden Jahr steuerlich relevante Daten wie Erträge, Gewinne oder Ersatzbemessungsgrundlagen vorhanden waren. Sind keine entsprechenden Daten vorhanden, wird bei der DAB BNP Paribas keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.

Das kann unnötige Rückfragen vermeiden, wenn Sie Ihre Steuerunterlagen zusammenstellen. Benötigen Sie für einen bestimmten Zweck einen Nachweis über Ihre persönliche steuerliche Situation, sollten Sie außerdem prüfen, welches Dokument hierfür tatsächlich erforderlich ist.

Fazit: Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt

Die DAB BNP Paribas stellt keine Null-Bescheinigung aus. Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten für das jeweilige Steuerjahr vorhanden sind. Dazu können beispielsweise Erträge, Gewinne oder Ersatzbemessungsgrundlagen gehören. Das bloße Bestehen eines Kontos oder Depots reicht für die Ausstellung nicht aus. Haben Sie keine Jahressteuerbescheinigung erhalten, kann dies daher regulär daran liegen, dass keine entsprechenden steuerlichen Daten vorhanden waren. In diesem Fall wird auch keine separate Bescheinigung mit Nullwerten erstellt. Anleger sollten deshalb zunächst prüfen, ob für das betreffende Steuerjahr überhaupt relevante Vorgänge vorliegen. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.

FAQ – Häufige Fragen zur Null-Bescheinigung

Stellt die DAB BNP Paribas eine Null-Bescheinigung aus?
Nein. Eine Null-Bescheinigung wird von der DAB BNP Paribas nicht ausgestellt.

Wann erhalte ich eine Jahressteuerbescheinigung?
Eine Jahressteuerbescheinigung wird erstellt und versandt, wenn für das betreffende Steuerjahr steuerlich relevante Daten vorhanden sind.

Welche Daten können für die Jahressteuerbescheinigung relevant sein?
Dazu können beispielsweise Erträge, Gewinne, Ersatzbemessungsgrundlagen und weitere steuerlich relevante Werte gehören.

Warum habe ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten?
Ein möglicher Grund ist, dass für das betreffende Steuerjahr keine steuerlich relevanten Daten vorhanden waren. In diesem Fall wird keine Jahressteuerbescheinigung und auch keine Null-Bescheinigung erstellt.


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