Besondere Anforderungen für Erben mit Wohnsitz im Ausland
Leben Sie als Erbe im Ausland, sind bei der Nachlassbearbeitung eines Depots oder Kontos bei der DAB BNP Paribas einige zusätzliche Unterlagen erforderlich. Neben den allgemeinen Nachlassunterlagen müssen je nach Wohnsitz und steuerlicher Situation weitere Nachweise eingereicht werden.
Diese zusätzlichen Anforderungen dienen insbesondere der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Steuer- und Erbrecht sowie der Identitätsprüfung.
Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt unter anderem vom Wohnsitz, der Staatsangehörigkeit und möglichen Auslandsbezügen ab.
Welche Unterlagen werden zusätzlich benötigt?
Erben mit Wohnsitz im Ausland reichen zusätzlich zu den allgemeinen Nachlassunterlagen weitere Dokumente ein.
Hierzu gehören insbesondere:
- Ordnungsgemäße Legitimation entsprechend den allgemeinen Vorgaben zur Nachlassbearbeitung.
- W-8BEN-Formular für Erben mit Wohnsitz im Ausland.
- W-9-Formular, wenn der Erbe die US-Staatsangehörigkeit besitzt oder ein steuerlicher US-Bezug besteht.
Wann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?
Besteht ein Auslandsbezug, verlangt die DAB BNP Paribas zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Erbschaftsteuerstelle.
Dies betrifft beispielsweise folgende Fälle:
- Erben mit Wohnsitz im Ausland
- Bevollmächtigte mit Wohnsitz im Ausland
- Verstorbene mit Auslandsbezug
- Überweisungen oder Wertpapierüberträge ab 5.000 Euro ins Ausland
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aufgrund der gesetzlichen Haftung von Kreditinstituten nach § 20 Abs. 6 Satz 2 Erbschaftsteuergesetz erforderlich.
Wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die DAB BNP Paribas fordert die Unbedenklichkeitsbescheinigung grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt an.
Damit das Finanzamt die Bescheinigung an die Bank übermitteln darf, müssen sich die Erben jedoch selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und dort eine Datenfreigabe erteilen. Ohne diese Zustimmung verhindert der Datenschutz eine Weitergabe der Informationen.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Welches Finanzamt zuständig ist, richtet sich nach der jeweiligen Nachlasssituation.
Dabei gilt:
- War der Verstorbene zuletzt im Ausland gemeldet, ist für die DAB BNP Paribas das Finanzamt Kaufbeuren zuständig.
- In allen anderen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Das zuständige Finanzamt kann über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern anhand der Postleitzahl des letzten Wohnsitzes ermittelt werden.
Warum werden W-8BEN- oder W-9-Formulare benötigt?
Diese Formulare dienen der steuerlichen Einordnung internationaler Sachverhalte. Sie unterstützen die korrekte steuerliche Behandlung von Erträgen und Nachlässen mit Auslandsbezug.
Welches Formular erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach der steuerlichen Ansässigkeit beziehungsweise einer US-Steuerpflicht.
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Tipp: Frühzeitig Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen
Da die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach einer Datenfreigabe durch die Erben ausgestellt werden kann, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Dadurch lässt sich die Nachlassbearbeitung häufig deutlich beschleunigen und unnötige Verzögerungen können vermieden werden.
Fazit: Bei Auslandsbezug sind zusätzliche Nachweise erforderlich
Leben Erben im Ausland oder besteht ein anderer Auslandsbezug, verlangt die DAB BNP Paribas neben den allgemeinen Nachlassunterlagen weitere Dokumente. Dazu gehören insbesondere eine ordnungsgemäße Legitimation, gegebenenfalls ein W-8BEN- oder W-9-Formular sowie in vielen Fällen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts.
Wer die erforderlichen Unterlagen frühzeitig zusammenstellt und die notwendige Datenfreigabe beim Finanzamt erteilt, kann die Bearbeitung des Nachlasses erheblich erleichtern. Für die spätere Depotführung bietet PROfinance zusätzlich attraktive Vorteile wie 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und ein Bonusprogramm.
FAQ – Häufige Fragen zu Erben im Ausland
Welche zusätzlichen Unterlagen benötige ich als Erbe im Ausland?
Neben den allgemeinen Nachlassunterlagen werden eine ordnungsgemäße Legitimation sowie gegebenenfalls ein W-8BEN- oder W-9-Formular benötigt.
Wann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt?
Immer dann, wenn ein relevanter Auslandsbezug besteht, beispielsweise bei Erben im Ausland oder Auslandsüberweisungen ab 5.000 Euro.
Wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die DAB BNP Paribas fordert diese beim Finanzamt an. Die Erben müssen zuvor eine Datenfreigabe beim zuständigen Finanzamt erteilen.
Welches Finanzamt ist zuständig?
War der Verstorbene zuletzt im Ausland gemeldet, ist das Finanzamt Kaufbeuren zuständig. In allen anderen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen.