DAB BNP Paribas: Kann ich für ein Gemeinschaftskonto einen Freistellungsauftrag stellen?

Freistellungsauftrag beim Gemeinschaftskonto: Das müssen Ehepartner beachten

Auch für ein Gemeinschaftskonto oder Gemeinschaftsdepot bei der DAB BNP Paribas kann grundsätzlich ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden. Allerdings gelten dabei besondere steuerliche Voraussetzungen.

Bei einem Gemeinschaftskonto ist die Einrichtung eines Freistellungsauftrags nur möglich, wenn die beiden Depot- beziehungsweise Kontoinhaber Ehepartner sind und steuerlich gemeinsam veranlagt werden. Für andere Gemeinschaftskonten kann kein gemeinsamer Freistellungsauftrag eingerichtet werden.

Wann ist ein Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonto möglich?

Entscheidend ist nicht allein, dass zwei Personen gemeinsam ein Konto oder Depot führen. Für die steuerliche Berücksichtigung eines gemeinsamen Freistellungsauftrags müssen die Kontoinhaber miteinander verheiratet und beim Finanzamt gemeinsam veranlagt sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Ehepartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für ihre Kapitalerträge erteilen und damit ihren gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen lassen.

Situation Gemeinsamer Freistellungsauftrag möglich?
Verheiratete und gemeinsam veranlagte Ehepartner Ja
Verheiratete, aber nicht gemeinsam veranlagte Ehepartner Nein
Unverheiratete Gemeinschaftskontoinhaber Nein

Wie hoch ist der Freibetrag für gemeinsam veranlagte Ehepartner?

Gemeinsam veranlagten Ehepartnern steht ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von insgesamt 2.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Bis zu diesem Betrag können entsprechende Kapitalerträge grundsätzlich vom direkten Steuerabzug freigestellt werden, sofern ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Der Betrag muss dabei nicht vollständig bei der DAB BNP Paribas hinterlegt werden. Ehepartner können ihr verfügbares Freistellungsvolumen auch auf mehrere Kreditinstitute verteilen.

Was ist bei mehreren Banken zu beachten?

Besitzen Sie neben Ihrem Gemeinschaftskonto bei der DAB BNP Paribas weitere Konten oder Depots bei anderen Banken, sollten Sie die dort hinterlegten Freistellungsaufträge berücksichtigen. Entscheidend ist die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge.

Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern darf das insgesamt erteilte Freistellungsvolumen den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro nicht überschreiten.

Warum gelten bei Gemeinschaftskonten besondere Regeln?

Der Freistellungsauftrag ist an steuerliche Voraussetzungen geknüpft. Deshalb reicht die gemeinsame Inhaberschaft eines Kontos oder Depots allein nicht aus, um einen gemeinsamen Freibetrag nutzen zu können.

Die gemeinsame Freistellung knüpft vielmehr an die gemeinsame steuerliche Veranlagung der Ehepartner an. Deshalb sollte vor der Einrichtung geprüft werden, ob diese Voraussetzung tatsächlich erfüllt ist.

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Tipp: Gemeinsame Veranlagung vor der Einrichtung prüfen

Bevor Sie für Ihr Gemeinschaftskonto einen Freistellungsauftrag einreichen, prüfen Sie, ob Sie und der zweite Kontoinhaber tatsächlich gemeinsam veranlagte Ehepartner sind. Nur dann ist bei einem Gemeinschaftskonto die Einrichtung eines gemeinsamen Freistellungsauftrags möglich.

Überprüfen Sie außerdem bereits bestehende Freistellungsaufträge bei anderen Kreditinstituten. So vermeiden Sie, dass der insgesamt verfügbare Sparer-Pauschbetrag überschritten oder ungünstig auf verschiedene Banken verteilt wird.

Fazit: Freistellungsauftrag beim Gemeinschaftskonto nur unter bestimmten Voraussetzungen

Auch für ein Gemeinschaftskonto bei der DAB BNP Paribas kann ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die beiden Depot- beziehungsweise Kontoinhaber verheiratet sind und steuerlich gemeinsam veranlagt werden. Die gemeinsame Kontoführung allein reicht dafür nicht aus. Gemeinsam veranlagten Ehepartnern steht ein Sparer-Pauschbetrag von insgesamt 2.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieser kann auch auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden. Dabei darf die Summe der erteilten Freistellungsaufträge den verfügbaren Gesamtbetrag nicht überschreiten. Vor der Einrichtung sollten daher sowohl die steuerliche Veranlagung als auch bereits bestehende Freistellungsaufträge geprüft werden. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.

FAQ – Freistellungsauftrag beim Gemeinschaftskonto

Kann ich bei der DAB BNP Paribas für ein Gemeinschaftskonto einen Freistellungsauftrag stellen?
Ja. Dies ist bei einem Gemeinschaftskonto möglich, wenn die Kontoinhaber miteinander verheiratet sind und steuerlich gemeinsam veranlagt werden.

Können unverheiratete Personen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen?
Nein. Bei Gemeinschaftskonten ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag nur für gemeinsam veranlagte Ehepartner möglich.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag für gemeinsam veranlagte Ehepartner?
Gemeinsam veranlagten Ehepartnern steht ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von insgesamt 2.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Kann der gemeinsame Freibetrag auf mehrere Banken verteilt werden?
Ja. Der Sparer-Pauschbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden, solange die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den verfügbaren Gesamtbetrag nicht überschreitet.


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