Wann Sie eine Jahressteuerbescheinigung erhalten – und wann nicht
Eine Jahressteuerbescheinigung der DAB BNP Paribas wird nicht automatisch für jedes Depot oder Konto erstellt. Voraussetzung ist, dass für das betreffende Steuerjahr tatsächlich steuerlich relevante Daten vorhanden sind.
Dazu können beispielsweise Erträge, Gewinne oder Ersatzbemessungsgrundlagen gehören. Sind keine entsprechenden steuerlich relevanten Daten vorhanden, wird keine sogenannte Null-Bescheinigung ausgestellt.
Wann wird eine Jahressteuerbescheinigung erstellt?
Eine Jahressteuerbescheinigung wird erstellt und versandt, wenn im betreffenden Steuerjahr steuerlich relevante Sachverhalte vorliegen. Entscheidend ist somit nicht allein, dass ein Konto oder Depot bei der DAB BNP Paribas besteht.
Zu den Daten, die für die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung relevant sein können, gehören beispielsweise:
- Kapitalerträge
- realisierte Gewinne
- Ersatzbemessungsgrundlagen
- weitere steuerlich relevante Daten des betreffenden Steuerjahres
Ob eine Bescheinigung erstellt wird, hängt somit von den tatsächlich vorhandenen steuerlichen Informationen des jeweiligen Kunden ab.
Wird eine Jahressteuerbescheinigung ohne Erträge ausgestellt?
Nein. Liegen keine steuerlich relevanten Daten vor, stellt die DAB BNP Paribas keine Null-Bescheinigung aus. Das bedeutet, dass Sie nicht allein deshalb eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, weil während des Jahres ein Depot oder Konto bestanden hat.
Wenn Sie keine Jahressteuerbescheinigung erhalten, kann dies daher schlicht daran liegen, dass für das betreffende Steuerjahr keine Daten vorhanden waren, die eine Ausstellung erforderlich machen.
Wer erhält eine Jahressteuerbescheinigung?
Eine Jahressteuerbescheinigung kann sowohl für Privatpersonen als auch für betriebliche Anleger erstellt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die betreffende Person beziehungsweise der Anleger in Deutschland steuerpflichtig ist und entsprechende steuerlich relevante Daten vorliegen.
| Situation | Jahressteuerbescheinigung |
|---|---|
| Privatperson, in Deutschland steuerpflichtig und steuerlich relevante Daten vorhanden | Ja |
| Betrieblicher Anleger, in Deutschland steuerpflichtig und steuerlich relevante Daten vorhanden | Ja |
| Keine steuerlich relevanten Daten vorhanden | Nein, keine Null-Bescheinigung |
| Steuerausländer | Keine reguläre Jahressteuerbescheinigung |
Was gilt für Steuerausländer?
Steuerausländer erhalten grundsätzlich keine Jahressteuerbescheinigung der DAB BNP Paribas. Für sie gelten hinsichtlich der steuerlichen Dokumentation andere Regelungen.
Sind bei einem bestimmten Geschäftsvorfall in Deutschland Steuern angefallen, können gegebenenfalls Einzelsteuerbescheinigungen erstellt werden. Dies kann beispielsweise bei der Besteuerung von Dividenden deutscher Aktien relevant sein.
Was ist eine Einzelsteuerbescheinigung?
Während die Jahressteuerbescheinigung steuerlich relevante Daten eines Steuerjahres zusammenfasst, kann eine Einzelsteuerbescheinigung einen konkreten steuerlich relevanten Geschäftsvorfall betreffen. Für Steuerausländer kann dies relevant werden, wenn bei einem Vorgang tatsächlich deutsche Steuern angefallen sind.
Ob und welche Bescheinigung im Einzelfall benötigt oder ausgestellt wird, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation und dem jeweiligen Geschäftsvorfall ab.
Warum habe ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten?
Wenn Sie keine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben, bedeutet dies nicht automatisch, dass bei der Erstellung oder beim Versand ein Fehler aufgetreten ist. Ein möglicher Grund ist, dass im betreffenden Steuerjahr keine steuerlich relevanten Daten vorhanden waren.
Auch wenn Sie als Steuerausländer geführt werden, erhalten Sie grundsätzlich keine reguläre Jahressteuerbescheinigung. In diesem Fall können bei bestimmten steuerpflichtigen Vorgängen stattdessen Einzelsteuerbescheinigungen relevant sein.
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Tipp: Erst prüfen, ob steuerlich relevante Daten vorliegen
Wenn Sie auf eine Jahressteuerbescheinigung warten und bislang keine erhalten haben, prüfen Sie zunächst, ob im betreffenden Steuerjahr überhaupt steuerlich relevante Daten angefallen sind. Ohne entsprechende Daten wird bei der DAB BNP Paribas keine Null-Bescheinigung erstellt.
Berücksichtigen Sie außerdem Ihren steuerlichen Status. Für Steuerausländer gelten andere Regelungen, sodass gegebenenfalls anstelle einer Jahressteuerbescheinigung einzelne Steuerbescheinigungen für bestimmte Geschäftsvorfälle relevant sein können.
Fazit: Nicht jeder Kunde erhält automatisch eine Jahressteuerbescheinigung
Eine Jahressteuerbescheinigung der DAB BNP Paribas wird nur erstellt, wenn steuerlich relevante Daten für das betreffende Jahr vorhanden sind. Dazu können beispielsweise Erträge, Gewinne oder Ersatzbemessungsgrundlagen gehören. Eine reine Null-Bescheinigung ohne entsprechende steuerliche Daten wird nicht ausgestellt. Privatpersonen und betriebliche Anleger können eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind und die notwendigen steuerlichen Daten vorliegen. Steuerausländer erhalten dagegen grundsätzlich keine reguläre Jahressteuerbescheinigung. Sind bei einzelnen Geschäftsvorfällen deutsche Steuern angefallen, können für sie gegebenenfalls Einzelsteuerbescheinigungen ausgestellt werden. Wer keine Jahressteuerbescheinigung erhält, sollte daher zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen für deren Erstellung überhaupt erfüllt sind. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Voraussetzungen für die Jahressteuerbescheinigung
Wann erstellt die DAB BNP Paribas eine Jahressteuerbescheinigung?
Eine Jahressteuerbescheinigung wird erstellt, wenn für das betreffende Steuerjahr steuerlich relevante Daten wie Erträge, Gewinne oder Ersatzbemessungsgrundlagen vorhanden sind.
Bekomme ich eine Jahressteuerbescheinigung, wenn keine steuerlich relevanten Daten vorhanden sind?
Nein. Die DAB BNP Paribas stellt keine Null-Bescheinigung aus.
Erhalten betriebliche Anleger eine Jahressteuerbescheinigung?
Ja, eine Jahressteuerbescheinigung kann auch für betriebliche Anleger erstellt werden, wenn diese in Deutschland steuerpflichtig sind und entsprechende steuerlich relevante Daten vorliegen.
Erhalten Steuerausländer eine Jahressteuerbescheinigung?
Nein, grundsätzlich erhalten Steuerausländer keine reguläre Jahressteuerbescheinigung. Wenn bei einem konkreten Geschäftsvorfall in Deutschland Steuern angefallen sind, kann gegebenenfalls eine Einzelsteuerbescheinigung ausgestellt werden.