So können Anleger ihren Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge nutzen
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger dafür sorgen, dass Kapitalerträge bis zur Höhe des verfügbaren Sparer-Pauschbetrags ohne direkten Steuerabzug ausgezahlt beziehungsweise gutgeschrieben werden. Dazu wird der Freistellungsauftrag bei der Bank oder einem anderen Kreditinstitut hinterlegt.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner. Ein Freistellungsauftrag kann bei einem Kreditinstitut vollständig genutzt oder auf mehrere Institute verteilt werden.
Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?
Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, werden Ihre Kapitalerträge bis zur eingetragenen Höhe des noch verfügbaren Freistellungsbetrags grundsätzlich ohne Abzug der Kapitalertragsteuer gutgeschrieben. Erst wenn der hinterlegte Betrag ausgeschöpft ist, erfolgt bei weiteren steuerpflichtigen Kapitalerträgen grundsätzlich ein entsprechender Steuerabzug.
Zu den relevanten Kapitalerträgen können beispielsweise Zinsen, Dividenden und steuerpflichtige Erträge aus Wertpapieren beziehungsweise Investmentfonds gehören.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Die Höhe des verfügbaren Sparer-Pauschbetrags hängt insbesondere davon ab, ob Sie alleinstehend oder gemeinsam veranlagt sind. Innerhalb dieser Grenzen können entsprechende Freistellungsaufträge eingerichtet werden.
| Steuerliche Situation | Sparer-Pauschbetrag |
|---|---|
| Alleinstehende | 1.000 Euro pro Jahr |
| Verheiratete / gemeinsam Veranlagte | 2.000 Euro pro Jahr |
Welche Steuern können durch den Freistellungsauftrag vermieden werden?
Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag unterliegen steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Freistellungsauftrag verhindert diesen Steuerabzug innerhalb des verfügbaren Sparer-Pauschbetrags. Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Steuerbonus, sondern um die praktische Berücksichtigung des ohnehin gesetzlich vorgesehenen Freibetrags direkt beim Kreditinstitut.
Kann ich Freistellungsaufträge bei mehreren Banken einrichten?
Ja. Wenn Sie beispielsweise Depots oder Konten bei mehreren Kreditinstituten besitzen, können Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag auf verschiedene Banken verteilen.
Wichtig ist, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den Ihnen zustehenden Gesamtbetrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreitet.
Beispiel: So wirkt sich ein Freistellungsauftrag aus
Ein einfaches Beispiel zeigt, warum ein passend eingerichteter Freistellungsauftrag sinnvoll sein kann. Angenommen, eine alleinstehende Person erzielt innerhalb eines Jahres 800 Euro an steuerpflichtigen Kapitalerträgen und hat bei der betreffenden Bank einen ausreichenden Freistellungsauftrag hinterlegt.
| Beispiel | Betrag |
|---|---|
| Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende | 1.000 Euro |
| Kapitalerträge im Beispiel | 800 Euro |
| Kapitalerträge innerhalb des Freibetrags | 800 Euro |
| Verbleibender Sparer-Pauschbetrag | 200 Euro |
Da die Kapitalerträge in diesem Beispiel vollständig innerhalb des verfügbaren Freibetrags liegen, erfolgt bei einem entsprechend hohen Freistellungsauftrag grundsätzlich kein Steuerabzug auf diese 800 Euro.
Warum ist die richtige Verteilung des Freistellungsauftrags wichtig?
Wer Konten und Depots bei mehreren Banken besitzt, sollte regelmäßig prüfen, wo tatsächlich Kapitalerträge entstehen. Ein großer Freistellungsbetrag bei einer Bank bringt wenig, wenn dort kaum Erträge anfallen, während bei einem anderen Institut der Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt wurde.
Eine möglichst passende Verteilung kann verhindern, dass zunächst Steuern einbehalten werden, obwohl an anderer Stelle noch nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag vorhanden ist.
PROfinance Vorteile für Fondsanleger
Neben steuerlichen Aspekten lohnt es sich für Fondsanleger, auch die Kosten und Konditionen ihres Depots im Blick zu behalten. Wer sein Depot über PROfinance betreuen lässt, kann von attraktiven Konditionen für die Fondsanlage profitieren.
Zu den Vorteilen bei PROfinance gehören:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds
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Während der Freistellungsauftrag dabei hilft, den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag sinnvoll zu nutzen, können günstige Anlagekonditionen dazu beitragen, vermeidbare Kosten bei der Fondsanlage zu reduzieren.
Tipp: Freistellungsaufträge regelmäßig überprüfen
Prüfen Sie insbesondere dann Ihre Freistellungsaufträge, wenn Sie ein neues Depot eröffnen, eine Bankverbindung schließen oder sich die Höhe Ihrer Kapitalerträge deutlich verändert. Bei mehreren Banken kann eine Anpassung der Verteilung sinnvoll sein.
Achten Sie darauf, dass Ihre Freistellungsaufträge insgesamt den persönlichen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. So nutzen Sie Ihren Freibetrag möglichst sinnvoll und vermeiden unnötige Steuerabzüge.
Fazit: Der Freistellungsauftrag hilft beim sinnvollen Nutzen des Freibetrags
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zum verfügbaren Sparer-Pauschbetrag grundsätzlich ohne direkten Abzug von Kapitalertragsteuer gutgeschrieben zu bekommen. Für Alleinstehende beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner 2.000 Euro pro Jahr. Der Betrag kann bei einem einzigen Kreditinstitut genutzt oder auf mehrere Institute verteilt werden. Entscheidend ist, dass die Summe der erteilten Freistellungsaufträge den persönlichen Gesamtbetrag nicht überschreitet. Besonders bei mehreren Konten und Depots empfiehlt es sich deshalb, die Verteilung regelmäßig zu kontrollieren. Der Freistellungsauftrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung, erleichtert aber die Nutzung des gesetzlichen Freibetrags. Zusätzlich können Fondsanleger bei PROfinance von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner.
Kann ich einen Freistellungsauftrag bei mehreren Banken einrichten?
Ja. Sie können Ihren Freibetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen, dürfen den insgesamt verfügbaren Sparer-Pauschbetrag dabei jedoch nicht überschreiten.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag eingerichtet habe?
Auf steuerpflichtige Kapitalerträge kann die Bank grundsätzlich Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Eine steuerliche Berücksichtigung kann je nach persönlicher Situation später über die Einkommensteuererklärung möglich sein.
Welche Kapitalerträge können vom Freistellungsauftrag erfasst werden?
Dazu können beispielsweise Zinsen, Dividenden und steuerpflichtige Erträge aus Wertpapieren oder Investmentfonds gehören. Maßgeblich sind die jeweils geltenden steuerlichen Regelungen.