NV-Bescheinigung als Alternative zum Freistellungsauftrag einfach erklärt
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative zum Freistellungsauftrag sein. Sie wird auf Antrag vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt ausgestellt, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt beziehungsweise eine Einkommensteuerveranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt.
Wird eine gültige NV-Bescheinigung bei der DAB BNP Paribas hinterlegt, können Kapitalerträge grundsätzlich ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gutgeschrieben werden. Anders als beim Freistellungsauftrag besteht dabei keine feste betragsmäßige Begrenzung durch den Sparer-Pauschbetrag.
Wer kann eine NV-Bescheinigung beantragen?
Die NV-Bescheinigung richtet sich an Personen, bei denen aufgrund ihrer persönlichen Einkommenssituation voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, prüft das zuständige Finanzamt.
Die Bescheinigung wird nicht automatisch ausgestellt. Sie muss beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden, das anschließend über die Ausstellung entscheidet.
Wie unterscheidet sich die NV-Bescheinigung vom Freistellungsauftrag?
Sowohl der Freistellungsauftrag als auch die NV-Bescheinigung können verhindern, dass auf bestimmte Kapitalerträge unmittelbar Steuern einbehalten werden. Die Voraussetzungen und die betragsmäßige Behandlung unterscheiden sich jedoch deutlich.
| Merkmal | Freistellungsauftrag | NV-Bescheinigung |
|---|---|---|
| Grundlage | Nutzung des Sparer-Pauschbetrags | Bescheinigung des zuständigen Finanzamts |
| Voraussetzung | Kann innerhalb des verfügbaren Freibetrags erteilt werden | Finanzamt prüft die persönlichen Voraussetzungen |
| Betragsbegrenzung | Durch den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag begrenzt | Keine feste Betragsbegrenzung wie beim Freistellungsauftrag |
| Steuerabzug | Innerhalb des verfügbaren Freistellungsbetrags grundsätzlich kein entsprechender Steuerabzug | Bei gültiger Hinterlegung grundsätzlich kein Abzug von KESt, SolZ und gegebenenfalls KiSt |
Welche Steuern werden bei einer NV-Bescheinigung nicht einbehalten?
Ist eine gültige NV-Bescheinigung hinterlegt, werden die davon erfassten Kapitalerträge grundsätzlich ohne Abzug der Kapitalertragsteuer (KESt), des Solidaritätszuschlags (SolZ) und gegebenenfalls der Kirchensteuer (KiSt) gutgeschrieben.
Ein wesentlicher Unterschied zum Freistellungsauftrag besteht darin, dass die NV-Bescheinigung nicht auf den Sparer-Pauschbetrag begrenzt ist. Entscheidend sind stattdessen die Voraussetzungen und die Gültigkeit der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung.
Welche Unterlagen benötigt die DAB BNP Paribas?
Zur Hinterlegung Ihrer NV-Bescheinigung bei der DAB BNP Paribas benötigen Sie eine gut leserliche Kopie aller Seiten des Dokuments. Dabei müssen auch vorhandene Rückseiten vollständig kopiert beziehungsweise eingescannt werden.
Das Original müssen Sie nicht einsenden. Dieses verbleibt bei Ihren persönlichen Unterlagen.
Wie kann ich die NV-Bescheinigung bei der DAB einreichen?
Für die Übermittlung der vollständigen Kopie stehen Ihnen mehrere Wege zur Verfügung. Sie können die Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post an die DAB BNP Paribas senden.
- E-Mail: als PDF-Anhang an NVB@dab.com
- Fax: 089 / 500 68 2405
- Post: DAB BNP Paribas, Postfach 25 47, 90011 Nürnberg
Achten Sie insbesondere bei einer digitalen Übermittlung darauf, dass sämtliche Seiten und Rückseiten gut lesbar sind. So vermeiden Sie Rückfragen aufgrund unvollständiger Unterlagen.
Muss ich das Original der NV-Bescheinigung einsenden?
Nein. Für die Hinterlegung bei der DAB BNP Paribas genügt eine gut leserliche und vollständige Kopie der NV-Bescheinigung.
Das Original verbleibt bei Ihnen. Bewahren Sie es sorgfältig zusammen mit Ihren steuerlichen Unterlagen auf.
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Die NV-Bescheinigung betrifft dabei die steuerliche Behandlung der Kapitalerträge, während attraktive Fondskonditionen dazu beitragen können, vermeidbare Kosten der Geldanlage zu reduzieren.
Tipp: Vor dem Versand alle Seiten und Rückseiten kontrollieren
Bevor Sie Ihre NV-Bescheinigung an die DAB BNP Paribas übermitteln, kontrollieren Sie die Kopie beziehungsweise PDF-Datei auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. Besonders wichtig ist, dass auch alle Rückseiten enthalten sind.
Das Original sollten Sie nicht mitsenden, sondern sicher bei Ihren eigenen Unterlagen aufbewahren. Ob eine NV-Bescheinigung für Ihre persönliche steuerliche Situation infrage kommt, klären Sie bei Bedarf mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater.
Fazit: Die NV-Bescheinigung kann eine Alternative zum Freistellungsauftrag sein
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann für Personen infrage kommen, bei denen voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Sie wird auf Antrag vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt ausgestellt. Bei gültiger Hinterlegung können Kapitalerträge grundsätzlich ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gutgeschrieben werden. Anders als beim Freistellungsauftrag besteht keine feste Begrenzung auf den Sparer-Pauschbetrag. Für die Hinterlegung bei der DAB BNP Paribas genügt eine gut leserliche Kopie sämtlicher Seiten und Rückseiten. Die Übermittlung ist per E-Mail, Fax oder Post möglich, während das Original bei Ihren eigenen Unterlagen verbleibt. Ob die Voraussetzungen für eine NV-Bescheinigung erfüllt sind, entscheidet das zuständige Finanzamt. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Häufige Fragen zur Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Eine NV-Bescheinigung wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt beziehungsweise eine Einkommensteuerveranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt.
Gibt es bei der NV-Bescheinigung eine feste Betragsgrenze?
Nein. Anders als beim Freistellungsauftrag besteht keine feste Begrenzung auf den Sparer-Pauschbetrag.
Welche Unterlagen muss ich bei der DAB BNP Paribas einreichen?
Benötigt wird eine gut leserliche Kopie aller Seiten und Rückseiten der NV-Bescheinigung. Das Original verbleibt bei Ihren Unterlagen.
Wie kann ich meine NV-Bescheinigung an die DAB BNP Paribas senden?
Sie können die Kopie als PDF-Anhang per E-Mail an NVB@dab.com, per Fax an 089 / 500 68 2405 oder per Post an DAB BNP Paribas, Postfach 25 47, 90011 Nürnberg senden.