Die wichtigsten Regeln rund um Freibeträge, Ehepartner und mehrere Kreditinstitute
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihren Sparer-Pauschbetrag direkt bei einem oder mehreren Kreditinstituten berücksichtigen lassen. Dadurch können Kapitalerträge innerhalb des verfügbaren Freibetrags grundsätzlich ohne Abzug von Kapitalertragsteuer gutgeschrieben werden.
Damit der Freistellungsauftrag korrekt berücksichtigt werden kann, sind jedoch einige wichtige Regeln zu beachten. Das betrifft insbesondere die zulässigen Höchstbeträge, die Verteilung auf mehrere Banken und die Vorgaben für Ehepartner.
Wie hoch darf mein Freistellungsauftrag sein?
Der verfügbare Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für verheiratete beziehungsweise verpartnerte und gemeinsam veranlagte Personen.
Diese Beträge stellen die jeweiligen Höchstgrenzen dar. Entscheidend ist dabei nicht nur der Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas, sondern die Summe der Freistellungsaufträge bei allen Kreditinstituten.
| Steuerliche Situation | Maximaler Sparer-Pauschbetrag |
|---|---|
| Alleinstehende | 1.000 Euro pro Jahr |
| Gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner | 2.000 Euro pro Jahr |
Kann ich meinen Freistellungsbetrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja. Wenn Sie Konten oder Depots bei mehreren Kreditinstituten besitzen, können Sie Ihr verfügbares Freistellungsvolumen auf diese Banken verteilen. Sie können beispielsweise einen Teil bei der DAB BNP Paribas und einen weiteren Teil bei einer anderen Bank hinterlegen.
Wichtig ist, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge die persönliche Höchstgrenze nicht überschreitet. Berücksichtigen Sie deshalb immer auch Freistellungsaufträge, die Sie bei anderen Kreditinstituten eingerichtet haben.
Was gilt für verheiratete und gemeinsam veranlagte Ehepartner?
Sind Sie verheiratet und werden vom Finanzamt gemeinsam veranlagt, gelten besondere Anforderungen. Auch wenn bei der DAB BNP Paribas lediglich ein Einzelkonto oder Einzeldepot geführt wird, muss der gemeinsame Freistellungsauftrag von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.
Einen gemeinsamen Freistellungsauftrag können nur Ehepartner stellen, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden.
Was gilt bei getrennter Veranlagung?
Werden Ehepartner steuerlich getrennt veranlagt, sollte dies auf dem Freistellungsauftrag entsprechend vermerkt werden. In diesem Fall kann kein gemeinsamer Freistellungsauftrag für gemeinsam veranlagte Ehegatten genutzt werden.
Achten Sie daher beim Ausfüllen des Auftrags darauf, die tatsächliche steuerliche Situation korrekt anzugeben.
Was ist bei unterschiedlichen Nachnamen zu beachten?
Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern mit unterschiedlichen Nachnamen benötigt die DAB BNP Paribas zusätzlich einen Nachweis über die Ehe.
In diesem Fall ist dem Freistellungsauftrag eine Kopie der Heiratsurkunde beizufügen. Dadurch kann die gemeinsame Veranlagung beziehungsweise die Zuordnung der Ehepartner entsprechend nachvollzogen werden.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Vor der Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags lohnt sich eine kurze Kontrolle. Besonders die folgenden Punkte sollten Sie berücksichtigen:
- 1.000 Euro Höchstbetrag für Alleinstehende beachten.
- 2.000 Euro Höchstbetrag für gemeinsam veranlagte Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner beachten.
- Freistellungsaufträge können auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden.
- Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.
- Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern sind grundsätzlich beide Unterschriften erforderlich.
- Bei unterschiedlichen Nachnamen ist bei der DAB BNP Paribas zusätzlich eine Kopie der Heiratsurkunde erforderlich.
Eine sorgfältige Prüfung verhindert, dass Freistellungsbeträge versehentlich doppelt oder in einer insgesamt zu hohen Summe hinterlegt werden.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für ausländische Quellensteuer?
Nein. Der Freistellungsauftrag greift nicht bei ausländischen Quellensteuern. Diese können beispielsweise bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen anfallen und bereits im jeweiligen Herkunftsland einbehalten werden.
Die steuerliche Behandlung ausländischer Kapitalerträge und eine mögliche Anrechnung oder Erstattung von Quellensteuer richten sich nach den jeweils geltenden steuerlichen Regelungen und gegebenenfalls bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
PROfinance Vorteile für Fondsanleger
Neben der korrekten Nutzung des Freistellungsauftrags sollten Fondsanleger auch die Kosten ihrer Geldanlage im Blick behalten. Wer sein Depot über PROfinance betreuen lässt, kann von attraktiven Konditionen für die Fondsanlage profitieren.
Zu den Vorteilen bei PROfinance gehören:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds
- Cashback beziehungsweise Rückvergütung
- Bonusprogramm
- Persönliche Unterstützung bei Fragen rund um Ihr Depot
Der Freistellungsauftrag und günstige Anlagekonditionen erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben: Während der Freistellungsauftrag den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt, können attraktive Fondskonditionen dazu beitragen, vermeidbare Anlagekosten zu reduzieren.
Tipp: Freistellungsaufträge bei allen Banken gemeinsam prüfen
Betrachten Sie Ihren Freistellungsauftrag nicht isoliert für ein einzelnes Depot. Wenn Sie mehrere Bankverbindungen besitzen, erstellen Sie am besten eine Übersicht darüber, welchen Betrag Sie bei welchem Kreditinstitut hinterlegt haben und wo tatsächlich Kapitalerträge anfallen.
So erkennen Sie leichter, ob Ihr Sparer-Pauschbetrag sinnvoll verteilt ist und vermeiden eine Überschreitung der zulässigen Gesamtsumme. Gleichzeitig können Sie nicht benötigte Freibeträge gegebenenfalls dort einsetzen, wo höhere Kapitalerträge erwartet werden.
Fazit: Beim Freistellungsauftrag auf die Gesamtsumme achten
Ein Freistellungsauftrag hilft Anlegern dabei, ihren gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag direkt bei der Bank zu berücksichtigen. Alleinstehende können insgesamt bis zu 1.000 Euro und gemeinsam veranlagte Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner bis zu 2.000 Euro auf ihre Kreditinstitute verteilen. Entscheidend ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge die jeweilige Höchstgrenze nicht überschreitet. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern gelten zusätzliche Anforderungen an die Unterschriften. Haben die Ehepartner unterschiedliche Nachnamen, benötigt die DAB BNP Paribas zusätzlich eine Kopie der Heiratsurkunde. Ausländische Quellensteuern werden durch einen Freistellungsauftrag nicht verhindert. Eine regelmäßige Überprüfung der hinterlegten Beträge hilft dabei, den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag sinnvoll zu verteilen. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Darf ich Freistellungsaufträge bei mehreren Banken haben?
Ja. Sie dürfen Ihren verfügbaren Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen, solange die Summe der Aufträge den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreitet.
Muss mein Ehepartner einen Freistellungsauftrag für mein Einzelkonto unterschreiben?
Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern muss auch ein Freistellungsauftrag für ein bestehendes Einzelkonto von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.
Was benötigt die DAB BNP Paribas bei unterschiedlichen Nachnamen von Ehepartnern?
Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern mit unterschiedlichen Nachnamen ist zusätzlich eine Kopie der Heiratsurkunde erforderlich.
Gilt mein Freistellungsauftrag auch für ausländische Quellensteuer?
Nein. Der Freistellungsauftrag greift nicht bei ausländischen Quellensteuern; für deren steuerliche Behandlung gelten gesonderte Regelungen.