Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung und weitere Steuerdokumente erklärt
Das Jahressteuerreporting der DAB BNP Paribas kann aus mehreren Dokumenten bestehen. Welche Unterlagen Sie tatsächlich erhalten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Privatkunde oder betrieblicher Anleger sind und welche steuerlich relevanten Vorgänge im vergangenen Steuerjahr angefallen sind.
Zu den möglichen Dokumenten gehören die Jahressteuerbescheinigung, gegebenenfalls eine Verlustbescheinigung, die Erträgnisaufstellung sowie in bestimmten Fällen die Anlage SO oder Anlage AUS. Die einzelnen Unterlagen erfüllen dabei unterschiedliche Zwecke.
Was enthält die Jahressteuerbescheinigung für Privatkunden?
Bei Privatkunden enthält die Jahressteuerbescheinigung ausschließlich kumulierte Werte. Diese setzen sich aus den einzelnen zugeflossenen Erträgen aller Konten und Depots eines Kunden im jeweiligen Steuerjahr im Sinne des § 20 EStG zusammen.
Sind im betreffenden Steuerjahr keine entsprechenden Erträge zugeflossen, wird keine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt. Die DAB BNP Paribas erstellt keine Null-Bescheinigung.
Was gilt für betriebliche Anleger?
Bei betrieblichem Vermögen enthält die Jahressteuerbescheinigung ebenfalls kumulierte Werte. Grundlage sind hier die einzelnen zugeflossenen Erträge des jeweiligen Kontos oder Depots im Steuerjahr im Sinne des § 43 EStG.
Anders als bei Privatkunden erfolgt die Betrachtung bei betrieblichen Anlegern somit auf Ebene des einzelnen Kontos beziehungsweise Depots.
Wann ist eine Verlustbescheinigung enthalten?
Eine Verlustbescheinigung wird nur berücksichtigt, wenn diese rechtzeitig schriftlich beantragt wurde. Sie ist Bestandteil der Jahressteuerbescheinigung und weist noch nicht verrechnete Verluste aus.
Wurde die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des betreffenden Jahres beantragt und bestehen noch nicht verrechnete Verluste, werden diese entsprechend ausgewiesen. Dabei wird zwischen Aktienverlusten und sonstigen Verlusten unterschieden.
Nicht angerechnete Quellensteuer kann nicht in das Folgejahr übertragen werden. Aus diesem Grund wird der entsprechende Quellensteuertopf in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
Was enthält die Erträgnisaufstellung?
Die Erträgnisaufstellung ergänzt die Jahressteuerbescheinigung und hilft dabei, deren Angaben nachzuvollziehen. Sie bietet einen detaillierten und chronologischen Überblick über die relevanten Transaktionen des Berichtszeitraums.
Unter anderem können folgende Informationen enthalten sein:
- Ertragsrelevante Transaktionen des Kunden beziehungsweise der Inhabergemeinschaft
- Veränderungen der Verrechnungstopfsalden
- Veränderungen des Sparer-Pauschbetrags
- Chronologische Darstellung der relevanten Vorgänge des Berichtszeitraums
Bei betrieblichen Anlegern wird für jedes Konto und jedes Depot eine separate Erträgnisaufstellung erstellt. Eine Erträgnisaufstellung erhalten Kunden allerdings nur, wenn im vorangegangenen Jahr entsprechende ertragsrelevante Transaktionen vorhanden waren.
Was enthält die Anlage SO?
Die Anlage SO betrifft bestimmte private Veräußerungsgeschäfte. Im Jahressteuerreporting werden darin Veräußerungstatbestände für Edelmetall- und Xetra-Gold-Geschäfte aus dem vorangegangenen Jahr aufgeführt, die für die persönliche Einkommensteuererklärung nach § 23 EStG relevant sein können.
Devisengeschäfte werden in dieser Anlage nicht aufgeführt. Anleger sollten die enthaltenen Angaben daher im Zusammenhang mit ihrer persönlichen steuerlichen Situation prüfen.
Was enthält die Anlage AUS?
Die Anlage AUS ist im Jahressteuerreporting der DAB BNP Paribas ausschließlich für betriebliche Anleger vorgesehen. Sie enthält Angaben zu ausländischen Einkünften und zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer.
Für Privatkunden gehört die Anlage AUS somit nicht zu den entsprechenden Dokumenten des Jahressteuerreportings.
Welche Dokumente gibt es im Überblick?
Nicht jeder Kunde erhält automatisch alle genannten Unterlagen. Die folgende Übersicht zeigt, welchen Zweck die einzelnen Dokumente erfüllen und wann sie relevant sein können.
| Dokument | Wichtige Inhalte | Für wen relevant? |
|---|---|---|
| Jahressteuerbescheinigung | Kumulierte steuerlich relevante Werte des Steuerjahres | Privatkunden und betriebliche Anleger bei entsprechenden steuerlichen Daten |
| Verlustbescheinigung | Noch nicht verrechnete Verluste bei rechtzeitigem Antrag | Kunden mit beantragter Verlustbescheinigung und entsprechenden Verlusten |
| Erträgnisaufstellung | Detaillierte Transaktionen sowie Veränderungen von Verrechnungstöpfen und Sparer-Pauschbetrag | Kunden mit ertragsrelevanten Transaktionen |
| Anlage SO | Veräußerungstatbestände für Edelmetall- und Xetra-Gold-Geschäfte | Bei entsprechenden Geschäftsvorfällen |
| Anlage AUS | Ausländische Einkünfte und Anrechnung ausländischer Quellensteuer | Nur betriebliche Anleger |
Warum unterscheiden sich Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung?
Die Jahressteuerbescheinigung enthält vor allem die zusammengefassten steuerlichen Werte, während die Erträgnisaufstellung eine wesentlich detailliertere Übersicht der zugrunde liegenden Vorgänge bietet. Beide Dokumente erfüllen daher unterschiedliche Funktionen.
Wenn Sie einzelne Werte der Jahressteuerbescheinigung nachvollziehen möchten, kann die Erträgnisaufstellung eine hilfreiche Ergänzung sein. Sie ermöglicht einen detaillierteren Blick auf die relevanten Transaktionen und Veränderungen innerhalb des Steuerjahres.
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Tipp: Steuerdokumente immer im Zusammenhang betrachten
Wenn Sie Angaben aus Ihrer Jahressteuerbescheinigung genauer nachvollziehen möchten, sollten Sie auch die dazugehörige Erträgnisaufstellung prüfen, sofern eine solche für Sie erstellt wurde. Sie enthält detailliertere Informationen zu den zugrunde liegenden Transaktionen und kann dadurch bei der Einordnung einzelner Werte helfen.
Bewahren Sie die Unterlagen gemeinsam mit Ihren übrigen Steuerdokumenten auf. Bei Fragen zur persönlichen steuerlichen Behandlung einzelner Positionen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Fazit: Das Jahressteuerreporting kann aus mehreren Dokumenten bestehen
Das Jahressteuerreporting der DAB BNP Paribas kann je nach Kundengruppe und steuerlichen Vorgängen unterschiedliche Dokumente enthalten. Die Jahressteuerbescheinigung fasst die relevanten steuerlichen Werte des jeweiligen Steuerjahres zusammen. Eine Verlustbescheinigung ist nur bei entsprechendem Antrag und vorhandenen noch nicht verrechneten Verlusten Bestandteil der Unterlagen. Die Erträgnisaufstellung ermöglicht eine detailliertere Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Transaktionen. Bei bestimmten Edelmetall- und Xetra-Gold-Geschäften kann zusätzlich die Anlage SO relevant sein. Die Anlage AUS ist dagegen ausschließlich für betriebliche Anleger vorgesehen und enthält Informationen zu ausländischen Einkünften und der Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Nicht jeder Kunde erhält daher automatisch sämtliche Dokumente. Welche Angaben für die persönliche Steuererklärung relevant sind, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Häufige Fragen zum Jahressteuerreporting
Welche Dokumente können zum Jahressteuerreporting gehören?
Dazu können die Jahressteuerbescheinigung, gegebenenfalls eine Verlustbescheinigung, die Erträgnisaufstellung sowie abhängig vom jeweiligen Fall die Anlage SO oder Anlage AUS gehören.
Was ist der Unterschied zwischen Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung?
Die Jahressteuerbescheinigung enthält kumulierte steuerliche Werte. Die Erträgnisaufstellung stellt die relevanten Transaktionen und Veränderungen im Berichtszeitraum wesentlich detaillierter dar.
Erhalte ich automatisch eine Verlustbescheinigung?
Nein. Eine Verlustbescheinigung muss schriftlich und fristgerecht beantragt werden und ist bei entsprechenden noch nicht verrechneten Verlusten Teil der Jahressteuerbescheinigung.
Wer erhält die Anlage AUS?
Die Anlage AUS ist ausschließlich für betriebliche Anleger vorgesehen. Sie enthält Angaben zu ausländischen Einkünften und zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer.