DAB BNP Paribas: Welche Unterlagen werden im Nachlassfall benötigt?

Die wichtigsten Nachweise für die Nachlassbearbeitung im Überblick

Nach dem Tod eines Depot- oder Kontoinhabers müssen verschiedene Unterlagen bei der DAB BNP Paribas eingereicht werden, damit der Nachlass bearbeitet werden kann. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um ein Einzeldepot, Gemeinschaftsdepot oder Minderjährigen-Depot handelt.

Auf ihrer Internetseite stellt die DAB BNP Paribas hierfür einen digitalen Quick-Check zur Verfügung. Dieser hilft dabei, die je nach Nachlasssituation benötigten Unterlagen zu ermitteln.

Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Nachweise und erläutert, worauf bei der Einreichung zu achten ist.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein. Die nachfolgende Tabelle enthält die wichtigsten Standardfälle.

Nachweis Besonderheiten
Sterbeurkunde Einfache Kopie ausreichend.
Erbnachweis Zum Beispiel Erbschein, Testament mit Eröffnungsniederschrift oder Europäisches Nachlasszeugnis.
General- oder Vorsorgevollmacht Je nach Verwendungszweck einfache Kopie oder Original erforderlich.
Nachlassvollmacht Original erforderlich; zusätzlich müssen alle Erben legitimiert werden.
Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger Bestallungsurkunde sowie gegebenenfalls eine nachlassgerichtliche Genehmigung.
Testamentsvollstrecker Testamentsvollstreckerzeugnis oder Annahmebestätigung des Gerichts mit Testament und Eröffnungsniederschrift.
Legitimation der verfügungsberechtigten Personen Unterschriebene Ausweiskopie; bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung.

Welche Besonderheiten gelten bei Beglaubigungen?

In einigen Fällen sind beglaubigte Unterlagen erforderlich. Dabei akzeptiert die DAB BNP Paribas ausschließlich Beglaubigungen von Notaren oder öffentlichen Stellen wie Amtsgerichten, Nachlassgerichten, Bürgermeisterämtern, Landratsämtern oder Gemeinden.

Soweit eine Beglaubigung erforderlich ist, darf diese grundsätzlich nicht älter als zwei Wochen sein.

Werden eingereichte Unterlagen zurückgesendet?

Werden Dokumente lediglich als einfache Kopie eingereicht, erfolgt grundsätzlich keine Rücksendung dieser Unterlagen.

Bewahren Sie deshalb Ihre Originaldokumente sorgfältig auf und reichen Sie nur dann Originale ein, wenn diese ausdrücklich verlangt werden.

Kann die DAB BNP Paribas weitere Unterlagen verlangen?

Ja. Die aufgeführten Nachweise decken die häufigsten Standardfälle ab. Je nach Nachlasssituation oder bei Zweifeln an der Vollständigkeit der Unterlagen kann die DAB BNP Paribas weitere Dokumente anfordern.

Dadurch wird sichergestellt, dass der Nachlass rechtssicher bearbeitet werden kann.

Wie können die Unterlagen eingereicht werden?

Die erforderlichen Unterlagen können auf verschiedenen Wegen an die DAB BNP Paribas übermittelt werden.

Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • E-Mail: info@dab.com
  • Fax: +49 89 500 68-667
  • Post: DAB BNP Paribas, Postfach 25 47, 90011 Nürnberg

PROfinance Vorteile für Kunden der DAB BNP Paribas

Wird ein Depot im Rahmen eines Erbfalls neu eröffnet oder weitergeführt, lohnt sich häufig auch ein Blick auf die laufenden Kosten. Wer sein Depot über PROfinance führt oder einen Vermittlerwechsel zu PROfinance durchführt, profitiert dauerhaft von attraktiven Sonderkonditionen.

Ihre Vorteile bei PROfinance:

  • 0 % Ausgabeaufschlag bei allen Fonds
  • Cashback bzw. Rückvergütung auf ausgewählte Fonds
  • Attraktives Bonusprogramm
  • Persönliche Unterstützung bei Fragen rund um Ihr Depot

So profitieren Depotinhaber und Erben langfristig von attraktiven Konditionen und einer persönlichen Betreuung.

Tipp: Unterlagen vor dem Versand vollständig prüfen

Kontrollieren Sie vor dem Versand, ob alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und ob gegebenenfalls Originale oder beglaubigte Dokumente benötigt werden. Das kann Rückfragen vermeiden und die Bearbeitung des Nachlasses beschleunigen.

Nutzen Sie bei Unsicherheiten den Quick-Check der DAB BNP Paribas oder stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen vorab mit der Bank ab.

Fazit: Die benötigten Unterlagen hängen vom jeweiligen Nachlassfall ab

Welche Unterlagen im Nachlassfall erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Situation und der Berechtigung der handelnden Personen. Häufig werden eine Sterbeurkunde, ein Erbnachweis sowie Legitimationsunterlagen benötigt. Je nach Einzelfall können zusätzlich Vollmachten, gerichtliche Dokumente oder weitere Nachweise erforderlich sein.

Die DAB BNP Paribas prüft jeden Nachlass individuell und kann bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern. Wer das Depot anschließend über PROfinance betreuen lässt, profitiert zusätzlich von attraktiven Vorteilen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und einem Bonusprogramm.

FAQ – Häufige Fragen zu Nachlassunterlagen

Welche Unterlagen werden im Nachlassfall meistens benötigt?
In den meisten Fällen werden eine Sterbeurkunde, ein Erbnachweis und die Legitimation der verfügungsberechtigten Personen benötigt. Je nach Nachlasssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kann die DAB BNP Paribas zusätzliche Dokumente verlangen?
Ja. In besonderen Fällen oder bei unvollständigen Unterlagen kann die Bank weitere Nachweise anfordern.

Wie kann ich die Nachlassunterlagen einreichen?
Die Unterlagen können per E-Mail, Fax oder Post an die DAB BNP Paribas übermittelt werden.

Werden einfache Kopien zurückgesendet?
Nein. Einfach eingereichte Kopien werden grundsätzlich nicht zurückgeschickt.

Kann ich mein DAB Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja. Über PROfinance können Anleger – je nach Depotmodell – von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und einem attraktiven Bonusprogramm profitieren.


Sie haben ein DAB BNP Paribas-Depot? Sichern Sie sich jetzt Ihre Sonderkonditionen bei PROfinance!

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile als DAB BNP Paribas-Kunde-Kunde: 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, bis zu 99 % Rückvergütung auf Ihre Fondsbestände (Fonds-Cashback) und ein exklusives Bonusprogramm. Der Wechsel zu PROfinance ist einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

Bei welcher Bank möchten Sie Fonds-Cashback beantragen?

Wählen Sie Ihre Depotbank. Dort können Sie einen Betreuerwechsel vornehmen oder ein Depot eröffnen (comdirect, FFB, FNZ / ebase).