Freistellungsauftrag einrichten, erhöhen oder herabsetzen
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag bei der DAB BNP Paribas berücksichtigen lassen. Dadurch werden Kapitalerträge innerhalb des hinterlegten Freibetrags grundsätzlich ohne Abzug von Kapitalertragsteuer gutgeschrieben.
Einen Freistellungsauftrag können Sie neu einrichten oder einen bereits bestehenden Auftrag ändern. Dafür stellt die DAB BNP Paribas ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das per E-Mail oder Fax eingereicht werden kann.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten?
Für die erstmalige Einrichtung eines Freistellungsauftrags verwenden Sie das Formular „Freistellungsauftrag“ der DAB BNP Paribas. Füllen Sie das Formular vollständig aus und übermitteln Sie es anschließend per E-Mail oder Fax.
Für die Übermittlung stehen Ihnen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:
- E-Mail: FSA@dab.com
- Fax: +49 89 / 500 684 750
Das benötigte Formular können Sie direkt bei der DAB BNP Paribas abrufen:
Freistellungsauftrag der DAB BNP Paribas (PDF)
Kann ich einen bestehenden Freistellungsauftrag ändern?
Ja. Einen bereits hinterlegten Freistellungsauftrag können Sie mit demselben Formular ändern. Dabei können Sie den Freistellungsbetrag beispielsweise erhöhen oder herabsetzen.
Eine rückwirkende Herabsetzung ist allerdings nur bis zur Höhe des noch nicht in Anspruch genommenen Freibetrags möglich. Bereits genutzte Teile des Freistellungsauftrags können nicht rückwirkend herabgesetzt werden.
Was passiert bei einer unterjährigen Erhöhung?
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag während des laufenden Kalenderjahres neu erteilen oder erhöhen, kann die Änderung auch bereits im selben Jahr versteuerte Kapitalerträge berücksichtigen.
Der neue Freistellungsbetrag wird rückwirkend mit bereits versteuerten Erträgen des Kalenderjahres verrechnet. Dadurch kann es gegebenenfalls zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen.
Wann erfolgt eine mögliche Steuererstattung?
Die steuerliche Verrechnung muss nicht unmittelbar nach der Änderung des Freistellungsauftrags erfolgen. Unter Umständen wird sie erst mit dem nächsten steuerlich relevanten Ertrag vorgenommen, der nach der Einpflege des neuen Freistellungsauftrags über Ihr DAB Depotkonto verbucht wird.
Ein solcher steuerlich relevanter Ertrag kann beispielsweise eine Zinsgutschrift oder Dividendenzahlung sein.
| Änderung | Was ist zu beachten? |
|---|---|
| Freistellungsauftrag neu einrichten | Einreichung über das vorgesehene Formular |
| Freistellungsbetrag erhöhen | Unterjährige Erhöhung kann bereits versteuerte Erträge des Kalenderjahres berücksichtigen |
| Freistellungsbetrag herabsetzen | Rückwirkend nur in Höhe des noch nicht beanspruchten Freibetrags möglich |
| Mögliche Steuererstattung | Kann gegebenenfalls erst mit dem nächsten steuerlich relevanten Ertrag erfolgen |
Kann der Freistellungsauftrag befristet werden?
Bei der Erteilung können Sie entscheiden, ob Ihr Freistellungsauftrag unbefristet gelten oder zum 31.12. eines bestimmten Jahres enden soll.
Ein unbefristeter Auftrag bleibt bestehen, bis Sie eine entsprechende Änderung vornehmen. Bei einem befristeten Auftrag endet die Gültigkeit dagegen zum angegebenen Jahresende.
Für welche DAB Konten und Depots gilt der Freistellungsauftrag?
Der eingereichte Freistellungsauftrag gilt im Jahr der Einreichung rückwirkend ab dem 01.01.. Er wird für alle bei der DAB BNP Paribas für Sie geführten Konten und Depots berücksichtigt.
Sie müssen daher nicht für jedes einzelne DAB Konto oder Depot einen separaten Freistellungsauftrag einreichen.
PROfinance Vorteile für Fondsanleger
Neben der sinnvollen Nutzung des Sparer-Pauschbetrags lohnt es sich für Fondsanleger, auch die Konditionen ihres Depots im Blick zu behalten. Wer sein DAB Depot über PROfinance betreuen lässt, kann von attraktiven Vorteilen bei der Fondsanlage profitieren.
Zu den Vorteilen bei PROfinance gehören:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds
- Cashback beziehungsweise Rückvergütung
- Bonusprogramm
- Persönliche Unterstützung bei Fragen rund um Ihr Depot
Während der Freistellungsauftrag dabei hilft, den steuerlichen Freibetrag sinnvoll zu nutzen, können günstige Anlagekonditionen dazu beitragen, vermeidbare Kosten bei der Fondsanlage zu reduzieren.
Tipp: Freistellungsbetrag regelmäßig überprüfen
Prüfen Sie Ihren hinterlegten Freistellungsbetrag regelmäßig und insbesondere dann, wenn sich Ihre Kapitalerträge oder Ihre Bankverbindungen verändern. Haben Sie Konten oder Depots bei mehreren Banken, kann eine angepasste Verteilung des Sparer-Pauschbetrags sinnvoll sein.
Auch eine unterjährige Anpassung kann sich lohnen, da eine Erhöhung bei der DAB BNP Paribas rückwirkend mit bereits versteuerten Erträgen des laufenden Kalenderjahres verrechnet werden kann.
Fazit: Freistellungsauftrag einfach per Formular anpassen
Einen Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas können Sie mithilfe des vorgesehenen Formulars neu erteilen oder ändern. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail oder Fax eingereicht werden. Eine Erhöhung während des laufenden Jahres kann rückwirkend bereits versteuerte Kapitalerträge berücksichtigen. Eine Herabsetzung ist dagegen rückwirkend nur im Umfang des noch nicht beanspruchten Freibetrags möglich. Der Auftrag kann unbefristet oder bis zum 31.12. eines bestimmten Jahres erteilt werden. Im Jahr der Einreichung gilt er ab dem 01.01. und für alle bei der DAB BNP Paribas geführten Konten und Depots. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Wie reiche ich einen Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas ein?
Verwenden Sie das vorgesehene Formular und senden Sie dieses per E-Mail an FSA@dab.com oder per Fax an +49 89 / 500 684 750.
Kann ich meinen Freistellungsauftrag während des Jahres erhöhen?
Ja. Eine unterjährige Erteilung oder Erhöhung wird rückwirkend mit bereits versteuerten Erträgen des laufenden Kalenderjahres verrechnet.
Kann ich meinen Freistellungsbetrag rückwirkend reduzieren?
Ja, allerdings nur bis zur Höhe des noch nicht beanspruchten Freibetrags. Ein bereits genutzter Freistellungsbetrag kann nicht rückwirkend herabgesetzt werden.
Gilt der Freistellungsauftrag für alle meine DAB Konten und Depots?
Ja. Im Jahr der Einreichung gilt der Freistellungsauftrag ab dem 01.01. und für alle bei der DAB BNP Paribas für Sie geführten Konten und Depots.