Ersatzbescheinigung einfach per E-Mail oder telefonisch anfordern
Sie benötigen Ihre Jahressteuerbescheinigung der DAB BNP Paribas erneut, weil Ihnen das ursprüngliche Dokument beispielsweise nicht mehr vorliegt? In diesem Fall können Sie eine Ersatzbescheinigung anfordern.
Die Anforderung ist unkompliziert und kann grundsätzlich formlos per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Ein spezielles Formular ist dafür nicht erforderlich. Bei einer abweichenden Versandadresse oder einer der DAB unbekannten E-Mail-Adresse kann aus Sicherheitsgründen jedoch ein zusätzlicher Unterschriftenabgleich notwendig sein.
Wann kann ich eine Ersatzbescheinigung anfordern?
Eine Ersatzbescheinigung können Sie grundsätzlich jederzeit anfordern. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie Ihre ursprüngliche Jahressteuerbescheinigung nicht mehr finden oder das Dokument erneut für Ihre persönlichen Steuerunterlagen benötigen.
Da die Anforderung formlos möglich ist, müssen Sie hierfür keinen gesonderten Antrag ausfüllen. Sie können sich direkt per E-Mail oder telefonisch an die DAB BNP Paribas wenden.
Wie kann ich die Jahressteuerbescheinigung erneut anfordern?
Für die erneute Zusendung stehen Ihnen zwei einfache Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können die gewünschte Ersatzbescheinigung auf einem der folgenden Wege anfordern:
- Formlos per E-Mail
- Telefonisch
Bei der Anfrage sollte möglichst eindeutig erkennbar sein, welche Jahressteuerbescheinigung Sie erneut benötigen. So kann Ihre Anfrage entsprechend zugeordnet und bearbeitet werden.
Benötige ich für die Ersatzbescheinigung ein Formular?
Nein, für die Anforderung einer Ersatzbescheinigung ist grundsätzlich kein spezielles Formular erforderlich. Die Anfrage kann formlos erfolgen, wodurch die erneute Anforderung vergleichsweise unkompliziert ist.
Allerdings können zusätzliche Sicherheitsprüfungen erforderlich werden, wenn Ihre Anfrage von den bei der DAB hinterlegten Daten abweicht. Das betrifft insbesondere eine andere Versandadresse oder eine bislang unbekannte E-Mail-Adresse.
Was gilt bei einer abweichenden Versandadresse?
Möchten Sie die Ersatzbescheinigung an eine abweichende Versandadresse schicken lassen, kann die DAB BNP Paribas aus Sicherheitsgründen eine Unterschrift von Ihnen anfordern. Diese dient dem Abgleich und soll sicherstellen, dass sensible Steuerunterlagen nicht unberechtigt an eine andere Adresse versendet werden.
Ähnliches gilt, wenn Sie die Anfrage über eine E-Mail-Adresse stellen, die der DAB bislang nicht bekannt ist. Auch in diesem Fall kann ein zusätzlicher Identitätsabgleich erforderlich sein.
Wann wird eine Unterschrift zum Abgleich benötigt?
Bei der erneuten Anforderung stehen der Schutz Ihrer persönlichen und steuerlichen Daten im Vordergrund. Deshalb kann in bestimmten Fällen eine zusätzliche Unterschrift angefordert werden.
| Situation | Vorgehensweise |
|---|---|
| Ersatzbescheinigung wird regulär angefordert | Formlose Anfrage per E-Mail oder telefonisch |
| Versand an die hinterlegte Adresse | Grundsätzlich reguläre Bearbeitung der Anfrage |
| Abweichende Versandadresse | Unterschrift zum Abgleich kann erforderlich sein |
| Anfrage über eine unbekannte E-Mail-Adresse | Unterschrift zum Abgleich kann erforderlich sein |
Warum ist bei abweichenden Daten eine zusätzliche Prüfung notwendig?
Eine Jahressteuerbescheinigung enthält persönliche und steuerlich relevante Informationen. Deshalb ist es wichtig, dass eine erneut ausgestellte Bescheinigung ausschließlich an die berechtigte Person übermittelt wird.
Wenn eine Versandadresse von den hinterlegten Daten abweicht oder eine bislang unbekannte E-Mail-Adresse verwendet wird, bietet der Unterschriftenabgleich zusätzliche Sicherheit. Die zusätzliche Prüfung dient somit dem Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Was sollte ich bei meiner Anfrage angeben?
Auch wenn die Anforderung formlos möglich ist, sollte aus Ihrer Nachricht eindeutig hervorgehen, was Sie benötigen. Geben Sie insbesondere an, dass Sie eine erneute Zusendung beziehungsweise Ersatzbescheinigung Ihrer Jahressteuerbescheinigung wünschen und für welches Steuerjahr diese benötigt wird.
Achten Sie außerdem darauf, möglichst die bei der DAB hinterlegten Kontaktdaten zu verwenden. Dadurch können zusätzliche Rückfragen oder Sicherheitsprüfungen gegebenenfalls vermieden werden.
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Tipp: Verwenden Sie möglichst Ihre hinterlegten Kontaktdaten
Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung anfordern, verwenden Sie nach Möglichkeit die bei der DAB bekannte E-Mail-Adresse und die hinterlegte Versandadresse. Bei abweichenden Angaben kann aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche Unterschrift zum Abgleich angefordert werden.
Geben Sie bei Ihrer Anfrage außerdem direkt an, für welches Steuerjahr Sie die Jahressteuerbescheinigung erneut benötigen. Das erleichtert die eindeutige Zuordnung Ihrer Anfrage und kann unnötige Rückfragen vermeiden.
Fazit: Eine Ersatzbescheinigung kann formlos angefordert werden
Wenn Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung erneut benötigen, können Sie bei der DAB BNP Paribas eine Ersatzbescheinigung anfordern. Die Anfrage ist jederzeit und grundsätzlich formlos möglich. Sie können sich dafür per E-Mail oder telefonisch an die DAB wenden. Ein spezielles Antragsformular ist nicht erforderlich. Bei einer abweichenden Versandadresse kann aus Sicherheitsgründen eine Unterschrift zum Abgleich verlangt werden. Gleiches gilt, wenn Sie eine E-Mail-Adresse verwenden, die der DAB bislang nicht bekannt ist. Verwenden Sie daher nach Möglichkeit Ihre bereits hinterlegten Kontaktdaten und geben Sie das benötigte Steuerjahr eindeutig an. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Jahressteuerbescheinigung erneut anfordern
Kann ich meine Jahressteuerbescheinigung erneut anfordern?
Ja. Eine Ersatzbescheinigung kann bei der DAB BNP Paribas jederzeit angefordert werden.
Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung anfordern?
Die Anforderung kann grundsätzlich formlos per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Ein spezielles Formular ist dafür nicht erforderlich.
Was gilt bei einer abweichenden Versandadresse?
Bei einer abweichenden Versandadresse kann die DAB aus Sicherheitsgründen eine Unterschrift zum Abgleich anfordern.
Was passiert, wenn ich von einer unbekannten E-Mail-Adresse schreibe?
Ist die verwendete E-Mail-Adresse bei der DAB nicht bekannt, kann ebenfalls eine Unterschrift zum Identitätsabgleich angefordert werden.