Freistellungsauftrag löschen: Diese Voraussetzungen sollten Sie beachten
Einen bestehenden Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas können Sie grundsätzlich jederzeit formlos löschen lassen. Ein spezielles Formular ist für die Löschung des bisher freigestellten Betrags nicht erforderlich.
Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung: Eine Löschung ist nur möglich, solange der betreffende Freibetrag noch nicht beansprucht wurde. Wurde der Freistellungsbetrag im laufenden Jahr bereits für Kapitalerträge genutzt, kann dieser bereits beanspruchte Teil nicht einfach rückwirkend gelöscht werden.
Wie kann die Löschung des Freistellungsauftrags erfolgen?
Die Löschung können Sie formlos bei der DAB BNP Paribas beantragen. Entscheidend ist, dass aus Ihrem Auftrag eindeutig hervorgeht, dass Sie den bisher hinterlegten Freistellungsbetrag löschen möchten.
Bevor Sie den Auftrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Ihr Freibetrag im laufenden Kalenderjahr bereits in Anspruch genommen wurde. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn bereits Zinsen, Dividenden oder andere steuerlich relevante Kapitalerträge angefallen sind.
Wann ist eine vollständige Löschung möglich?
Eine vollständige Löschung des bisher freigestellten Betrags ist nur möglich, wenn der entsprechende Freibetrag noch nicht beansprucht wurde. Wurde bereits ein Teil des Freistellungsvolumens genutzt, ist dieser Umstand bei einer gewünschten Anpassung zu berücksichtigen.
| Situation | Was ist zu beachten? |
|---|---|
| Freibetrag noch nicht beansprucht | Eine Löschung des Freistellungsbetrags ist möglich |
| Freibetrag bereits beansprucht | Der bereits genutzte Freibetrag kann nicht rückwirkend gelöscht werden |
| Verheiratet und gemeinsam veranlagt | Bei Freistellung eines Einzelkontos ist auch die Unterschrift des Ehepartners erforderlich |
| Verheiratet und getrennt veranlagt | Die getrennte Veranlagung sollte auf dem Auftrag vermerkt werden |
Was gilt für verheiratete und gemeinsam veranlagte Depotinhaber?
Besondere Vorgaben gelten, wenn ein verheirateter Depotinhaber steuerlich gemeinsam mit seinem Ehepartner veranlagt wird. Wurde ein Einzelkonto freigestellt, ist für die entsprechende Änderung beziehungsweise Löschung auch die Unterschrift des Ehepartners erforderlich.
Das gilt auch dann, wenn das betreffende Depot oder Konto nur auf den Namen eines Ehepartners geführt wird. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die gemeinsame steuerliche Veranlagung.
Was gilt bei getrennter Veranlagung von Ehepartnern?
Werden Sie und Ihr Ehepartner steuerlich getrennt veranlagt, sollten Sie dies auf Ihrem Auftrag ausdrücklich vermerken. Dadurch kann die DAB BNP Paribas die steuerliche Situation bei der Bearbeitung entsprechend berücksichtigen.
Gerade bei Änderungen eines Freistellungsauftrags ist es daher sinnvoll, die Angaben zur Veranlagungsart sorgfältig zu prüfen und vollständig anzugeben.
Warum sollte ich einen Freistellungsauftrag überhaupt löschen?
Eine Löschung oder Anpassung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie Ihr Depot nicht mehr nutzen oder Ihren verfügbaren Sparer-Pauschbetrag künftig bei einem anderen Kreditinstitut einsetzen möchten. Anleger mit mehreren Bankverbindungen können ihr Freistellungsvolumen grundsätzlich auf verschiedene Kreditinstitute verteilen.
Dabei sollten Sie stets darauf achten, dass die Summe Ihrer Freistellungsaufträge die gesetzlich zulässige persönliche Höchstgrenze nicht überschreitet.
PROfinance Vorteile für Fondsanleger
Neben der sinnvollen Verteilung des Sparer-Pauschbetrags lohnt es sich für Fondsanleger, regelmäßig auch die Konditionen ihrer Geldanlage zu überprüfen. Wer sein Depot über PROfinance betreuen lässt, kann dabei von attraktiven Vorteilen profitieren.
Zu den Vorteilen bei PROfinance gehören:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds
- Cashback beziehungsweise Rückvergütung
- Bonusprogramm
- Persönliche Unterstützung bei Fragen rund um Ihr Depot
Der Freistellungsauftrag und die Fondskonditionen betreffen unterschiedliche Bereiche der Geldanlage. Während der Freistellungsauftrag für die steuerliche Nutzung des Sparer-Pauschbetrags relevant ist, können günstige Fondskonditionen dazu beitragen, vermeidbare Anlagekosten zu reduzieren.
Tipp: Vor der Löschung den bereits genutzten Freibetrag prüfen
Bevor Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen lassen, prüfen Sie, ob im laufenden Jahr bereits Kapitalerträge unter Nutzung des Freibetrags gutgeschrieben wurden. Ist der Freibetrag bereits beansprucht, kann der entsprechende Betrag nicht rückwirkend gelöscht werden.
Wenn Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag anschließend bei einer anderen Bank einsetzen möchten, sollten Sie außerdem Ihre Freistellungsaufträge bei allen Kreditinstituten gemeinsam betrachten. So vermeiden Sie, dass die insgesamt erteilten Beträge Ihren persönlichen Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Fazit: Freistellungsauftrag kann formlos gelöscht werden
Ein Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas kann grundsätzlich formlos gelöscht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der zu löschende Freibetrag noch nicht beansprucht wurde. Bereits genutztes Freistellungsvolumen kann nicht rückwirkend einfach entfernt werden. Bei verheirateten und gemeinsam veranlagten Depotinhabern ist bei einem freigestellten Einzelkonto zusätzlich die Unterschrift des Ehepartners erforderlich. Bei getrennter Veranlagung sollte dies ausdrücklich auf dem Auftrag vermerkt werden. Vor einer Löschung empfiehlt es sich deshalb, den bisherigen Verbrauch des Freibetrags und weitere Freistellungsaufträge bei anderen Banken zu überprüfen. So lässt sich der verfügbare Sparer-Pauschbetrag sinnvoll verteilen. Fondsanleger können bei einer Betreuung über PROfinance zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback und dem Bonusprogramm profitieren.
FAQ – Häufige Fragen zur Löschung des Freistellungsauftrags
Benötige ich ein Formular, um meinen Freistellungsauftrag zu löschen?
Nein. Die Löschung des bisher freigestellten Betrags kann bei der DAB BNP Paribas formlos beantragt werden.
Kann ich einen bereits beanspruchten Freibetrag löschen?
Nein. Eine Löschung ist nur möglich, soweit der betreffende Freibetrag noch nicht beansprucht wurde.
Muss mein Ehepartner die Löschung ebenfalls unterschreiben?
Bei gemeinsamer Veranlagung ist bei der Freistellung eines Einzelkontos auch die Unterschrift des Ehepartners erforderlich.
Was muss ich bei getrennter Veranlagung beachten?
Wenn Sie und Ihr Ehepartner getrennt veranlagt werden, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Auftrag zur Änderung beziehungsweise Löschung des Freistellungsauftrags.