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Was Anleger über Steuern bei der DAB BNP Paribas wissen sollten
Wer mit Aktien, ETFs, Fonds oder anderen Wertpapieren Gewinne erzielt, wird früher oder später mit dem Thema Kapitalertragsteuer konfrontiert. Auch bei der DAB BNP Paribas unterliegen Erträge aus deinem Depot grundsätzlich der Besteuerung. In diesem Artikel erfährst du, wann du Steuern zahlen musst, wie die Abwicklung funktioniert – und wie du ganz legal Steuern sparen kannst.
Muss ich auf Gewinne aus meinem DAB Depot Steuern zahlen?
Ja – Kapitalerträge, die du über dein Depot bei der DAB BNP Paribas erzielst, unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese fällt an auf:
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Dividenden und Ausschüttungen
- Zinserträge aus Anleihen oder Geldanlagen
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 %, hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. In Summe ergibt sich damit eine Belastung zwischen 26,375 % und 27,99 %, je nach persönlicher Situation. Diese Steuer wird pauschal erhoben und ersetzt die individuelle Einkommensteuer auf Kapitalerträge.
Wie funktioniert die automatische Steuerabführung durch die DAB BNP Paribas?
Sobald in deinem Depot ein steuerpflichtiger Ertrag entsteht, führt die DAB BNP Paribas die anfallende Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Du musst dich also nicht selbst darum kümmern. Dies gilt z. B. bei:
- Dividendenzahlungen
- Verkäufen von Fonds oder Aktien mit Gewinn
- der sogenannten Vorabpauschale auf Fondsgewinne
Die DAB berücksichtigt dabei auch individuelle Faktoren wie Freistellungsaufträge oder Kirchensteuerpflicht – alle Abzüge erfolgen automatisch und korrekt.
Wann sind Depotgewinne steuerfrei?
Kapitalerträge bleiben bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei – vorausgesetzt, du hast einen Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas hinterlegt. Aktuell gelten folgende Freibeträge:
- 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 € pro Jahr für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ab – auch wenn du eigentlich unter dem Freibetrag liegst. In diesem Fall kannst du die einbehaltene Steuer im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung zurückfordern.
Welche Unterlagen stellt die DAB BNP Paribas für die Steuer bereit?
Jedes Jahr stellt dir die DAB BNP Paribas automatisch eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung. Diese enthält alle steuerlich relevanten Informationen:
- Gesamte Kapitalerträge des Jahres
- Bereits abgeführte Steuern und Solidaritätszuschlag
- Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag, Kirchensteuerabzug
Die Jahressteuerbescheinigung steht meist ab März des Folgejahres im Online-Postfach bereit und kann direkt in deine Steuererklärung oder in gängige Steuerprogramme übernommen werden.
PROfinance-Vorteil: Steueroptimiert investieren & Rückvergütung sichern
Wenn du dein DAB-Depot über den Fondsvermittler PROfinance führst, profitierst du nicht nur von steuerlich klarer Struktur, sondern auch von exklusiven finanziellen Vorteilen:
- 100 % Rabatt auf alle Ausgabeaufschläge beim Fondskauf
- Jährliche Rückvergütung (Kickback) eines Teils der Bestandsprovision
- Kostenfreie Depotführung über die DAB BNP Paribas
- Sparpläne ab 25 € monatlich – ohne Ausgabeaufschlag
Die Rückvergütung erfolgt automatisch einmal jährlich auf dein Referenzkonto – transparent, direkt und ohne zusätzlichen Aufwand. So kombinierst du steueroptimiertes Investieren mit dauerhaft niedrigen Fondskosten.
Fazit: Mit Wissen und Vorteilen mehr Netto aus deinem Depot
Gewinne aus deinem Depot bei der DAB BNP Paribas unterliegen der Abgeltungsteuer – dank automatischer Abführung musst du dich aber um nichts kümmern. Mit einem Freistellungsauftrag sicherst du dir bis zu 2.000 € steuerfreie Erträge. Wenn du dein Depot über PROfinance führst, profitierst du zusätzlich von 100 % Rabatt auf Ausgabeaufschläge, jährlicher Rückvergütung und kostenfreier Depotführung – so bleibt mehr Rendite bei dir.
FAQ – Häufige Fragen zur Besteuerung bei der DAB BNP Paribas
Wann führt die DAB BNP Paribas Steuern ab?
Sobald Kapitalerträge entstehen – etwa Dividenden oder Verkaufsgewinne – werden Steuern automatisch abgeführt, sofern kein Freistellungsauftrag greift.
Muss ich meine Depotgewinne selbst in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht, da die Abgeltungsteuer automatisch abgeführt wird. Nur wenn du z. B. im Ausland investierst oder Verluste verrechnen willst, ist eine Angabe sinnvoll.
Wie kann ich steuerlich und finanziell sparen?
Mit einem Freistellungsauftrag und einem Depot über PROfinance – so nutzt du Freibeträge optimal und reduzierst zusätzlich Fondskosten durch Rückvergütung.