Einstandswerte und steuerliche Anschaffungsdaten bei der DAB BNP Paribas
Nach einem Depotübertrag zur DAB BNP Paribas kann es vorkommen, dass die im Online-Banking angezeigten Einstandswerte nicht den ursprünglichen steuerlichen Anschaffungsdaten entsprechen. Das kann zunächst irritieren, bedeutet aber nicht automatisch, dass die steuerlichen Anschaffungsdaten nicht übertragen oder berücksichtigt wurden.
Der Grund liegt darin, dass bei eingelieferten Wertpapieren für die Anzeige im System zunächst andere Werte hinterlegt werden. Deshalb ist es wichtig, zwischen dem angezeigten Einstandswert und den für steuerliche Zwecke übermittelten Anschaffungsdaten zu unterscheiden.
Welche Einstandswerte werden bei einem Depotübertrag hinterlegt?
Werden Wertpapiere auf ein bei der DAB BNP Paribas geführtes Depot eingeliefert, werden das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System hinterlegt. Diese Werte dienen damit zunächst der entsprechenden Darstellung der eingelieferten Position.
Der angezeigte Kurs muss daher nicht dem Kurs entsprechen, zu dem Sie das Wertpapier ursprünglich gekauft haben. Besonders nach einem Depotübertrag kann es deshalb zu deutlichen Unterschieden zwischen dem angezeigten Einstandswert und Ihren ursprünglichen Anschaffungskosten kommen.
Werden die steuerlichen Anschaffungsdaten trotzdem berücksichtigt?
Die Anzeige im Online-Banking ist von den steuerlichen Anschaffungsdaten zu unterscheiden. Wurden diese Daten von der abgebenden Bank an die DAB BNP Paribas übermittelt, können sie für die steuerliche Behandlung der übertragenen Wertpapiere berücksichtigt werden.
Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden Ihnen in diesem Fall mit dem Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ bestätigt. Dieser Beleg ist daher nach einem Depotübertrag besonders wichtig, wenn Sie nachvollziehen möchten, welche steuerlichen Daten übermittelt wurden.
Wo finde ich meine steuerlichen Anschaffungsdaten?
Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht ausschließlich auf die Einstandswerte, die Ihnen direkt bei der jeweiligen Wertpapierposition im Online-Banking angezeigt werden. Diese Werte geben nach einer Einlieferung nicht automatisch die steuerlichen Anschaffungsdaten wieder.
Prüfen Sie stattdessen den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“. Sofern die abgebende Bank die steuerlichen Anschaffungsdaten übermittelt hat, werden Ihnen diese über den entsprechenden Beleg bestätigt.
Einstandswert und steuerliche Anschaffungsdaten im Vergleich
Die beiden Angaben erfüllen unterschiedliche Zwecke und sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden. Die folgende Übersicht zeigt, worauf Sie nach einem Depotübertrag achten sollten.
| Angabe | Was bedeutet sie? |
|---|---|
| Einstandswert im System | Bei eingelieferten Wertpapieren werden das Einbuchungsdatum und der Schlusskurs des Vortages hinterlegt. |
| Steuerliche Anschaffungsdaten | Von der abgebenden Bank übermittelte Daten, die für die steuerliche Behandlung relevant sind. |
| Anzeige im Online-Banking | Zeigt bei einer Einlieferung nicht automatisch die steuerlichen Anschaffungsdaten als Einstandswerte an. |
| Nachweis | Die übermittelten steuerlichen Anschaffungsdaten werden über den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ bestätigt. |
Warum kann der angezeigte Einstandskurs deutlich abweichen?
Angenommen, Sie haben einen Fonds ursprünglich zu einem Anteilspreis von 80 Euro gekauft und übertragen ihn Jahre später in Ihr DAB Depot. Liegt der Schlusskurs am Tag vor der Einbuchung beispielsweise bei 110 Euro, kann dieser Wert im System als Einstandswert erscheinen.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass 110 Euro auch als Ihr ursprünglicher steuerlicher Anschaffungswert behandelt werden. Für die steuerliche Betrachtung sind die von der abgebenden Bank übermittelten steuerlichen Anschaffungsdaten entscheidend.
Was sollte ich nach einem Depotübertrag prüfen?
Nach einer Wertpapiereinlieferung empfiehlt es sich, nicht nur zu kontrollieren, ob sämtliche Positionen im neuen Depot angekommen sind. Auch die dazugehörigen Belege sollten sorgfältig geprüft und aufbewahrt werden.
- Prüfen Sie, ob alle Wertpapierpositionen vollständig eingebucht wurden.
- Beachten Sie, dass die angezeigten Einstandskurse von Ihren ursprünglichen Kaufkursen abweichen können.
- Prüfen Sie den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“.
- Bewahren Sie vorhandene Kaufabrechnungen und Unterlagen zum Depotübertrag auf.
Mit diesen Unterlagen können Sie später leichter nachvollziehen, welche Daten im Rahmen des Depotübertrags übermittelt wurden und warum die Anzeige im Online-Banking gegebenenfalls davon abweicht.
PROfinance Vorteile für Fondsanleger
Wenn Ihr DAB Depot über PROfinance betreut wird, haben Sie bei Fragen rund um Ihr Fondsdepot einen persönlichen Ansprechpartner. Gerade nach einem Depotübertrag kann dies hilfreich sein, wenn beispielsweise die angezeigten Einstandswerte geprüft oder weitere Fragen zum Depot geklärt werden sollen.
Darüber hinaus profitieren Fondsanleger bei PROfinance von attraktiven Konditionen:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds
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Insbesondere bei langfristigen Fondsanlagen kann es sinnvoll sein, neben der korrekten Depotdarstellung auch die Konditionen der eigenen Fondsanlage regelmäßig zu überprüfen.
Tipp: Nicht nur auf den Einstandskurs im Online-Banking schauen
Wenn Ihnen nach einem Depotübertrag ein unerwarteter Einstandskurs angezeigt wird, prüfen Sie zuerst den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“. Der sichtbare Einstandswert im Online-Banking ist bei eingelieferten Wertpapieren nicht automatisch mit den steuerlich übermittelten Anschaffungsdaten identisch.
Bei einer Betreuung über PROfinance erhalten Sie Unterstützung rund um Ihr Depot und profitieren bei Fonds zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback beziehungsweise Rückvergütung und dem Bonusprogramm.
Fazit: Angezeigter Einstandswert ist nicht gleich steuerlicher Anschaffungswert
Nach einer Wertpapiereinlieferung werden die steuerlichen Anschaffungsdaten nicht automatisch als Einstandskurse im Online-Banking angezeigt. Stattdessen werden bei der DAB BNP Paribas zunächst das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System hinterlegt. Deshalb kann der angezeigte Wert von Ihrem ursprünglichen Kaufkurs abweichen. Die steuerlichen Anschaffungsdaten sind davon getrennt zu betrachten. Sofern die abgebende Bank diese Daten übermittelt hat, werden sie Ihnen über den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ bestätigt. Eine abweichende Anzeige bedeutet daher nicht automatisch, dass die steuerlichen Daten fehlen. Anleger sollten nach einem Depotübertrag ihre Belege sorgfältig kontrollieren und aufbewahren. Soll die Darstellung der Einstandswerte im System angepasst werden, ist der für das Depot bevollmächtigte Finanzdienstleister der richtige Ansprechpartner.
FAQ – Steuerliche Anschaffungsdaten und Einstandskurse
Warum sehe ich nach einem Depotübertrag nicht meinen ursprünglichen Kaufkurs?
Bei eingelieferten Wertpapieren werden das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System hinterlegt. Der angezeigte Wert entspricht daher nicht automatisch Ihrem ursprünglichen Kaufkurs.
Wo kann ich meine steuerlichen Anschaffungsdaten prüfen?
Sofern die Daten von der abgebenden Bank übermittelt wurden, werden sie Ihnen mit dem Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ bestätigt.
Bedeutet ein falscher Einstandskurs, dass meine steuerlichen Anschaffungsdaten fehlen?
Nein, nicht automatisch. Der im Online-Banking dargestellte Einstandswert und die steuerlich übermittelten Anschaffungsdaten sind voneinander zu unterscheiden.
An wen wende ich mich, wenn ich die Einstandswerte anpassen lassen möchte?
Für eine mögliche Anpassung der Einstandswerte im System wenden Sie sich bitte an den für Ihr Depot bevollmächtigten Finanzdienstleister.