Verlustverrechnungstöpfe bei einem Depotübertrag richtig übertragen
Bei einem Depotübertrag stellt sich für Anleger häufig die Frage, was mit bestehenden Verlustverrechnungstöpfen passiert. Ein Übertrag zu einer anderen Bank ist grundsätzlich möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Anders als einzelne Wertpapierpositionen können Verlustverrechnungstöpfe nicht beliebig oder teilweise übertragen werden.
Besonders wichtig sind ein inhabergleicher Übertrag, die vollständige Übertragung der Depotbestände und ein identisches Inhaberverhältnis bei der Empfängerbank. Auch vorhandene Depots bei anderen Bereichen der BNP Paribas Deutschland können eine Übertragung verhindern.
Was ist ein Verlustverrechnungstopf?
Verlustverrechnungstöpfe dienen dazu, steuerlich relevante Verluste aus Kapitalanlagen zu erfassen und mit entsprechenden Gewinnen zu verrechnen. Dabei können beispielsweise Verluste aus Aktien getrennt von sonstigen Verlusten geführt werden.
Bei einem Wechsel der Depotbank können diese steuerlichen Informationen unter bestimmten Voraussetzungen an die neue Bank übertragen werden. Dafür müssen jedoch die Vorgaben für den Übertrag vollständig erfüllt sein.
Wann können Verlustverrechnungstöpfe zu einer Fremdbank übertragen werden?
Bei einer Auslieferung von der DAB BNP Paribas zu einer Fremdbank können Verlustverrechnungstöpfe nur übertragen werden, wenn alle Depots inhabergleich zur Empfängerbank übertragen werden. Die Übermittlung des Verlustverrechnungstopfes erfolgt außerdem erst, nachdem die letzte Wertpapierposition ausgebucht wurde.
Für einen erfolgreichen Übertrag müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein inhabergleicher Übertrag aller Depots an die Empfängerbank erfolgen.
- Das Inhaberverhältnis des Empfängerdepots muss mit dem bisherigen Inhaberverhältnis bei der DAB identisch sein.
- Bei BNP Paribas Deutschland dürfen keine entsprechenden Depotbestände mehr vorhanden sein.
- Es müssen tatsächlich aufgelaufene Verluste vorhanden sein.
- Der gewünschte Verlustverrechnungstopf muss im Übertragungsauftrag angegeben werden.
- Es kann immer nur der gesamte jeweilige Verlustverrechnungstopf übertragen werden.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der gewünschte Übertrag des Verlustverrechnungstopfes gegebenenfalls nicht durchgeführt werden. Deshalb sollte bereits vor dem Depotübertrag geprüft werden, ob noch weitere Depotbestände vorhanden sind.
Warum sind bestehende Depots bei DAB oder Consorsbank wichtig?
Für den Übertrag ist zu beachten, dass DAB und Consorsbank Marken der BNP Paribas Deutschland sind und steuerlich bereichsübergreifend betrachtet werden. Deshalb reicht es nicht zwangsläufig aus, nur das DAB Depot vollständig zu übertragen oder zu schließen.
Wenn beispielsweise das DAB Depot gelöscht wird, aber weiterhin ein Depot mit Bestand bei der Consorsbank vorhanden ist, kann der Verlustverrechnungstopf nicht an die Fremdbank übertragen werden. Entsprechendes gilt, wenn noch Depotbestände bei der DAB vorhanden sind.
Welche Verlustverrechnungstöpfe können übertragen werden?
Auf dem Formular „Depotübertrag“ können Sie auswählen, welche vorhandenen Töpfe übertragen werden sollen. Voraussetzung ist jeweils, dass entsprechende Werte beziehungsweise aufgelaufene Verluste vorhanden sind.
- Aktien
- Sonstige
- Ausländische Quellensteuer
Die entsprechende Auswahl nehmen Sie direkt im Übertragungsformular vor. Das Formular der DAB BNP Paribas können Sie hier aufrufen:
Depotübertrag (PDF | 1.165 KB)
Ist ein Teilübertrag des Verlustverrechnungstopfes möglich?
Ein Teilübertrag eines Verlustverrechnungstopfes ist nicht möglich. Wenn Sie sich für die Übertragung eines entsprechenden Topfes entscheiden und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, muss dieser vollständig übertragen werden.
Das bedeutet beispielsweise, dass Sie nicht nur einen bestimmten Euro-Betrag aus dem Aktienverlusttopf auf die neue Bank übertragen und den Rest bei der DAB belassen können. Der jeweilige Verlustverrechnungstopf wird als Ganzes übertragen.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
Da beim Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen, hilft eine kompakte Übersicht. Besonders wichtig sind die vollständige Depotübertragung und das identische Inhaberverhältnis.
| Voraussetzung | Was ist zu beachten? |
|---|---|
| Inhabergleichheit | Das Inhaberverhältnis beim Empfängerdepot muss identisch sein. |
| Vollständiger Übertrag | Alle betreffenden Depots müssen an die Empfängerbank übertragen werden. |
| Keine verbleibenden Bestände | Es dürfen keine entsprechenden Depotbestände bei BNP Paribas Deutschland, beispielsweise DAB oder Consorsbank, verbleiben. |
| Vorhandene Verluste | Es müssen aufgelaufene Verluste vorhanden sein. |
| Teilübertrag | Ein Teilübertrag eines einzelnen Verlustverrechnungstopfes ist nicht möglich. |
| Zeitpunkt | Die Übertragung erfolgt erst nach Ausbuchung der letzten Wertpapierposition. |
Was passiert, wenn ich keinen Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe beauftrage?
Sind keine aktiven Depots mehr vorhanden und liegt kein Kundenauftrag zur Übertragung der Verlustverrechnungstöpfe vor, wird ein gegebenenfalls vorhandener Verlustverrechnungstopf im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung beziehungsweise Verlustbescheinigung ausgewiesen.
Es ist deshalb sinnvoll, sich bereits vor der vollständigen Depotübertragung Gedanken darüber zu machen, wie mit vorhandenen Verlustverrechnungstöpfen verfahren werden soll. So können Sie die gewünschte Vorgehensweise rechtzeitig im Auftrag berücksichtigen.
Was gilt bei der Einlieferung von Verlustverrechnungstöpfen zur DAB?
Auch wenn Sie ein Depot von einer anderen Bank zur DAB BNP Paribas übertragen, werden die Verlustverrechnungstöpfe nicht zwingend gleichzeitig mit den Wertpapieren eingebucht. Die abgebende Bank übermittelt die entsprechenden Töpfe erst nach dem vollständigen Übertrag der Wertpapiere.
Nach Abschluss des Wertpapierübertrags kann die Übermittlung der Verlustverrechnungstöpfe bis zu einer Woche dauern. Es ist daher zunächst kein Grund zur Sorge, wenn die Wertpapiere bereits vollständig eingebucht sind, die Verlustverrechnungstöpfe aber noch nicht berücksichtigt wurden.
Was tun, wenn der Verlustverrechnungstopf nach einer Woche noch fehlt?
Ist der Depotübertrag seit mindestens einer Woche vollständig abgeschlossen und der erwartete Verlustverrechnungstopf wurde noch nicht übertragen, sollten Sie sich direkt an die abgebende Bank wenden. Diese ist für die Übermittlung der entsprechenden Daten verantwortlich.
Die DAB BNP Paribas hat auf die Bearbeitung und Abwicklung bei einem anderen Kreditinstitut keinen direkten Einfluss. Eine Nachfrage bei der bisherigen Bank ist daher in diesem Fall der sinnvollste Weg.
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Wer sein Depot überträgt oder neu strukturiert, kann gleichzeitig prüfen, ob die bisherigen Konditionen der Fondsanlage noch attraktiv sind. Bei einer Betreuung über PROfinance profitieren Fondsanleger von günstigen Konditionen und zusätzlichen Leistungen.
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Gerade bei einem vollständigen Depotübertrag lohnt es sich, nicht nur steuerliche Aspekte wie Verlustverrechnungstöpfe zu berücksichtigen, sondern auch die zukünftigen Konditionen der eigenen Fondsanlage zu vergleichen.
Tipp: Verlustverrechnungstöpfe vor dem Depotübertrag prüfen
Prüfen Sie vor einem vollständigen Depotübertrag, ob bei Ihnen Verlustverrechnungstöpfe vorhanden sind und ob Sie diese an die Empfängerbank übertragen möchten. Achten Sie außerdem darauf, dass das Inhaberverhältnis identisch ist und keine relevanten Depotbestände bei der DAB oder Consorsbank verbleiben, wenn ein Übertrag der Töpfe erfolgen soll.
Wenn Sie Ihr Fondsdepot im Zuge des Übertrags neu aufstellen, können Sie gleichzeitig Ihre Konditionen vergleichen. Bei PROfinance gelten 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds; zusätzlich können Fondsanleger von Cashback beziehungsweise Rückvergütung und dem Bonusprogramm profitieren.
Fazit: Verlustverrechnungstöpfe lassen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen übertragen
Verlustverrechnungstöpfe können bei einem Depotwechsel nicht unabhängig von den übrigen Depotbeständen übertragen werden. Bei einer Auslieferung zu einer Fremdbank ist grundsätzlich ein inhabergleicher Übertrag aller betreffenden Depots erforderlich. Das Inhaberverhältnis beim Empfängerdepot muss mit dem bisherigen Verhältnis übereinstimmen. Außerdem dürfen keine entsprechenden Depotbestände bei BNP Paribas Deutschland verbleiben, wobei DAB und Consorsbank steuerlich bereichsübergreifend betrachtet werden. Ein Teilübertrag eines einzelnen Verlustverrechnungstopfes ist nicht möglich. Bei einer Einlieferung zur DAB werden die Töpfe erst nach dem vollständigen Wertpapierübertrag von der bisherigen Bank geliefert. Dieser Vorgang kann nach Abschluss des Wertpapierübertrags noch bis zu einer Woche dauern. Anleger sollten deshalb vorhandene Verlustverrechnungstöpfe bereits vor einem Depotwechsel prüfen und die gewünschte Übertragung korrekt beauftragen.
FAQ – Verlustverrechnungstöpfe beim Depotübertrag
Kann ich nur einen Teil meines Verlustverrechnungstopfes übertragen?
Nein. Ein Teilübertrag ist nicht möglich, der jeweilige Verlustverrechnungstopf kann nur vollständig übertragen werden.
Kann ich den Verlustverrechnungstopf übertragen, wenn noch Wertpapiere bei der Consorsbank liegen?
Nein, wenn dort noch entsprechende Depotbestände vorhanden sind. DAB und Consorsbank gehören zur BNP Paribas Deutschland und werden für diesen Zweck steuerlich bereichsübergreifend betrachtet.
Wann wird ein Verlustverrechnungstopf bei einem Übertrag zur DAB geliefert?
Die abgebende Bank liefert den Verlustverrechnungstopf erst nach dem vollständigen Wertpapierübertrag. Dies kann anschließend bis zu einer Woche dauern.
Was mache ich, wenn mein Verlustverrechnungstopf nach dem Depotübertrag nicht angekommen ist?
Ist der Wertpapierübertrag seit mindestens einer Woche vollständig abgeschlossen, sollten Sie sich an die abgebende Bank wenden. Die DAB hat auf deren Abwicklung keinen direkten Einfluss.