Steuerbescheinigung bei der DAB BNP Paribas

Warum die Steuerbescheinigung wichtig ist

Die Steuerbescheinigung der DAB BNP Paribas ist für Depotkunden ein zentrales Dokument. Sie dokumentiert sämtliche Kapitalerträge und abgeführte Steuern und ist unerlässlich für die Einkommensteuererklärung.

Welche Inhalte sind enthalten?

Die Bescheinigung umfasst unter anderem:

  • Zinsen und Dividenden
  • einbehaltene Kapitalertragsteuer
  • Angaben zur Verlustverrechnung
  • Informationen zur Quellensteuer, sofern relevant

Wann wird die Steuerbescheinigung bereitgestellt?

Ihre Steuerbescheinigung wird in der Regel bis Ende März im Online-Banking-Postfach bereitgestellt. Zusätzlich erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Was tun, wenn die Bescheinigung fehlt?

Sollten Sie Ihre Bescheinigung nicht finden, prüfen Sie zunächst Ihr Online-Postfach sowie den SPAM-Ordner.

Bei Problemen oder wenn Korrekturen erforderlich sind, wenden Sie sich an den Kundenservice der DAB BNP Paribas – entweder über das Online-Kontaktformular oder telefonisch.

Verlustbescheinigung und Gemeinschaftsdepots

Für Verluste aus Kapitalanlagen kann bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragt werden.

Bei Gemeinschaftsdepots erfolgt die Ausstellung der Steuerbescheinigung in der Regel gemeinsam für beide Kontoinhaber.

FAQs zur Steuerbescheinigung der DAB BNP Paribas

1. Bis wann wird die Steuerbescheinigung bereitgestellt?
In der Regel erfolgt die Bereitstellung bis Ende März im Online-Banking-Postfach.

2. Was ist in der Steuerbescheinigung enthalten?
Sie enthält Angaben zu Kapitalerträgen, einbehaltenen Steuern, Verlustverrechnungen und gegebenenfalls Quellensteuer.

3. Was kann ich tun, wenn ich meine Bescheinigung nicht finde?
Prüfen Sie Ihr Online-Postfach und den SPAM-Ordner oder kontaktieren Sie den Kundenservice zur Klärung.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
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ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz