FFB

Erbschaftsabwicklung bei der FFB: Welche Dokumente im Todesfall erforderlich sind

[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Beitrag anhören"]
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...

Wenn ein Angehöriger verstirbt und ein Fondsdepot bei der FIL Fondsbank (FFB) hinterlässt, stellt sich für Erben oft die Frage: Welche Schritte sind notwendig und welche Unterlagen verlangt die FFB?
Die Abwicklung eines Nachlasses bei einer Bank folgt einem klaren rechtlichen Rahmen – und kann durch gute Vorbereitung deutlich erleichtert werden. Dieser Artikel zeigt, welche Dokumente erforderlich sind, wie der Ablauf aussieht und was es bei Vollmachten im Todesfall zu beachten gibt.

Welche Dokumente verlangt die FFB bei einem Erbfall?

Um ein FFB Depot im Erbfall korrekt zu bearbeiten, müssen Erben mehrere Dokumente einreichen. Diese dienen dazu, den Todesfall zu bestätigen und die Berechtigung der Anspruchsteller nachzuweisen. Die wichtigsten Unterlagen sind:

Sterbeurkunde: Sie belegt den Tod der depotführenden Person und ist Voraussetzung für die Einleitung der Erbfallbearbeitung.
Nachweis der Erbenstellung: Dies erfolgt in der Regel über einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Nur so kann die FFB sicherstellen, dass die antragstellende Person tatsächlich erbberechtigt ist.
Legitimation der Erben: Jeder Erbe muss sich gegenüber der FFB durch einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren.
Vollmacht über den Tod hinaus (falls vorhanden): Wenn zu Lebzeiten eine solche Vollmacht erteilt und von der FFB akzeptiert wurde, kann die bevollmächtigte Person unter Umständen auch nach dem Todesfall weiter handeln. Die Bank prüft dabei, ob die Vollmacht formal wirksam und im System hinterlegt ist.

Hinweis: Alle Unterlagen sollten in Kopie eingereicht werden, häufig verlangt die FFB zusätzlich die Vorlage oder Beglaubigung einzelner Dokumente. Eine Rückfrage beim Kundenservice kann hier für Klarheit sorgen.

Wie läuft die Erbschaftsabwicklung eines FFB Fondsdepots ab?

Sobald der Todesfall bei der FFB angezeigt wurde, folgt ein klar strukturierter Ablauf:

  1. Todesfallmeldung und erste Prüfung
    Die Bank wird informiert – z. B. durch Einreichung der Sterbeurkunde. Das Depot wird daraufhin gesperrt, bis der rechtmäßige Anspruch geklärt ist.
  2. Prüfung der Erbenstellung
    Die FFB prüft die vorgelegten Nachweise (Erbschein/Testament). Dieser Schritt dient der rechtssicheren Identifikation der Erben.
  3. Legitimationsprüfung
    Jeder Erbe muss sich der FFB gegenüber ausweisen.
  4. Entscheidung: Depotübertragung oder Auszahlung
    Nach vollständiger Prüfung erfolgt die Übertragung des Depots auf die Erben oder – je nach Wunsch – die Auszahlung der Anteile. Dabei kann auch eine anteilige Aufteilung auf mehrere Erben vorgenommen werden.
  5. Steuerliche Behandlung
    Bei der Abwicklung prüft die FFB auch etwaige Kapitalertragsteuern und dokumentiert alle Vorgänge entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

 
Was passiert mit einer Vollmacht im Todesfall?

Viele Depotinhaber erteilen einer Vertrauensperson bereits zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Tod hinaus. Diese ermöglicht es, auch nach dem Todesfall Verfügungen im Rahmen des Depots vorzunehmen – etwa zur Auszahlung oder Umschichtung.

Wichtig dabei:

  • Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und von der FFB akzeptiert worden sein.
  • Nicht alle Standardvollmachten gelten automatisch über den Tod hinaus – die Formulierung ist entscheidend.
  • Auch wenn eine gültige Vollmacht vorliegt, kann die FFB eine zusätzliche Legitimation und Prüfung der Erbenstellung verlangen, um Missbrauch zu verhindern.

 
Empfehlung: Liegt eine solche Vollmacht vor, sollte sie mit der FFB bereits zu Lebzeiten abgestimmt und hinterlegt werden.

Fazit

Die Abwicklung eines Fondsdepots im Todesfall ist bei der FFB durch klare Vorgaben geregelt. Wer frühzeitig vorsorgt, etwa durch hinterlegte Vollmachten und transparente Unterlagen, kann seinen Angehörigen den Prozess deutlich erleichtern.

✔ Relevante Dokumente griffbereit halten
✔ Erbenstellung rechtssicher nachweisen
✔ Kommunikation mit der FFB aktiv suchen
✔ Bei Bedarf rechtliche Unterstützung einholen

Tipp: Eine strukturierte Nachlassplanung zu Lebzeiten ist der beste Weg, um spätere Unsicherheiten zu vermeiden – sowohl für Angehörige als auch für die Bank.

[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Beitrag anhören"]