FFB Freistellungsauftrag: Erteilung, Änderung & Vorteile im Überblick

Beitragsbild des FFB-Blogs – Tipps zur FFB-App, digitaler Depotführung, VL-Anlagen, Fonds-Cashback und nachhaltigen Fonds für eine smartere Fondsanlage mit PROfinance
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...

Was ist ein Freistellungsauftrag bei der FFB?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegern, ihre Kapitalerträge bei der FIL Fondsbank (FFB) bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu stellen. Dies geschieht durch die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags, der aktuell bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare liegt.

Ohne einen Freistellungsauftrag zieht die FFB auf Kapitalerträge automatisch 25 % Abgeltungssteuer, sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab. Um diese Steuerabzüge zu vermeiden, können Anleger ihren Freibetrag durch einen Freistellungsauftrag direkt bei der FFB hinterlegen.

Warum ist ein Freistellungsauftrag wichtig?

Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags profitieren Anleger von folgenden Vorteilen:

  • Vermeidung unnötiger Steuerabzüge: Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags bleiben steuerfrei.
  • Bessere Liquidität: Da keine Steuer direkt einbehalten wird, bleibt mehr Kapital für Reinvestitionen oder persönliche Ausgaben verfügbar.
  • Einfache Verwaltung: Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden.

 
Ein korrekt hinterlegter Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass die Kapitalerträge in voller Höhe ausgeschüttet werden, ohne dass unnötig Abgeltungssteuer abgeführt wird.

So erteilen oder ändern Sie einen Freistellungsauftrag bei der FFB

Die FFB bietet zwei einfache Möglichkeiten zur Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags:

  1. Online-Verfahren (schnellste Option)

 
Anleger können den Freistellungsauftrag direkt über das Online-Banking der FFB einrichten:

  1. Login in das Online-Banking der FFB
  2. Navigieren zu „Steuern“ und dann auf „Freistellungsauftrag anlegen“ klicken
  3. Höhe des Freistellungsbetrags festlegen
  4. Bestätigung abschließen

 
Änderungen oder die Löschung des Freistellungsauftrags sind ebenfalls über das Online-Portal unter „Steuerinformationen“ möglich.

  1. Formularbasierte Beantragung

 
Alternativ kann der Freistellungsauftrag auch schriftlich per Formular eingereicht werden:

  1. Freistellungsauftrag-Formular herunterladen von der FFB-Website
  2. Formular ausfüllen und unterschreiben
  3. Versand per Post, Fax oder E-Mail an die FFB

 
Das Formular ist besonders für Anleger nützlich, die keinen direkten Online-Banking-Zugang nutzen.

Wichtige Voraussetzungen & Hinweise

Damit der Freistellungsauftrag korrekt hinterlegt werden kann, sollten Anleger folgende Punkte beachten:

  • Steuer-Identifikationsnummer (TIN) erforderlich: Die 11-stellige Steuer-ID muss bei der Beantragung angegeben werden.
  • Gültigkeit des Freistellungsauftrags: Der Auftrag kann unbefristet oder bis zum 31.12. eines bestimmten Jahres erteilt werden.
  • Anpassung jederzeit möglich: Anleger können den Betrag jederzeit erhöhen, senken oder auf mehrere Banken aufteilen.
  • Begrenzung beachten: Der gesamte Sparer-Pauschbetrag darf die gesetzliche Höchstgrenze nicht überschreiten, auch wenn er auf mehrere Banken verteilt wird.

 
Häufige Fragen & Tipps zur optimalen Nutzung

Bis wann muss der Freistellungsauftrag eingereicht werden?

Ein Freistellungsauftrag kann jederzeit eingerichtet oder geändert werden. Er gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung und sollte vor Jahresende eingereicht werden, um Steuerabzüge im laufenden Jahr zu vermeiden.

Kann der Freistellungsauftrag nachträglich geändert werden?

Ja, eine Anpassung oder Löschung ist jederzeit möglich, sowohl online als auch schriftlich.

Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?

Falls der Freibetrag bei mehreren Banken zusammen den gesetzlichen Höchstbetrag überschreitet, kann es zu einer Überbesteuerung kommen. In diesem Fall kann die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Steuererklärung über die Günstigerprüfung des Finanzamts erstattet werden.

Fazit: Warum sich ein FFB Freistellungsauftrag lohnt

Ein Freistellungsauftrag bei der FFB ist ein effektives Mittel zur Steueroptimierung, da er unnötige Steuerabzüge auf Kapitalerträge verhindert. Anleger sollten den Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen und den Auftrag korrekt bei der FFB hinterlegen.

Vorteile eines Freistellungsauftrags bei der FFB:

✔ Steuerfreie Kapitalerträge bis zu 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Ehepaare)
✔ Direkte Einrichtung im Online-Banking oder per Formular
✔ Flexible Anpassung jederzeit möglich
✔ Vermeidung unnötiger Steuerabzüge durch automatische Verrechnung
✔ Möglichkeit zur individuellen Verteilung des Freibetrags auf mehrere Banken

Wer Kapitalerträge aus Fondsanlagen bei der FFB erhält, sollte unbedingt einen Freistellungsauftrag einrichten, um die volle Steuerersparnis auszuschöpfen und sein Anlagevermögen optimal zu verwalten.

Headerbild der FFB-Depotseite – bestehendes Depot bei der FFB einfach weiterführen und mit PROfinance von Rückvergütung, 0 % Ausgabeaufschlag und Sonderkonditionen profitieren

Sie haben ein FFB-Depot? Sichern Sie sich jetzt Ihre Sonderkonditionen bei PROfinance!

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile als FFB (FIL Fondsbank)-Kunde: 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, bis zu 99 % Rückvergütung auf Ihre Fondsbestände (Fonds-Cashback), ein exklusives Bonusprogramm und ein digitales Kundenportal warten auf Sie. Der Wechsel zu PROfinance ist einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz