FFB Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FFB-Steuerbescheinigung: Wann Sie diese erhalten – und was drinsteht

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Wann wird die FFB-Steuerbescheinigung bereitgestellt?

Die Steuerbescheinigung der FFB ist ein zentrales Dokument für Ihre Einkommensteuererklärung. Sie wird in der Regel ab März des Folgejahres über das Online-Postfach zur Verfügung gestellt – also für das Steuerjahr 2024 etwa ab März 2025.

Die Bereitstellung erfolgt automatisch und wird digital in Ihrem FFB-Konto hinterlegt. Sobald die Bescheinigung verfügbar ist, erhalten Sie in der Regel eine Mitteilung im Online-Postfach. Eine gesonderte postalische Zustellung erfolgt nur, wenn Sie diese ausdrücklich anfordern – und dies ist mit einer Gebühr verbunden.

Welche Informationen enthält die FFB-Steuerbescheinigung?

Die Steuerbescheinigung dokumentiert Ihre Kapitalerträge und steuerlich relevanten Daten aus dem vergangenen Kalenderjahr. Diese ist essenziell für Ihre Steuererklärung und liefert die benötigten Zahlen für die Eintragung in die entsprechenden Zeilen der Formulare.

Typische Inhalte sind:

  • Gesamte Kapitalerträge vor Sparer-Pauschbetrag
  • Verlustverrechnungen, falls innerhalb des Jahres Verluste mit Gewinnen verrechnet wurden
  • Anrechenbare ausländische Quellensteuern
  • Abgeführte Abgeltungsteuer und ggf. Kirchensteuer
  • Vermerke über Ersatzbemessungsgrundlagen, wenn bei bestimmten Transaktionen keine konkreten Anschaffungskosten vorlagen

 
Die Bescheinigung ist so gestaltet, dass diese Ihnen bei der Zuordnung zu den richtigen Feldern in der Steuererklärung hilft – teilweise mit konkreten Eintragungs-Hinweisen.

Wichtige Einzelangaben: Kapitalerträge, Verluste & Kirchensteuer

Einige Angaben in der Steuerbescheinigung sollten besonders beachtet werden:

  • Kapitalerträge: Hier finden Sie die Summe aller Erträge aus Zinsen, Dividenden und Fondsverkäufen – vor Anwendung des Freistellungsauftrags.
  • Sparer-Pauschbetrag: Sofern ein gültiger Freistellungsauftrag bei der FFB hinterlegt wurde, ist der steuerfreie Teil separat ausgewiesen.
  • Verlustverrechnung: Falls Verluste entstanden sind und ein Antrag bis zum 15. Dezember gestellt wurde, werden nicht ausgeglichene Verluste ebenfalls separat aufgeführt.
  • Kirchensteuer: Abgeführte Beträge auf Kapitalerträge sind ausgewiesen, sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind und Ihre Religionszugehörigkeit der Bank bekannt ist.
  • Ersatzbemessungsgrundlage: Diese kommt zum Einsatz, wenn für bestimmte Fonds oder Transaktionen keine Anschaffungskosten vorlagen – etwa bei Depotüberträgen oder Altbeständen.

Diese Angaben sind für das Finanzamt erforderlich, um die tatsächliche Steuerlast korrekt zu berechnen – insbesondere bei Kapitalerträgen oberhalb des Freibetrags.

Aufstellung der Erträge: Ergänzende Übersicht zur Steuerbescheinigung

Neben der Steuerbescheinigung stellt die FFB auch eine „Aufstellung der Erträge“ zur Verfügung. Diese finden Sie ebenfalls im Online-Postfach und sie bietet:

  • eine detaillierte Übersicht aller Einzelerträge,
  • Informationen zu Ausschüttungen, Rückflüssen, Thesaurierungen,
  • sowie ggf. auch Hinweise auf steuerfreie oder -pflichtige Vorgänge.

 
Die Aufstellung ist besonders hilfreich, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen oder wenn Sie die Arbeit Ihres Steuerberaters erleichtern möchten. Diese ist nicht identisch mit der offiziellen Steuerbescheinigung, aber eine wertvolle Ergänzung für die Dokumentation.

Tipp: Steuerbescheinigung digital nutzen oder gebührenpflichtig anfordern

Die Steuerbescheinigung steht Ihnen digital und kostenlos im Online-Postfach der FFB zur Verfügung. Dort können Sie diese jederzeit herunterladen und selbst ausdrucken.

Beachten Sie: Für den postalischen Versand erhebt die FFB eine kleine Gebühr. Diese Variante lohnt sich in der Regel nur, wenn Sie keinen Zugriff auf einen Drucker oder Ihr Online-Postfach haben.

Fazit: FFB-Steuerbescheinigung rechtzeitig prüfen und sicher nutzen

Die FFB-Steuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für Ihre Steuererklärung. Sie wird in der Regel ab März im Online-Postfach bereitgestellt und enthält alle relevanten Informationen zu Kapitalerträgen, Steuern und Freibeträgen.

Prüfen Sie Ihre Postbox rechtzeitig und laden Sie die Bescheinigung herunter. Ergänzend lohnt sich ein Blick in die „Aufstellung der Erträge“, um den Überblick über einzelne Ertragsquellen zu behalten. Wenn Sie lieber eine Papierversion möchten, können Sie diese bequem anfordern – gegen eine kleine Gebühr.

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