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FFB Steuerbescheinigungen: Fristen, Pauschalen & wie Sie mit PROfinance zusätzlich sparen

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Wichtige Informationen zur Jahressteuerbescheinigung, Verlustbescheinigung und Freistellungsauftrag – plus ein Tipp, wie Sie mit Ihrem bestehenden FFB-Depot Geld sparen können

Wenn Sie Ihr Depot bei der FIL Fondsbank (FFB) führen, sollten Sie die jährlichen Steuerdokumente im Blick behalten. Über PROfinance erhalten FFB-Kunden nicht nur eine bessere Übersicht, sondern auch Sonderkonditionen durch einen kostenlosen Betreuerwechsel – bei unverändertem Depotzugang.

Bereitstellung und Nutzung der Steuerbescheinigung

Wann und wo erhalten Kunden die Steuerbescheinigung?

  • Die Steuerbescheinigung wird in der Regel Ende des ersten Quartals des Folgejahres im Onlinepostfach der FFB bereitgestellt.
  • Ein automatischer postalischer Versand erfolgt nicht.

Aufwendungen und Werbungskosten

  • Seit Einführung der Abgeltungssteuer werden z. B. Depotführungsentgelte nicht mehr in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
  • Werbungskosten sind über den Sparerfreibetrag abgegolten und somit steuerlich nicht absetzbar.
  • Kunden finden die Verwahrungskosten in den Kosteninformationen im Postfach – diese können evtl. beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Steuererklärung: Wohin gehören die Angaben?

Die Steuerbescheinigung gibt detaillierte Hinweise, welche Angaben in welche Anlage und Zeile der Steuererklärung gehören.

  • Orientierungshilfe: Die „Aufstellung der Erträge“ bietet eine transparente Aufschlüsselung aller relevanten Positionen.

Antrag auf Verlustbescheinigung: Fristen und Anforderungen

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Verlustbescheinigung muss jedes Jahr bis spätestens 15. Dezember bei der FFB eingehen.

Verspätete Anträge: Diese dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, da der Gesetzgeber das Datum verbindlich festgelegt hat.

Warum wurden keine Verluste ausgewiesen?

Verluste können in folgenden Fällen fehlen:

  • Es wurden keine Verlustvorträge erzielt.

Spezielle Fälle: Steuerbescheinigung bei Depotkündigung

Warum erhalte ich eine Steuerbescheinigung nach Depotkündigung?

Auch wenn ein Depot im laufenden Jahr gekündigt wurde, erstellt die FFB eine Jahressteuerbescheinigung.

Hinweis: Dies bedeutet nicht, dass das Depot weiterhin aktiv ist. Die Bescheinigung dient lediglich der steuerlichen Dokumentation.

Anpassung von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen

Bis wann können Anpassungen vorgenommen werden?

  • Freistellungsaufträge: Anpassungen für das laufende Jahr werden bis 31. Januar des Folgejahres akzeptiert.
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen: Diese können ebenfalls bis zu diesem Datum eingereicht werden.

Online-Anpassungen

Kunden können ihren Freistellungsauftrag bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres (17 Uhr) online anpassen.

Kulanzregelung für spätere Änderungen

Änderungen nach Erstellung der Steuerbescheinigung sind nur auf Kulanzbasis möglich.

Die FFB behält sich vor, hierfür ein Bearbeitungsentgelt zu erheben.

Vorabpauschale 2024: Was Kunden wissen sollten

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Berechnung von Vermögensgewinnen, die – unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen – versteuert werden muss.

  • Basiszins 2024: Der Basiszins wurde auf 2,29 % festgesetzt.
  • Abführung der Steuer: Die FFB ist gesetzlich verpflichtet, die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch an das Finanzamt abzuführen.

Zusammenfassung: Wichtige Fristen und Hinweise

  • Steuerbescheinigung: Bereitstellung Ende des ersten Quartals im Onlinepostfach.
  • Verlustbescheinigung: Antrag bis spätestens 15. Dezember.
  • Freistellungsauftrag: Änderungen bis 31. Januar des Folgejahres möglich.
  • Vorabpauschale: Grundlage ist der Basiszins von 2,29 %.

FFB-Depot clever optimieren – mit dem Fondsvermittler PROfinance

Wenn Sie ein Depot bei der FIL Fondsbank (FFB) führen, können Sie dieses ganz einfach über einen kostenfreien Betreuerwechsel zu PROfinance verwalten lassen. Ihr Depot bleibt dabei bestehen – Sie behalten Ihre Zugangsdaten und gewohnten Funktionen, profitieren aber zusätzlich von Sonderkonditionen und unserem digitalen Kundenportal.

  • Bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision
  • Keine Ausgabeaufschläge – volle Transparenz
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  • Digitales Kundenportal & Web-App für Depot-Übersicht & Verwaltung
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Der Wechsel zu PROfinance ist schnell, kostenlos und komplett digital möglich – auch bei Neueröffnung eines FFB-Depots profitieren Sie direkt von den exklusiven Sonderkonditionen.

Fazit: Steuerunterlagen der FFB im Griff – ohne Friststress

Die FIL Fondsbank (FFB) bietet eine transparente und strukturierte Bereitstellung steuerrelevanter Dokumente. Fristen für Verlustbescheinigung, Freistellungsauftrag und Vorabpauschale sollten Anleger im Blick behalten, um steuerlich optimal aufgestellt zu sein.

Mit einem kostenfreien Betreuerwechsel zu PROfinance lässt sich das bestehende FFB-Depot zusätzlich optimieren – mit Zugang zu Rückvergütungen und Sonderkonditionen.

Tipp: Steuerfristen rechtzeitig einplanen – und das Depot gleich mit optimieren

Nutzen Sie den Jahresbeginn nicht nur zur Steuerorganisation, sondern prüfen Sie auch die Effizienz Ihres FFB-Depots. Wer rechtzeitig Fristen beachtet und sein Depot über PROfinance verwalten lässt, profitiert zusätzlich von transparenter Kostenstruktur und Rückvergütungen.

FAQ – Häufige Fragen zu FFB-Steuerbescheinigungen und Optimierung

Wie und wann erhalte ich meine FFB-Steuerbescheinigung?
Die Steuerbescheinigung steht bis Ende März im Onlinepostfach zur Verfügung. Ein postalischer Versand erfolgt nur, wenn Sie diesen im Kundenportal aktiv beauftragen (gegen Porto).

Was passiert, wenn ich den Antrag auf Verlustbescheinigung verpasse?
Wird der Antrag nicht bis spätestens 15. Dezember gestellt, können die Verluste nicht mehr über die Steuererklärung mit anderen Depots verrechnet werden. Sie bleiben dann bei der FFB und sind nur mit zukünftigen Gewinnen dort nutzbar.

Welche Vorteile bringt mir ein Betreuerwechsel zu PROfinance mit bestehendem FFB-Depot?
Ein kostenfreier Betreuerwechsel zu PROfinance ist unkompliziert und sichert Ihnen Sonderkonditionen: Rückvergütung auf Bestandsprovisionen, keine Ausgabeaufschläge und volle Depottransparenz im digitalen Kundenportal – Ihr Depot bei der FFB bleibt unverändert.

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