FFB Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FFB Übertragungsaufträge: Fristen, Steuerpflichten und wichtige Hinweise zu Gläubigerwechseln

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Übertragungsaufträge an externe Banken: Fristen und Einschränkungen

Depotkunden der FFB können Übertragungsaufträge in der Regel bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres einreichen.

Wichtige Hinweise:

  • Frist: Die Einreichung sollte spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres erfolgen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.
  • Einschränkungen: Einige Lagerstellen setzen aufgrund der Jahresendabrechnung Ein- und Auslieferungsstopps fest. Kunden sollten dies im Vorfeld mit der FFB oder der Lagerstelle klären.

 
Unterschiede bei Überträgen: Gläubigerwechsel entgeltlich vs. unentgeltlich

  1. Entgeltlicher Übertrag (mit Gläubigerwechsel)
  • Bei einem Übertrag, bei dem die Inhaber der Depots unterschiedlich sind, wird dieser steuerlich als Verkauf und Kauf betrachtet.
  • Die entsprechenden Steuern werden gemäß den geltenden Regelungen erhoben.

 

  1. Unentgeltlicher Übertrag (Schenkung)
  • Wenn der Kunde der FFB mitteilt, dass der Übertrag unentgeltlich erfolgt, wird dieser als Schenkung behandelt.
  • Meldepflicht: Die FFB ist verpflichtet, den Vorgang bis zum 31. Mai des Folgejahres an das Finanzamt zu melden.

 
Meldepflicht bei unentgeltlichen Überträgen

Welche Daten werden gemeldet?

Die FFB übermittelt folgende Informationen an das Finanzamt:

  • Kundendaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer des abgebenden und aufnehmenden Kunden.
  • Wirtschaftsgut: WKN, ISIN, Anzahl der Anteile, Wert zum Übertragungszeitpunkt.
  • Zusätzliche Angaben: Verwandtschaftsgrad (freiwillig).

 
Plausibilitätsprüfung durch die FFB

  • Grundlage der Prüfung sind das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer.
  • Fehlerhafte Daten: Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Meldung abgelehnt. Die FFB kontaktiert in diesem Fall den Kunden und fordert die korrekten Unterlagen an.

 
Umgang mit fehlenden oder fehlerhaften Daten

Korrekturaufforderung

  • Wenn die Plausibilitätsprüfung fehlschlägt, müssen Kunden der FFB folgende Unterlagen einreichen:
    • Nachweise zur Identität (Kopien von Ausweisdokumenten).
    • Weitere Informationen zur Korrektur der gemeldeten Daten.

     

Konsequenzen bei Nichterfüllung

  • Stornierung des Übertrags: Sollte der Kunde die geforderten Unterlagen nicht einreichen, wird der Übertrag storniert.
  • Entgeltliche Buchung: Der Übertrag wird steuerlich als Verkauf und Kauf behandelt, was zu einer Steuerpflicht führt.

 
Übertrag von Anteilen an die FFB: Wichtige Hinweise

Prüfung der Anschaffungsdaten und -kosten

  • Inländische Gesellschaften: Die Übermittlung der Daten erfolgt über die TaxBox.
  • Ausländische Gesellschaften: Hier ist eine schriftliche Bestätigung der Anschaffungsdaten erforderlich.

 
Kundenverantwortung

  • Kunden müssen die schriftliche Bestätigung beim abgebenden Institut beauftragen, um sicherzustellen, dass die Daten korrekt übertragen werden.

 
Zusammenfassung: Wichtige Punkte für FFB-Depotkunden

  1. Übertragungsaufträge: Frist ist der letzte Bankarbeitstag des Jahres, mit Ausnahmen bei Lagerstellen.
  2. Gläubigerwechsel: Entgeltliche Überträge werden steuerlich wie Verkauf und Kauf behandelt, unentgeltliche Überträge unterliegen einer Meldepflicht.
  3. Fehlerhafte Daten: Kunden sollten sicherstellen, dass Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer korrekt sind, um Rückfragen und Stornierungen zu vermeiden.
  4. Anteile an die FFB: Anschaffungsdaten müssen bei Überträgen geprüft und bei ausländischen Gesellschaften schriftlich bestätigt werden.

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