Wenn im Januar Geld abgebucht wird, obwohl nichts ausgezahlt wurde
Viele Anleger sehen bei der FIL Fondsbank (FFB) zu Jahresbeginn eine Steuerbelastung in der Depotabrechnung, obwohl ihr Fonds gar nichts ausgeschüttet hat. Das liegt an der Vorabpauschale: Diese gilt steuerlich Mitte Januar als zugeflossen, und die depotführende Stelle führt die fälligen Steuern automatisch ab. Wichtig ist dabei weniger die Berechnung (die kann je nach Fonds variieren), sondern der konkrete Abführungs- und Belastungsprozess im FFB-Depot.
Vorabpauschale kurz eingeordnet (Erläuterung im PROfinance-Blog)
Wie die Vorabpauschale grundsätzlich entsteht (Basisertrag, Wertsteigerung, Ausschüttungen, Teilfreistellung), erläutern wir ausführlich im PROfinance-Beitrag:
Vorabpauschale einfach erklärt – was Fondsanleger wirklich wissen müssen.
In diesem Artikel geht es um die Frage, wie die Steuer bei der FFB praktisch abgeführt wird.
Wann die Vorabpauschale bei der FFB steuerlich „passiert“
Die Vorabpauschale wird bei der FFB Mitte Januar des Folgejahres veröffentlicht und gilt dann steuerlich als zugeflossen. Auf dieser Grundlage wird der Steuerabzug ausgelöst. Für das Steuerjahr 2025 wird die Belastung typischerweise Mitte Januar 2026 relevant.
Wer berechnet und meldet die Steuer – und was wird abgeführt?
Die FFB ermittelt die Steuer auf die Vorabpauschale und führt sie direkt an das Finanzamt ab. In der Praxis bedeutet das: Die FFB berechnet die steuerliche Bemessungsgrundlage (unter Berücksichtigung der fondsbezogenen Teilfreistellung) und ermittelt daraus die Abgaben wie Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Anleger ist vor allem entscheidend, woher die Liquidität für den Steuerabzug kommt.
Welche Verrechnungen vor dem Steuerabzug erfolgen (Verlusttopf, Freistellung, NV)
Bevor es zu einer Belastung kommt, wird die Steuerlast bei der FFB grundsätzlich verrechnet: zuerst mit einem vorhandenen Verlustverrechnungstopf, außerdem mit einem hinterlegten Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Dadurch kann der tatsächliche Steuerabzug geringer ausfallen oder sogar ganz entfallen.
Wie die FFB die Steuer einzieht (Inkasso): Depottyp entscheidet
Die Steuer auf die Vorabpauschale muss wirtschaftlich vom Anleger bereitgestellt werden. Die FFB zieht den Betrag daher über einen festgelegten Inkassoweg ein. Welche Methode genutzt wird, hängt vom Depottyp ab (Voreinstellung im Depot):
| Depotkonstellation bei der FFB | Wie die Steuer typischerweise eingezogen wird | Was das für Anleger praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| FFB FondsdepotPlus | Abbuchung vom Abwicklungskonto | Liquidität wird außerhalb der Fondsanlage bereitgestellt; Fondsanteile bleiben unangetastet. |
| FFB Fondsdepot (ohne Abwicklungskonto) | Anteilsverkauf aus dem Fonds, für den die Vorabpauschale angefallen ist | Es werden Fondsanteile veräußert, um die Steuer zu decken; das reduziert das investierte Volumen. |
| Ausnahme: Passivdepot (ohne Abwicklungskonto) | Abbuchung vom Referenzkonto | Wird genutzt, um bestandsgeschützte Alt-Bestände nicht durch Anteilsverkäufe zu beeinträchtigen. |
Woran Sie die Abführung in der Abrechnung erkennen
Typisch ist eine Buchung/Abrechnung Mitte Januar, in welcher der Steuerabzug zur Vorabpauschale dokumentiert wird. Je nach hinterlegtem Freistellungsauftrag, Verlusttopf oder NV-Bescheinigung kann der Betrag niedriger ausfallen. Bei Depots mit Abwicklungskonto ist außerdem relevant, ob dort ausreichend Guthaben vorhanden ist, damit keine automatische Ersatzbelastung ausgelöst wird.
Was PROfinance für Fondsanleger bedeutet
PROfinance erhebt selbst keine Gebühren und ermöglicht den Zugang zu Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Zusätzlich erhalten Anleger eine Rückerstattung der Bestandsprovision (Fonds-Cashback). Ab einem Anlagevolumen von 10.000 € ist eine Treueprämie möglich, ab 50.000 € greift das Bonusprogramm – einzeln oder auch gemeinsam im Team. Ein Betreuerwechsel ohne Depotwechsel ist jederzeit möglich, bestehende Fondspositionen bleiben unverändert.
Tipp: So vermeiden Sie unnötige Anteilsverkäufe und Überraschungen im Januar
Wenn Ihr FFB-Depot über ein Abwicklungs- oder Referenzkonto belastet wird, lohnt es sich, rechtzeitig für ausreichende Deckung zu sorgen und den Freistellungsauftrag passend zu hinterlegen. Bei Depotkonstellationen, in denen die Steuer über Anteilsverkäufe eingezogen wird, sollten Anleger besonders prüfen, ob sie den gewünschten Inkassoweg nutzen und ob die Liquiditätslogik zum eigenen Anlageverhalten passt.
Fazit: Bei der FFB läuft die Abführung automatisch – entscheidend ist der Inkassoweg
Die FFB ermittelt die Steuer auf die Vorabpauschale und führt diese direkt an das Finanzamt ab. Vor dem Einzug werden Verlusttöpfe, Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung berücksichtigt. Ob die Steuer per Abbuchung oder per Anteilsverkauf aufgebracht wird, hängt vom Depottyp ab – und ist damit der wichtigste Hebel, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
FAQ: Steuerabführung Vorabpauschale bei der FFB
Wird die Steuer auf die Vorabpauschale von der FFB automatisch abgeführt?
Ja. Die FFB ermittelt die Steuer und führt diese direkt an das Finanzamt ab; für Anleger entsteht dadurch typischerweise eine Belastung oder ein Anteilsverkauf je nach Depottyp.
Welche Rolle spielen Freistellungsauftrag und Verlustverrechnungstopf bei der FFB?
Sie werden vor dem Steuerabzug berücksichtigt. Ein ausreichender Freistellungsauftrag oder vorhandene Verluste können die steuerliche Belastung reduzieren oder vollständig vermeiden.
Warum kommt es bei manchen FFB-Depots zu Anteilsverkäufen?
Bei Depotkonstellationen ohne Abwicklungskonto kann die FFB die Steuer über einen Anteilsverkauf aus dem betroffenen Fonds einziehen. Damit wird die Steuer gedeckt, allerdings sinkt dadurch das investierte Fondsvolumen.