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Zugriff auf das FFB-Depot im Notfall: So sichern Sie die Handlungsfähigkeit Ihres Ehepartners

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Ein gemeinsames Finanzmanagement ist für viele Ehepaare selbstverständlich. Doch was passiert, wenn ein Partner plötzlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist? Besonders bei einem Depot bei der FIL Fondsbank (FFB) ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern können, damit im Notfall schnell auf das Depot zugegriffen werden kann – ohne langwierige rechtliche Umwege.

Warum eine Vorsorgeregelung notwendig ist

Ein Depot ist ein persönliches Konto, selbst in der Ehe. Das bedeutet: Ohne eine gültige Vollmacht oder Betreuungsvollmacht kann ein Ehepartner im Ernstfall nicht automatisch auf das FFB-Depot des anderen zugreifen. Gesetzlich ist keine automatische Verfügungsberechtigung vorgesehen – weder für Ehepartner noch für Kinder.

Wichtig: Auch wenn Sie ein gemeinsames Girokonto führen, gilt dies nicht automatisch für das Depot. Deshalb ist eine spezifische Regelung für das FFB-Depot erforderlich, wenn Sie Ihren Ehepartner absichern möchten.

Die besten Möglichkeiten für den Zugriff

  1. Vollmacht über den Tod hinaus

 
Die FFB bietet die Möglichkeit, eine sogenannte Depotvollmacht über den Tod hinaus zu hinterlegen. Diese muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Damit erhält Ihr Ehepartner die Berechtigung, auch im Falle Ihres Todes oder bei Verlust Ihrer Geschäftsfähigkeit auf das Depot zuzugreifen.

Vorteile:

  • Sofortige Handlungsfähigkeit im Notfall
  • Keine gerichtliche Betreuung erforderlich
  • Gültig auch über den Tod hinaus, wenn entsprechend formuliert

 

  1. Vorsorgevollmacht mit Depotbezug

 
Neben der depotbezogenen Vollmacht ist auch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht sinnvoll. Diese kann nicht nur das Depot, sondern auch weitere Vermögensangelegenheiten umfassen. Sie sollte ausdrücklich beinhalten, dass der Bevollmächtigte das Recht hat, über Wertpapierdepots zu verfügen.

Tipp: Lassen Sie die Vollmacht zusätzlich bei der FFB einreichen und dort registrieren. So kann im Notfall ohne Verzögerung gehandelt werden.

  1. Betreuungsvollmacht und gesetzliche Betreuung

 
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss im Ernstfall eine gerichtliche Betreuung beantragt werden. Diese Lösung ist jedoch zeitaufwendig, mitunter kostenintensiv und nur im Ausnahmefall empfehlenswert.

So hinterlegen Sie eine Vollmacht bei der FFB

Die FFB stellt dafür eigene Formulare zur Verfügung. Sie erhalten diese:

  • Direkt über Ihren Berater oder Vermittler
  • Über die Webseite der FFB
  • Auf telefonische Anfrage beim Kundenservice

 
Das Formular muss vollständig ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben und an die FFB übermittelt werden – postalisch oder per Fax. In einigen Fällen kann auch eine beglaubigte Unterschrift notwendig sein.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Vollmacht alle nötigen Rechte abdeckt – inklusive Verkauf, Umschichtung und Auszahlungen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine juristische Beratung.

Was passiert im Todesfall?

Falls keine Vollmacht vorliegt, wird das Depot zunächst gesperrt. Erst nach Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll kann der Zugriff wieder ermöglicht werden. Dies kann mehrere Wochen dauern und mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Mit einer rechtzeitig hinterlegten Vollmacht vermeiden Sie diese Verzögerungen.

Fazit: Jetzt handeln und Vorsorge treffen

Ein plötzlicher Pflegefall, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen. Um im Ernstfall schnell und unkompliziert auf ein FFB-Depot zugreifen zu können, ist eine klare Vollmachtsregelung unverzichtbar. Ehepartner sollten gemeinsam vorsorgen und entsprechende Dokumente rechtzeitig bei der FFB hinterlegen.

Sichern Sie sich und Ihren Partner ab – für mehr finanzielle Sicherheit und Handlungsfähigkeit im Ernstfall.

FAQ – Häufige Fragen zum Zugriff des Ehepartners auf das FFB-Depot im Notfall

1. Kann mein Ehepartner automatisch auf mein FFB-Depot zugreifen?
Nein, gesetzlich ist keine automatische Verfügungsberechtigung vorgesehen – auch nicht unter Ehepartnern.

2. Welche Vollmacht sollte ich bei der FFB hinterlegen?
Die FFB akzeptiert eine schriftliche Depotvollmacht über den Tod hinaus – sie muss aktiv bei der Bank eingereicht werden.

3. Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?
Das Depot wird im Notfall gesperrt, und ein Gericht muss eine Betreuung anordnen – das dauert oft mehrere Wochen.

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