FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ Bank (ebase-Depot): Neue Depotgebühren und Vertragsänderungen ab 01.07.2025

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Überblick: Was ändert sich bei der FNZ Bank zum 01.07.2025?

Ab dem 1. Juli 2025 treten bei der FNZ Bank SE (ehemals ebase) umfassende Änderungen am Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) für ebase-Depots in Kraft. Die Bank reagiert damit auf gestiegene Betriebskosten und Inflation sowie auf den Anspruch, die digitalen Services weiter auszubauen und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Neuerungen betreffen in erster Linie die Depotführungsgebühren, Transaktionsentgelte, Devisenumrechnungskosten sowie den Umgang mit vermögenswirksamen Leistungen (VL). Auch der Zustimmungsprozess für die geänderten Vertragsunterlagen wurde neu geregelt.

Neue Depotführungsgebühren im Überblick

Die Depotführungsentgelte werden künftig quartalsweise abgerechnet und steigen in allen Preismodellen. Nachfolgend eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Preise für das Investmentdepot:

Investmentdepot mit Konto flex (inkl. Online-Kontoführung):

  • flex basic: bisher 6,25 Euro → neu 6,50 Euro
    (nur 1 Depotposition, keine VL-Anlagen möglich)
  • flex select: bisher 10,00 Euro → neu 10,50 Euro
    (bis zu 2 Depotpositionen, VL-Vertrag möglich gegen Zusatzentgelt)
  • flex standard: bisher 13,25 Euro → neu 14,00 Euro
    (bis zu 99 Depotpositionen)
  • flex premium: bisher 18,75 Euro → neu 20,00 Euro
    (inkl. schriftlicher Transaktionen, bis zu 99 Depotpositionen)

 
Investmentdepot ohne Konto flex (für Depoteröffnungen bis 2009):

  • select Trading: bisher 11,25 Euro → neu 12,50 Euro
    (bis zu 2 Depotpositionen, ohne schriftliche Transaktionen)
  • select Service: bisher 16,25 Euro → neu 17,50 Euro
    (inkl. schriftlicher Transaktionen)
  • standard Trading: bisher 13,25 Euro → neu 15,00 Euro
    (bis zu 99 Depotpositionen, ohne schriftliche Transaktionen)
  • standard Service: bisher 18,75 Euro → neu 20,00 Euro
    (inkl. schriftlicher Transaktionen)

 
Wichtig: Investmentdepots für Minderjährige sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin komplett gebührenfrei.

Weitere Entgeltanpassungen im Detail

Neben der Depotführung werden auch weitere Kostenpunkte angepasst:

  • Transaktionen auf schriftlichem Wege (Post, Fax, E-Mail) kosten ab 01.07.2025 pauschal 8,00 Euro (bisher 5,00 Euro) je Transaktion in bestimmten Preismodellen.
  • Online-Transaktionen sind weiterhin gebührenfrei – ausgenommen ETFs und Dimensional Fonds.
  • ETF- und Dimensional Fonds-Transaktionen: Hier wird ein zusätzliches Transaktionsentgelt von 0,20 % des Volumens erhoben.
  • Die Devisenkonvertierungsmarge steigt von 0,45 % auf 0,60 % – relevant bei An- oder Verkauf von Fondsanteilen in Fremdwährungen.
  • Das VL-Vertragsentgelt bleibt stabil bei 12,00 Euro pro Kalenderjahr für jeden aktiven Wertpapier-Sparvertrag zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen.

 
Zustimmungspflicht: So stimmen Kunden den Änderungen zu

Die neuen Bedingungen sind zustimmungspflichtig. Das heißt: Ohne ausdrückliche Zustimmung können sie nicht wirksam werden. FNZ organisiert den Zustimmungsprozess wie folgt:

    • Kunden mit Onlinepostkorb:
      • erhalten ab Kalenderwoche 15 (April 2025) ein Pop-up-Fenster nach dem Login im Onlinebanking.
      • Die Zustimmung kann direkt im Pop-up oder über die App erteilt werden.

     

    • Kunden ohne Onlinepostkorb:
      • erhalten ein postalisches Anschreiben mit QR-Code, der sie zu einer digitalen Bestätigung führt.
    • Weitere Möglichkeiten zur Zustimmung:
      • per E-Mail an zustimmung@fnz.de
      • per Fax an 089 / 3090374682

 
Wer bis Sommer 2025 nicht reagiert, wird durch eine weitere postalische Nachfassaktion erinnert.

Wechsel zwischen Preismodellen

Kunden haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zwischen Preismodellen zu wechseln:

  • Ein automatischer Wechsel erfolgt, sobald weitere Fonds hinzugefügt werden (z. B. von “flex basic” zu “flex select”).
  • Ein Wechsel zurück in einfachere Modelle (z. B. von “flex standard” zu “flex basic”) ist nicht möglich.
  • Der Wechsel in das Modell “flex premium” muss explizit beantragt werden und gilt dann für das komplette Kalenderjahr.
  • Bei Investmentdepots ohne Konto flex gelten ähnliche Regeln, z. B. automatische Umstellung bei mehr als zwei Depotpositionen.

 
Mit diesen Änderungen reagiert die FNZ Bank auf wirtschaftliche Realitäten und setzt gleichzeitig auf Transparenz, Digitalisierung und verbesserte Serviceprozesse. Kunden und Vertriebspartner sollten die kommenden Wochen aktiv nutzen, um sich mit den Neuerungen vertraut zu machen und rechtzeitig ihre Zustimmung zu erteilen.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

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Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

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