Kann ich privat zusätzlich in meinen VL-Vertrag einzahlen?
Viele Anleger fragen sich, ob sie neben den Zahlungen ihres Arbeitgebers auch selbst Geld in ihren VL-Sparvertrag einzahlen können. Gerade wenn Vermögensaufbau schneller erfolgen soll oder zusätzlich investiert werden möchte, ist diese Frage besonders relevant.
Die gute Nachricht: Eigene Einzahlungen in Ihr Depot sind jederzeit möglich. Sie können zusätzliches Geld direkt in die gewünschte Depotposition investieren und Ihren Vermögensaufbau damit flexibel ergänzen.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass für private Einzahlungen andere Regeln gelten als für klassische Arbeitgeberleistungen.
Kann ich jederzeit selbst einzahlen?
Ja, Sie können jederzeit zusätzlich Geld in Ihr Depot bei der FNZ Bank einzahlen. Dafür wird einfach ein Sparplan direkt im Depot eingerichtet.
Sie bestimmen dabei selbst, welche Depotposition oder welcher Fonds zusätzlich bespart werden soll.
Dadurch bleibt Ihre Geldanlage flexibel und individuell anpassbar.
Wie funktionieren eigene Einzahlungen?
Private Einzahlungen erfolgen nicht über den Arbeitgeber, sondern direkt durch Sie selbst. Dafür wird in Ihrem Depot ein Sparplan auf die gewünschte Depotposition eingerichtet.
Der Ablauf funktioniert grundsätzlich so:
- Im FNZ Online-Banking anmelden
Loggen Sie sich in Ihr Depot ein. - Gewünschte Depotposition auswählen
Wählen Sie den Fonds oder ETF aus, den Sie zusätzlich besparen möchten. - Sparplan anlegen
Legen Sie den gewünschten Sparbetrag sowie das Ausführungsintervall fest. - Einzahlungen starten
Ihre privaten Einzahlungen erfolgen anschließend automatisch.
Dadurch können Sie Ihren bestehenden VL-Vertrag unkompliziert ergänzen.
Sind private Einzahlungen ebenfalls gesperrt?
Nein, die durch eigene Einzahlungen erworbenen Investmentanteile unterliegen grundsätzlich keiner gesetzlichen Sperrfrist. Sie sind damit nicht an die klassischen VL-Regelungen gebunden.
Das bedeutet: Über diese Anteile können Sie grundsätzlich deutlich flexibler verfügen.
Bekomme ich dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Hier gibt es einen wichtigen Unterschied: Für eigene private Einzahlungen kann keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden.
Die staatliche Förderung bezieht sich ausschließlich auf die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers.
Warum können eigene Einzahlungen sinnvoll sein?
Viele Anleger nutzen zusätzliche Einzahlungen, um schneller Vermögen aufzubauen oder Sparlücken zu schließen. Gerade wenn der Arbeitgeber nur geringe VL-Beträge zahlt, kann eine Ergänzung interessant sein.
Ob zusätzliche Sparraten sinnvoll sind, hängt jedoch immer von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab.
PROfinance Vorteile für Ihr VL-Depot
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Die wichtigsten Vorteile:
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- Fonds-Cashback (Treueprämie) auf Fondsbestände
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- Persönliche Unterstützung bei VL-Anlagen
Gerade bei langfristigen Investments können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.
Tipp: Arbeitgeberleistungen und eigene Sparrate kombinieren
Viele Anleger kombinieren die vermögenswirksamen Leistungen ihres Arbeitgebers mit einer eigenen monatlichen Sparrate. Dadurch kann sich der langfristige Vermögensaufbau deutlich beschleunigen.
Da private Einzahlungen nicht gesperrt sind, bleiben Sie gleichzeitig flexibel.
Fazit: Eigene VL-Einzahlungen jederzeit möglich
Sie können jederzeit zusätzlich selbst in Ihr Depot einzahlen. Dafür richten Sie einfach einen Sparplan auf die gewünschte Depotposition in Ihrem Depot ein.
Die privat erworbenen Anteile sind nicht gesperrt und bleiben flexibel verfügbar. Eine Arbeitnehmer-Sparzulage kann für eigene Einzahlungen jedoch nicht beantragt werden.
FAQ – Häufige Fragen zu eigenen VL-Einzahlungen
Kann ich selbst in mein VL-Depot einzahlen?
Ja, private Einzahlungen in Ihr Depot sind jederzeit möglich.
Wie funktionieren eigene Einzahlungen?
Über einen Sparplan direkt auf die gewünschte Depotposition in Ihrem Depot.
Sind eigene Einzahlungen gesperrt?
Nein, privat erworbene Anteile unterliegen keiner gesetzlichen Sperrfrist.
Bekomme ich dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Nein, die Förderung gilt nur für die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers.
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