FNZ (ebase Depot): Kann ich selbst Vermögenswirksame Leistungen (VL) einzahlen?

Kann ich privat zusätzlich in meinen VL-Vertrag einzahlen?

Viele Anleger fragen sich, ob sie neben den Zahlungen ihres Arbeitgebers auch selbst Geld in ihren VL-Sparvertrag einzahlen können. Gerade wenn Vermögensaufbau schneller erfolgen soll oder zusätzlich investiert werden möchte, ist diese Frage besonders relevant.

Die gute Nachricht: Eigene Einzahlungen in Ihr Depot sind jederzeit möglich. Sie können zusätzliches Geld direkt in die gewünschte Depotposition investieren und Ihren Vermögensaufbau damit flexibel ergänzen.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass für private Einzahlungen andere Regeln gelten als für klassische Arbeitgeberleistungen.

Kann ich jederzeit selbst einzahlen?

Ja, Sie können jederzeit zusätzlich Geld in Ihr Depot bei der FNZ Bank einzahlen. Dafür wird einfach ein Sparplan direkt im Depot eingerichtet.

Sie bestimmen dabei selbst, welche Depotposition oder welcher Fonds zusätzlich bespart werden soll.

Dadurch bleibt Ihre Geldanlage flexibel und individuell anpassbar.

Wie funktionieren eigene Einzahlungen?

Private Einzahlungen erfolgen nicht über den Arbeitgeber, sondern direkt durch Sie selbst. Dafür wird in Ihrem Depot ein Sparplan auf die gewünschte Depotposition eingerichtet.

Der Ablauf funktioniert grundsätzlich so:

  1. Im FNZ Online-Banking anmelden
    Loggen Sie sich in Ihr Depot ein.
  2. Gewünschte Depotposition auswählen
    Wählen Sie den Fonds oder ETF aus, den Sie zusätzlich besparen möchten.
  3. Sparplan anlegen
    Legen Sie den gewünschten Sparbetrag sowie das Ausführungsintervall fest.
  4. Einzahlungen starten
    Ihre privaten Einzahlungen erfolgen anschließend automatisch.

Dadurch können Sie Ihren bestehenden VL-Vertrag unkompliziert ergänzen.

Sind private Einzahlungen ebenfalls gesperrt?

Nein, die durch eigene Einzahlungen erworbenen Investmentanteile unterliegen grundsätzlich keiner gesetzlichen Sperrfrist. Sie sind damit nicht an die klassischen VL-Regelungen gebunden.

Das bedeutet: Über diese Anteile können Sie grundsätzlich deutlich flexibler verfügen.

Bekomme ich dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied: Für eigene private Einzahlungen kann keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden.

Die staatliche Förderung bezieht sich ausschließlich auf die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers.

Warum können eigene Einzahlungen sinnvoll sein?

Viele Anleger nutzen zusätzliche Einzahlungen, um schneller Vermögen aufzubauen oder Sparlücken zu schließen. Gerade wenn der Arbeitgeber nur geringe VL-Beträge zahlt, kann eine Ergänzung interessant sein.

Ob zusätzliche Sparraten sinnvoll sind, hängt jedoch immer von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab.

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Gerade bei langfristigen Investments können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.

Tipp: Arbeitgeberleistungen und eigene Sparrate kombinieren

Viele Anleger kombinieren die vermögenswirksamen Leistungen ihres Arbeitgebers mit einer eigenen monatlichen Sparrate. Dadurch kann sich der langfristige Vermögensaufbau deutlich beschleunigen.

Da private Einzahlungen nicht gesperrt sind, bleiben Sie gleichzeitig flexibel.

Fazit: Eigene VL-Einzahlungen jederzeit möglich

Sie können jederzeit zusätzlich selbst in Ihr Depot einzahlen. Dafür richten Sie einfach einen Sparplan auf die gewünschte Depotposition in Ihrem Depot ein.

Die privat erworbenen Anteile sind nicht gesperrt und bleiben flexibel verfügbar. Eine Arbeitnehmer-Sparzulage kann für eigene Einzahlungen jedoch nicht beantragt werden.

FAQ – Häufige Fragen zu eigenen VL-Einzahlungen

Kann ich selbst in mein VL-Depot einzahlen?
Ja, private Einzahlungen in Ihr Depot sind jederzeit möglich.

Wie funktionieren eigene Einzahlungen?
Über einen Sparplan direkt auf die gewünschte Depotposition in Ihrem Depot.

Sind eigene Einzahlungen gesperrt?
Nein, privat erworbene Anteile unterliegen keiner gesetzlichen Sperrfrist.

Bekomme ich dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Nein, die Förderung gilt nur für die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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