FNZ (ebase Depot): Mein VL-Vertrag ist vollständig bespart – wie bekomme ich einen Anschlussvertrag?

Was passiert, wenn mein VL-Vertrag vollständig bespart ist?

Viele Anleger fragen sich, was passiert, wenn ihr VL-Vertrag (Vermögenswirksame Leistungen) vollständig bespart wurde. Gerade nach Ablauf der Einzahlungsphase entsteht oft Unsicherheit darüber, ob ein neuer Vertrag beantragt werden muss oder wie es mit den Zahlungen des Arbeitgebers weitergeht.

Die gute Nachricht: Wenn Ihr Arbeitgeber weiterhin vermögenswirksame Leistungen überweist, wird bei der FNZ Bank automatisch ein Anschlussvertrag aktiviert. Sie müssen dafür in der Regel keinen neuen VL-Vertrag separat eröffnen.

Dadurch können die VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers nahtlos weiterlaufen.

Wie funktioniert der Anschlussvertrag?

Nach Ablauf der Einzahlungsfrist Ihres bisherigen VL-Vertrags werden neue Zahlungen Ihres Arbeitgebers weiterhin auf Ihrem bestehenden Depot angelegt. Die erste Folgezahlung aktiviert dabei automatisch einen neuen Anschlussvertrag.

Für diesen Anschlussvertrag beginnen sowohl die Einzahlungsfrist als auch die Sperrfrist erneut von vorne.

Das bedeutet: Sie sparen automatisch weiter, ohne erneut einen vollständigen Antrag stellen zu müssen.

Was passiert mit meinem bisherigen VL-Vertrag?

Auch wenn bereits ein Anschlussvertrag startet, bleibt Ihr bisheriger VL-Vertrag zunächst bestehen. Der vollständig besparte Vertrag läuft bis zum Ende der gesetzlichen Sperrfrist weiter.

Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist werden die Anteile frei verfügbar.

Wann kann ich über die Anteile verfügen?

Nach dem Ende der Sperrfrist können Sie selbst entscheiden, wie Sie mit Ihrem angesparten Kapital umgehen möchten. Die Fondsanteile müssen nicht automatisch verkauft werden.

Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Fondsanteile im Depot weiterlaufen lassen
  • Freie Anteile online verkaufen
  • Verkaufserlös auf Ihr Konto auszahlen lassen

Die freien Anteile können bequem direkt im FNZ Online-Banking verkauft werden.

Muss ich selbst einen neuen VL-Vertrag beantragen?

In vielen Fällen ist kein zusätzlicher Antrag notwendig. Sobald nach Ablauf der Einzahlungsfrist neue vermögenswirksame Leistungen Ihres Arbeitgebers eingehen, wird automatisch ein Anschlussvertrag aktiviert.

Dadurch bleibt Ihr VL-Sparen ohne Unterbrechung bestehen.

Warum ist die Sperrfrist weiterhin wichtig?

Auch beim Anschlussvertrag gelten erneut die gesetzlichen Sperrfristen für vermögenswirksame Leistungen. Deshalb sind neu angesparte Anteile zunächst wieder gebunden.

Wer über einen Verkauf nachdenkt, sollte deshalb immer prüfen, welche Anteile bereits frei verfügbar und welche noch gesperrt sind.

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Gerade bei langfristigen Sparplänen können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.

Tipp: Freie Anteile nach Sperrfrist prüfen

Nach Ablauf der Sperrfrist lohnt sich ein Blick in Ihr Online-Banking. Dort sehen Sie, welche Fondsanteile bereits frei verfügbar sind und ob eine Auszahlung oder Weiteranlage sinnvoll ist.

Dadurch behalten Sie den Überblick zwischen laufendem Anschlussvertrag und bereits freiem Kapital.

Fazit: Anschlussvertrag startet meist automatisch

Wenn Ihr VL-Vertrag vollständig bespart ist und Ihr Arbeitgeber weiterhin vermögenswirksame Leistungen zahlt, wird bei der FNZ Bank in der Regel automatisch ein Anschlussvertrag aktiviert.

Der bisherige Vertrag läuft bis zum Ende seiner Sperrfrist weiter, während neue Einzahlungen bereits in den Anschlussvertrag fließen. Nach Ablauf der Sperrfrist können freie Anteile bequem online verkauft oder ausgezahlt werden.

FAQ – Häufige Fragen zum Anschlussvertrag bei VL

Muss ich einen neuen VL-Vertrag beantragen?
In der Regel nein – ein Anschlussvertrag wird automatisch aktiviert, sobald neue Zahlungen eingehen.

Was passiert mit meinem bisherigen Vertrag?
Der bestehende VL-Vertrag läuft bis zum Ende der Sperrfrist weiter.

Kann ich freie Anteile verkaufen?
Ja, freie Fondsanteile können direkt im Online-Banking verkauft werden.

Beginnt die Sperrfrist erneut?
Ja, für den Anschlussvertrag beginnen Einzahlungs- und Sperrfrist neu.

Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
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Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
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Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
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ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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