Keine Steuerbescheinigung im Online-Postfach – das können die Gründe sein
Viele Anleger prüfen zu Beginn des Jahres ihr Online-Postfach und wundern sich, wenn dort keine Jahressteuerbescheinigung hinterlegt ist. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ein Fehler vorliegt.
Bei der FNZ Bank wird eine Jahressteuerbescheinigung nur dann erstellt und in Ihrem ePostfach bereitgestellt, wenn im betreffenden Kalenderjahr steuerpflichtige Kapitalerträge angefallen sind.
Ob und wann eine Steuerbescheinigung bereitgestellt wird, hängt somit von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab.
Wann erhalte ich meine Jahressteuerbescheinigung?
Sofern im vergangenen Kalenderjahr steuerpflichtige Kapitalerträge angefallen sind, stellt die FNZ Bank Ihre Jahressteuerbescheinigung in der Regel ab Ende April im Online-Postfach bereit.
Dort können Sie das Dokument jederzeit als PDF herunterladen, speichern oder ausdrucken.
Warum befindet sich keine Steuerbescheinigung im Postfach?
Es gibt verschiedene Gründe, warum keine Jahressteuerbescheinigung angezeigt wird.
Häufige Ursachen sind:
- Im betreffenden Kalenderjahr sind keine steuerpflichtigen Kapitalerträge angefallen.
- Der Bereitstellungszeitpunkt ab Ende April ist noch nicht erreicht.
In diesen Fällen ist das Fehlen einer Steuerbescheinigung in der Regel kein Grund zur Sorge.
Was ist eine Nullbescheinigung?
Eine sogenannte Nullbescheinigung bestätigt, dass für den betreffenden Zeitraum keine steuerpflichtigen Kapitalerträge bescheinigt wurden.
Dieses Dokument kann beispielsweise für Ihre persönlichen Unterlagen oder zur Vorlage bei Behörden erforderlich sein.
Wie kann ich eine Nullbescheinigung anfordern?
Wenn Sie eine Nullbescheinigung benötigen, können Sie sich jederzeit an das Serviceteam der FNZ Bank wenden.
Die gewünschten Unterlagen werden Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt.
Wo finde ich meine Steuerdokumente?
Steuerunterlagen werden grundsätzlich im Online-Postkorb Ihres Online-Bankings bereitgestellt. Über den Reiter oder Filter „Steuern“ können Sie Ihre verfügbaren Steuerdokumente schnell finden.
Dort lassen sich die Dokumente bequem herunterladen, speichern oder ausdrucken.
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Wer sein FNZ Depot über PROfinance führt, profitiert dauerhaft von attraktiven Sonderkonditionen. Gerade bei langfristigen Fondsanlagen können geringere Kosten einen positiven Einfluss auf den Vermögensaufbau haben.
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Tipp: Online-Postfach erst ab Ende April prüfen
Da die Jahressteuerbescheinigung erst ab Ende April bereitgestellt wird, lohnt sich eine Kontrolle Ihres Online-Postfachs erst zu diesem Zeitpunkt. Sollte anschließend keine Bescheinigung vorhanden sein und Sie dennoch einen Nachweis benötigen, können Sie eine Nullbescheinigung beim Serviceteam anfordern.
So erhalten Sie schnell die passende Unterlage für Ihre Steuer- oder Finanzunterlagen.
Fazit: Nicht immer wird automatisch eine Steuerbescheinigung erstellt
Eine Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie bei der FNZ Bank ab Ende April, sofern im Vorjahr steuerpflichtige Kapitalerträge angefallen sind. Fehlt das Dokument im Online-Postfach, liegt dies häufig daran, dass keine steuerpflichtigen Kapitalerträge erzielt wurden oder der Bereitstellungszeitpunkt noch nicht erreicht ist.
Benötigen Sie dennoch einen Nachweis, können Sie jederzeit eine Nullbescheinigung beim Serviceteam anfordern. Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.
FAQ – Häufige Fragen zur fehlenden Steuerbescheinigung
Wann wird die Jahressteuerbescheinigung bereitgestellt?
In der Regel ab Ende April im Online-Postfach, sofern steuerpflichtige Kapitalerträge angefallen sind.
Warum befindet sich keine Steuerbescheinigung im Postfach?
Möglicherweise sind keine steuerpflichtigen Kapitalerträge angefallen oder der Bereitstellungszeitpunkt ist noch nicht erreicht.
Was ist eine Nullbescheinigung?
Sie bestätigt, dass für den betreffenden Zeitraum keine steuerpflichtigen Kapitalerträge bescheinigt wurden.
Wie erhalte ich eine Nullbescheinigung?
Wenden Sie sich einfach an das Serviceteam der FNZ Bank. Dort wird Ihnen die gewünschte Bescheinigung zugesendet.
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