Kann ein Bevollmächtigter einen Online-Zugang für das FNZ Depot erhalten?
Viele Anleger mit einem ebase Depot bei der FNZ Bank möchten einer Vertrauensperson Zugriff auf ihr Depot ermöglichen. Häufig geht es dabei um Ehepartner, Familienmitglieder oder andere bevollmächtigte Personen, die einen Überblick über das Depot erhalten sollen.
Grundsätzlich ist ein Online-Zugang für einen Bevollmächtigten möglich. Dabei entscheiden jedoch immer Sie als Vollmachtgeber selbst, ob und in welchem Umfang der Zugriff eingerichtet werden soll.
Wichtig zu wissen: Der Online-Zugang für Bevollmächtigte erfolgt bei der FNZ Bank im sogenannten Sichtmodus. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte Einsicht in das Depot erhält.
Was bedeutet „Online-Zugang im Sichtmodus“?
Ein Online-Zugang im Sichtmodus bedeutet, dass der Bevollmächtigte Ihr Depot online einsehen kann. So lassen sich beispielsweise Depotstände oder Unterlagen im Überblick nachvollziehen.
Die Entscheidung über die Einrichtung treffen ausschließlich Sie als Depotinhaber beziehungsweise Vollmachtgeber.
Wie richte ich einen Online-Zugang für einen Bevollmächtigten ein?
Die Einrichtung erfolgt direkt über die entsprechenden FNZ Vollmachtsformulare. Dort können Sie festlegen, ob ein Bevollmächtigter zusätzlich einen Online-Zugang erhalten soll.
Je nach Depotart stehen unterschiedliche Formulare zur Verfügung:
- Investmentdepot: Vollmacht Investmentdepot
- Wertpapierdepot: Vollmacht Wertpapierdepot
Im jeweiligen Formular können Sie die entsprechende Beauftragung für den Online-Zugang vornehmen.
Wer entscheidet über den Online-Zugang?
Die Entscheidung liegt vollständig beim Vollmachtgeber. Sie bestimmen selbst, ob der Bevollmächtigte einen Zugang erhalten soll und ob die Vollmacht eingerichtet wird.
Dadurch behalten Sie jederzeit die Kontrolle darüber, wer Ihr Depot online einsehen kann.
Wann ist ein Bevollmächtigten-Zugang sinnvoll?
Ein zusätzlicher Online-Zugang kann in vielen Situationen praktisch sein. Besonders häufig wird dies innerhalb der Familie oder Partnerschaft genutzt.
Sinnvoll kann ein Zugang beispielsweise sein, wenn:
- Partner oder Partnerin Einsicht erhalten sollen
- Familienangehörige unterstützen
- Vertrauenspersonen einen Überblick behalten sollen
Dadurch wird die gemeinsame Organisation rund um das Depot oft deutlich einfacher.
PROfinance Vorteile für Ihr FNZ (ebase) Depot
Wenn Sie bereits ein ebase Depot bei der FNZ Bank besitzen, können Sie zusätzlich Ihre Depotkonditionen optimieren. Über PROfinance profitieren Anleger von verbesserten Rahmenbedingungen – ohne ihr bestehendes Depot verändern zu müssen.
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- Vermittlerwechsel ohne Depotübertrag
Gerade bei langfristigen Investments können bessere Konditionen langfristig einen deutlichen Unterschied machen.
Tipp: Vollmacht und Online-Zugang gemeinsam prüfen
Wenn ohnehin eine Vollmacht eingerichtet wird, lohnt es sich direkt zu prüfen, ob zusätzlich ein Online-Zugang sinnvoll ist. Dadurch können wichtige Informationen einfacher eingesehen werden, ohne ständig Unterlagen weitergeben zu müssen.
Gerade innerhalb von Partnerschaften oder Familien sorgt das oft für mehr Übersicht.
Fazit: Bevollmächtigter Online-Zugang über Vollmacht möglich
Ein Online-Zugang für Bevollmächtigte ist bei der FNZ Bank grundsätzlich möglich. Als Vollmachtgeber entscheiden Sie selbst, ob der Zugang eingerichtet werden soll.
Die Einrichtung erfolgt direkt über die entsprechenden Vollmachtsformulare für Investment- oder Wertpapierdepots. So können Vertrauenspersonen Ihr Depot im Sichtmodus online einsehen.
FAQ – Häufige Fragen zum Online-Zugang für Bevollmächtigte
Kann ein Bevollmächtigter mein FNZ Depot online sehen?
Ja, ein Online-Zugang im Sichtmodus ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber treffen Sie als Vollmachtgeber.
Was bedeutet Sichtmodus?
Im Sichtmodus kann der Bevollmächtigte das Depot online einsehen und sich einen Überblick verschaffen.
Wo beantrage ich den Online-Zugang?
Die Einrichtung erfolgt über die entsprechenden Vollmachtsformulare der FNZ Bank.
Kann ich selbst entscheiden, ob der Zugang eingerichtet wird?
Ja, ausschließlich der Vollmachtgeber entscheidet, ob ein Online-Zugang eingerichtet wird.
Kann ich mein bestehendes FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
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