FNZ (ebase Depot): Wie kann ich Anteile aus meinem laufenden VL-Vertrag verkaufen?

Freie und gesperrte VL-Anteile richtig verkaufen

Wer Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Fonds investiert, möchte gelegentlich wissen, ob ein Verkauf der Fondsanteile bereits während der Vertragslaufzeit möglich ist. Dabei ist entscheidend, ob es sich um freie oder gesperrte Anteile handelt.

Bei der FNZ Bank können freie Anteile jederzeit online verkauft werden. Für gesperrte Anteile gelten dagegen besondere gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden sollten.

Vor einem Verkauf empfiehlt es sich daher, zunächst den Status der jeweiligen Fondsanteile zu prüfen.

Wie verkaufe ich freie VL-Anteile?

Freie Anteile können Sie jederzeit bequem über Ihr Online-Banking verkaufen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Im Online-Banking anmelden
    Loggen Sie sich mit Ihrer Zugangs-ID und PIN ein.
  2. Depotbestand öffnen
    Rufen Sie Ihr VL-Depot auf.
  3. Depotposition auswählen
    Klicken Sie auf die Fondsposition, aus der Sie Anteile verkaufen möchten.
  4. „Verkaufen“ auswählen
    Erteilen Sie Ihren Verkaufsauftrag direkt online.

Nach erfolgreicher Auftragserteilung wird der Verkauf entsprechend der geltenden Abwicklungsmodalitäten bearbeitet.

Wie verkaufe ich gesperrte VL-Anteile?

Für gesperrte Fondsanteile ist kein Online-Verkauf möglich. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Auftrag einreichen.

Nutzen Sie dazu das Formular „Vermögenswirksame Leistungen“ und reichen Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der FNZ Bank ein.

Welche Folgen hat der Verkauf gesperrter Anteile?

Vor einem Verkauf gesperrter Fondsanteile sollten Sie die rechtlichen Konsequenzen genau kennen. Ein Verkauf vor Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist hat weitreichende Auswirkungen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Der VL-Vertrag wird vollständig aufgelöst.
  • Weitere VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers können nicht mehr in diesen Vertrag eingezahlt werden.
  • Ein bestehender Anspruch auf staatliche Förderung kann vollständig und auch rückwirkend entfallen.

Deshalb sollte ein Verkauf gesperrter Anteile sorgfältig überlegt werden.

Woran erkenne ich freie und gesperrte Anteile?

Im Online-Banking können Sie jederzeit einsehen, welche Anteile Ihres VL-Vertrags bereits frei verfügbar sind und welche sich noch innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist befinden.

Dadurch können Sie vor einem Verkaufsauftrag genau prüfen, welche Anteile verkauft werden können.

Warum gibt es eine Sperrfrist?

Die gesetzliche Sperrfrist ist Bestandteil der Regelungen für Vermögenswirksame Leistungen. Sie soll sicherstellen, dass das angesparte Vermögen über einen längeren Zeitraum erhalten bleibt und die Voraussetzungen für mögliche staatliche Förderungen erfüllt werden.

Ein vorzeitiger Verkauf kann deshalb Auswirkungen auf den gesamten VL-Vertrag haben.

Wann ist ein Verkauf freier Anteile sinnvoll?

Freie Anteile können beispielsweise verkauft werden, wenn Sie Kapital benötigen oder Ihre Geldanlage neu ausrichten möchten. Da diese Anteile nicht mehr der Sperrfrist unterliegen, ist der Verkauf jederzeit möglich.

Ob ein Verkauf sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Finanzplanung und Ihren Anlagezielen ab.

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Gerade bei langfristigem Vermögensaufbau können diese Vorteile einen spürbaren Mehrwert bieten.

Tipp: Sperrfrist vor dem Verkauf prüfen

Bevor Sie Fondsanteile aus Ihrem VL-Vertrag verkaufen, sollten Sie zunächst prüfen, ob es sich um freie oder gesperrte Anteile handelt. Ein vorzeitiger Verkauf gesperrter Anteile kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Vertrag und mögliche Förderungen haben.

Ein kurzer Blick in Ihr Online-Banking kann Ihnen dabei bereits wichtige Informationen liefern.

Fazit: Freie Anteile online verkaufen, gesperrte Anteile nur mit Bedacht

Freie Fondsanteile aus Ihrem VL-Vertrag können Sie bei der FNZ Bank jederzeit bequem online verkaufen. Für gesperrte Anteile ist dagegen ein schriftlicher Auftrag erforderlich.

Da der Verkauf gesperrter Fondsanteile zur vollständigen Auflösung des VL-Vertrags und zum möglichen Verlust staatlicher Förderungen führen kann, sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Über PROfinance profitieren Anleger zusätzlich von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.

FAQ – Häufige Fragen zum Verkauf von VL-Anteilen

Kann ich freie VL-Anteile jederzeit verkaufen?
Ja, freie Anteile können jederzeit direkt über das Online-Banking verkauft werden.

Wie verkaufe ich gesperrte VL-Anteile?
Hierfür ist ein schriftlicher Auftrag über das entsprechende VL-Formular erforderlich.

Was passiert bei einem Verkauf vor Ablauf der Sperrfrist?
Der VL-Vertrag wird aufgelöst und ein Anspruch auf staatliche Förderung kann rückwirkend entfallen.

Kann mein Arbeitgeber nach dem Verkauf weiter VL einzahlen?
Nein. Nach der vollständigen Auflösung des Vertrags können keine weiteren VL-Zahlungen mehr auf diesen Vertrag erfolgen.

Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
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Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
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Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
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ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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