FNZ (ebase Depot): Wie kann mein Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen überweisen?

Wie zahlt mein Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen auf mein VL-Depot ein?

Viele Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber und fragen sich, wie die monatlichen Zahlungen korrekt auf das VL-Depot bei der FNZ Bank überwiesen werden. Gerade nach der Depoteröffnung ist oft unklar, welche Informationen der Arbeitgeber benötigt.

Die gute Nachricht: Damit Ihr Arbeitgeber die VL-Zahlungen zum Kauf von Fondsanteilen überweisen kann, stellt die FNZ Bank automatisch eine Arbeitgeberbescheinigung bereit. Diese enthält bereits alle wichtigen Zahlungsinformationen.

Dadurch wird die Überweisung für Ihren Arbeitgeber deutlich einfacher.

Was benötigt mein Arbeitgeber für die Überweisung?

Damit vermögenswirksame Leistungen korrekt auf Ihr VL-Depot eingezahlt werden können, benötigt Ihr Arbeitgeber die passende Arbeitgeberbescheinigung.

In dieser Bescheinigung sind sämtliche Informationen enthalten, die für die Überweisung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die relevanten Zahlungsdaten für die Zuordnung Ihres VL-Vertrags.

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber diese Bescheinigung einfach zur Verfügung stellen.

Wo finde ich die Arbeitgeberbescheinigung?

Die Arbeitgeberbescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Vertragseröffnung automatisch bereitgestellt. Sie befindet sich direkt in Ihrem persönlichen Online-Postkorb.

Den Ablauf finden Sie hier:

  1. Im FNZ Online-Banking anmelden
    Loggen Sie sich mit Ihrer Zugangs-ID und Online-PIN ein.
  2. Zum Online-Postkorb wechseln
    Öffnen Sie Ihren Postkorb im Online-Banking.
  3. Eröffnungsbestätigung aufrufen
    Nach der Vertragseröffnung finden Sie dort Ihre Unterlagen.
  4. Arbeitgeberbescheinigung herunterladen
    Diese enthält sämtliche Überweisungsdaten für Ihren Arbeitgeber.

Damit kann Ihr Arbeitgeber die monatlichen VL-Zahlungen korrekt anweisen.

Welche Informationen enthält die Arbeitgeberbescheinigung?

Die Bescheinigung enthält alle erforderlichen Daten, damit Ihr Arbeitgeber die Zahlungen richtig zuordnen kann. Dazu gehören insbesondere die relevanten Angaben für die Einzahlung in Ihr VL-Depot.

Dadurch wird sichergestellt, dass die vermögenswirksamen Leistungen korrekt in Ihren Vertrag fließen.

Wann beginnt die Einzahlung?

Ab wann Ihr Arbeitgeber die Zahlungen startet, hängt häufig von den internen Abläufen im Unternehmen ab. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Arbeitgeberbescheinigung möglichst früh einzureichen.

So lassen sich unnötige Verzögerungen bei den ersten VL-Zahlungen vermeiden.

Warum lohnt sich ein VL-Vertrag?

Viele Arbeitnehmer nutzen vermögenswirksame Leistungen, um mit Unterstützung des Arbeitgebers langfristig Vermögen aufzubauen. Gerade regelmäßige monatliche Einzahlungen können über mehrere Jahre einen positiven Effekt haben.

Je nach persönlicher Situation kann zusätzlich eine staatliche Förderung infrage kommen.

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Gerade bei langfristigen Sparplänen können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.

Tipp: Arbeitgeberbescheinigung direkt weitergeben

Nach der Depoteröffnung kann es sinnvoll sein, die Arbeitgeberbescheinigung möglichst zeitnah an die Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung weiterzugeben. Dadurch können die VL-Zahlungen häufig schneller starten.

Ein kurzer Check, ob die Zahlungen korrekt begonnen haben, kann zusätzlich hilfreich sein.

Fazit: Arbeitgeber benötigt nur die Arbeitgeberbescheinigung

Damit Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf Ihr FNZ VL-Depot überweisen kann, benötigt er lediglich die Arbeitgeberbescheinigung. Diese finden Sie nach der Vertragseröffnung direkt in Ihrer Eröffnungsbestätigung im Online-Postkorb.

Dort sind bereits alle wichtigen Überweisungsdaten enthalten, sodass Ihr Arbeitgeber die Zahlungen korrekt veranlassen kann.

FAQ – Häufige Fragen zu VL-Zahlungen vom Arbeitgeber

Was braucht mein Arbeitgeber für die VL-Überweisung?
Die Arbeitgeberbescheinigung mit allen relevanten Überweisungsdaten.

Wo finde ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Im Online-Postkorb Ihrer Eröffnungsbestätigung nach Vertragsbeginn.

Was enthält die Arbeitgeberbescheinigung?
Alle notwendigen Informationen, damit Ihr Arbeitgeber die VL-Zahlungen korrekt überweisen kann.

Wann sollte ich die Bescheinigung abgeben?
Möglichst früh nach Vertragseröffnung, damit die Zahlungen rechtzeitig starten können.

Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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