FNZ (ebase Depot): Wo finde ich die Mitteilung der geleisteten VL-Zahlungen des letzten Jahres für das Finanzamt?

Wo erhalte ich die Bescheinigung meiner VL-Zahlungen?

Viele Anleger mit einem VL-Vertrag (Vermögenswirksame Leistungen) benötigen für ihre Steuerunterlagen eine Übersicht über die im Vorjahr geleisteten Zahlungen. Gerade rund um die Steuererklärung stellt sich deshalb häufig die Frage, wo sich die Mitteilung der VL-Leistungen finden lässt.

Die gute Nachricht: Die Mitteilung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen des letzten Jahres wird automatisch von der FNZ Bank bereitgestellt. Sie finden diese bequem in Ihrem Online-Postkorb.

Dadurch haben Sie die benötigten Unterlagen jederzeit digital verfügbar.

Wo finde ich die Mitteilung meiner VL-Zahlungen?

Die Übersicht Ihrer geleisteten VL-Zahlungen wird automatisch in Ihrem persönlichen Online-Postkorb bereitgestellt. Dort finden Sie die Unterlage in der Regel bis Mai des Folgejahres.

So gelangen Sie zur Bescheinigung:

  1. Im FNZ Online-Banking anmelden
    Loggen Sie sich mit Ihrer Zugangs-ID und Online-PIN ein.
  2. Zum Online-Postkorb wechseln
    Öffnen Sie Ihren digitalen Dokumentenbereich.
  3. Bescheinigung suchen
    Dort finden Sie die Mitteilung Ihrer VL-Zahlungen des Vorjahres.

Die Unterlage kann anschließend heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden.

Wird die Bescheinigung automatisch ans Finanzamt übermittelt?

Ja, die elektronische Übermittlung an das Finanzamt übernimmt die FNZ Bank grundsätzlich automatisch für Sie. Die Daten werden in der Regel spätestens bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie der elektronischen Datenübermittlung zugestimmt haben.

Was passiert, wenn ich noch nicht zugestimmt habe?

Falls bisher keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung vorliegt, können Sie diese jederzeit nachträglich erteilen. Dadurch kann die Datenübermittlung künftig automatisch erfolgen.

Hier finden Sie das entsprechende Formular: Zum Formular für die Zustimmung

Warum ist die VL-Mitteilung wichtig?

Die Mitteilung der geleisteten VL-Zahlungen kann insbesondere für steuerliche Zwecke relevant sein. Gerade wenn Ansprüche auf staatliche Förderungen bestehen oder Unterlagen für die Steuererklärung benötigt werden, ist die Bescheinigung hilfreich.

Deshalb lohnt sich ein Blick in den Online-Postkorb ab dem Frühjahr des Folgejahres.

Was tun, wenn die Bescheinigung fehlt?

Falls die Unterlage bis Mai noch nicht im Online-Postkorb erscheint, kann zunächst geprüft werden, ob der richtige Zeitraum ausgewählt wurde oder neue Dokumente vorliegen.

Bei Unsicherheiten hilft zusätzlich der Kundenservice der FNZ Bank weiter.

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Gerade bei langfristigen Sparplänen können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.

Tipp: Online-Postkorb ab Frühjahr prüfen

Es kann sinnvoll sein, den Online-Postkorb ab dem Frühjahr regelmäßig zu prüfen. Viele steuerlich relevante Dokumente werden zu diesem Zeitpunkt automatisch bereitgestellt.

Dadurch haben Sie wichtige Unterlagen frühzeitig griffbereit – besonders für die Steuererklärung.

Fazit: VL-Mitteilung bequem im Online-Postkorb abrufbar

Die Mitteilung Ihrer geleisteten VL-Zahlungen des letzten Jahres finden Sie in der Regel bis Mai des Folgejahres direkt in Ihrem Online-Postkorb.

Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt übernimmt die FNZ Bank grundsätzlich automatisch bis Ende Februar – vorausgesetzt, Sie haben der Datenübermittlung zugestimmt. Eine Zustimmung kann jederzeit nachträglich erfolgen.

FAQ – Häufige Fragen zu VL-Zahlungen fürs Finanzamt

Wo finde ich meine VL-Mitteilung?
Im Online-Postkorb Ihres FNZ Online-Bankings – in der Regel bis Mai des Folgejahres.

Übermittelt FNZ die Daten ans Finanzamt?
Ja, normalerweise bis Ende Februar des Folgejahres – sofern Sie zugestimmt haben.

Kann ich die Zustimmung nachträglich erteilen?
Ja, eine nachträgliche Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung ist jederzeit möglich.

Warum brauche ich die Mitteilung?
Die Bescheinigung kann für steuerliche Zwecke oder Förderungen relevant sein.

Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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