Wo erhalte ich die Bescheinigung meiner VL-Zahlungen?
Viele Anleger mit einem VL-Vertrag (Vermögenswirksame Leistungen) benötigen für ihre Steuerunterlagen eine Übersicht über die im Vorjahr geleisteten Zahlungen. Gerade rund um die Steuererklärung stellt sich deshalb häufig die Frage, wo sich die Mitteilung der VL-Leistungen finden lässt.
Die gute Nachricht: Die Mitteilung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen des letzten Jahres wird automatisch von der FNZ Bank bereitgestellt. Sie finden diese bequem in Ihrem Online-Postkorb.
Dadurch haben Sie die benötigten Unterlagen jederzeit digital verfügbar.
Wo finde ich die Mitteilung meiner VL-Zahlungen?
Die Übersicht Ihrer geleisteten VL-Zahlungen wird automatisch in Ihrem persönlichen Online-Postkorb bereitgestellt. Dort finden Sie die Unterlage in der Regel bis Mai des Folgejahres.
So gelangen Sie zur Bescheinigung:
- Im FNZ Online-Banking anmelden
Loggen Sie sich mit Ihrer Zugangs-ID und Online-PIN ein. - Zum Online-Postkorb wechseln
Öffnen Sie Ihren digitalen Dokumentenbereich. - Bescheinigung suchen
Dort finden Sie die Mitteilung Ihrer VL-Zahlungen des Vorjahres.
Die Unterlage kann anschließend heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden.
Wird die Bescheinigung automatisch ans Finanzamt übermittelt?
Ja, die elektronische Übermittlung an das Finanzamt übernimmt die FNZ Bank grundsätzlich automatisch für Sie. Die Daten werden in der Regel spätestens bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie der elektronischen Datenübermittlung zugestimmt haben.
Was passiert, wenn ich noch nicht zugestimmt habe?
Falls bisher keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung vorliegt, können Sie diese jederzeit nachträglich erteilen. Dadurch kann die Datenübermittlung künftig automatisch erfolgen.
Hier finden Sie das entsprechende Formular: Zum Formular für die Zustimmung
Warum ist die VL-Mitteilung wichtig?
Die Mitteilung der geleisteten VL-Zahlungen kann insbesondere für steuerliche Zwecke relevant sein. Gerade wenn Ansprüche auf staatliche Förderungen bestehen oder Unterlagen für die Steuererklärung benötigt werden, ist die Bescheinigung hilfreich.
Deshalb lohnt sich ein Blick in den Online-Postkorb ab dem Frühjahr des Folgejahres.
Was tun, wenn die Bescheinigung fehlt?
Falls die Unterlage bis Mai noch nicht im Online-Postkorb erscheint, kann zunächst geprüft werden, ob der richtige Zeitraum ausgewählt wurde oder neue Dokumente vorliegen.
Bei Unsicherheiten hilft zusätzlich der Kundenservice der FNZ Bank weiter.
PROfinance Vorteile für Ihr VL-Depot
Gerade bei langfristigen VL-Verträgen spielen Kosten eine wichtige Rolle. Über PROfinance profitieren Anleger von attraktiven Sonderkonditionen rund um Fondsanlagen.
Die wichtigsten Vorteile:
- 0 % Ausgabeaufschlag bei allen Fonds
- Fonds-Cashback (Treueprämie) auf Fondsbestände
- Bonusprogramm mit zusätzlichen Rückvergütungen
- Persönliche Unterstützung bei VL-Anlagen
Gerade bei langfristigen Sparplänen können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.
Tipp: Online-Postkorb ab Frühjahr prüfen
Es kann sinnvoll sein, den Online-Postkorb ab dem Frühjahr regelmäßig zu prüfen. Viele steuerlich relevante Dokumente werden zu diesem Zeitpunkt automatisch bereitgestellt.
Dadurch haben Sie wichtige Unterlagen frühzeitig griffbereit – besonders für die Steuererklärung.
Fazit: VL-Mitteilung bequem im Online-Postkorb abrufbar
Die Mitteilung Ihrer geleisteten VL-Zahlungen des letzten Jahres finden Sie in der Regel bis Mai des Folgejahres direkt in Ihrem Online-Postkorb.
Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt übernimmt die FNZ Bank grundsätzlich automatisch bis Ende Februar – vorausgesetzt, Sie haben der Datenübermittlung zugestimmt. Eine Zustimmung kann jederzeit nachträglich erfolgen.
FAQ – Häufige Fragen zu VL-Zahlungen fürs Finanzamt
Wo finde ich meine VL-Mitteilung?
Im Online-Postkorb Ihres FNZ Online-Bankings – in der Regel bis Mai des Folgejahres.
Übermittelt FNZ die Daten ans Finanzamt?
Ja, normalerweise bis Ende Februar des Folgejahres – sofern Sie zugestimmt haben.
Kann ich die Zustimmung nachträglich erteilen?
Ja, eine nachträgliche Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung ist jederzeit möglich.
Warum brauche ich die Mitteilung?
Die Bescheinigung kann für steuerliche Zwecke oder Förderungen relevant sein.
Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.