Neue FNZ-Vertragsbedingungen: Was angekündigt ist, was noch offen ist und worauf Sie jetzt achten sollten
Zum 1. Januar 2027 kündigt die FNZ Bank Änderungen ihrer Vertragsbedingungen an. Wenn Sie ein FNZ-/ebase-Depot besitzen, fragen Sie sich zu Recht: Was passiert mit meinen Fonds, welche Kosten können betroffen sein und muss ich jetzt handeln? Hier erfahren Sie, was bereits bekannt ist – und was noch nicht.
Was ist zum 1. Januar 2027 bereits angekündigt?
Die FNZ Bank kündigt zum 1. Januar 2027 zustimmungspflichtige Änderungen ihrer Vertragsbedingungen an. Als bestehender FNZ-/ebase-Kunde sollten Sie vor allem drei Punkte kennen: die neue Lagerstelle, die Devisenabwicklung bei Fremdwährungsfonds und den künftig vorgesehenen Umgang mit negativen Kontosalden.
| Bereich | Angekündigte Änderung | Was Sie jetzt tun können |
|---|---|---|
| Wertpapierverwahrung | Änderung der Lagerstelle | Neue Vertragsunterlagen abwarten und mit den bisherigen Bedingungen vergleichen |
| Fremdwährungsfonds | Devisenkonvertierung über einen von FNZ beauftragten Devisenhändler | Bei betroffenen Fonds auf Wechselkurs- und Abrechnungsbedingungen achten |
| Kontoführung | Keine geduldete Kontoüberziehung mehr | Ausreichende Deckung für Entgelte und Steuern vorsehen |
| Vertragsunterlagen | Redaktionelle Anpassungen und zustimmungspflichtige Änderungen | Mitteilung ab 19. Oktober 2026 im Onlinepostkorb beziehungsweise per Post lesen |
Was derzeit noch fehlt: die vollständigen neuen Vertragsunterlagen und eine belastbare Gegenüberstellung etwaiger Preisänderungen. Deshalb lässt sich aktuell keine allgemeine Erhöhung der Depotgebühren beziffern.
Änderung bei der Lagerstelle: Was bedeutet das für Fremdwährungsfonds?
FNZ kündigt eine Änderung der Lagerstelle für die Verwahrung von Wertpapieren an. Bei Fremdwährungsfonds soll die Devisenkonvertierung über einen von FNZ beauftragten Devisenhändler erfolgen; dieser rechnet die Devisengeschäfte gegenüber der FNZ Bank ab.
Für Sie ist vor allem wichtig, ob Sie Fonds in Fremdwährungen halten oder handeln. Aus der Ankündigung allein ergeben sich noch keine belastbaren Aussagen über konkrete Umrechnungskurse, neue Entgelte oder die Höhe möglicher Mehrkosten. Solche Details müssen anhand der neuen Unterlagen geprüft werden.
Keine geduldete Kontoüberziehung mehr: Was passiert bei einem Minus?
Nach der angekündigten Änderung gewährt die FNZ Bank künftig keine geduldete Kontoüberziehung im Sinne der §§ 492 ff. BGB mehr. Entsteht dennoch ein negativer Kontosaldo, etwa durch eine Entgeltbuchung oder Steuerbelastung, soll der Kontoinhaber diesen unverzüglich ausgleichen.
Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist, insbesondere wenn Gebühren oder Steuern anfallen können. Die angekündigte Regelung bedeutet nicht, dass jede negative Buchung technisch ausgeschlossen wäre; entscheidend ist die Pflicht, einen entstandenen Minussaldo zeitnah auszugleichen.
Steigen die FNZ-/ebase-Depotpreise ab 2027?
Eine allgemeine Erhöhung der FNZ-/ebase-Depotpreise zum 1. Januar 2027 ist mit den bislang vorliegenden Angaben nicht belegt. Die angekündigten Änderungen können für einzelne Abläufe wirtschaftlich relevant sein. Ob und in welcher Höhe zusätzliche Entgelte entstehen, muss aber erst aus den neuen Vertrags- und Preisunterlagen hervorgehen.
Für Ihren persönlichen Kostenvergleich sollten Sie vier Positionen auseinanderhalten:
- Depot- und Kontoführungsentgelte: Diese werden bankseitig nach den geltenden FNZ-Bedingungen erhoben.
- Transaktions- und gegebenenfalls Devisenkosten: Entscheidend sind der jeweilige Vorgang und die konkreten Konditionen.
- Ausgabeaufschlag: Diese Kaufkostenposition kann bei geeigneten Fonds über PROfinance auf 0 % reduziert werden.
- Laufende Fondskosten und Rückvergütungen: Fondskosten bleiben bestehen; bei cashbackfähigen Fonds kann eine Rückvergütung aus vorhandenen Bestandsprovisionen die jährliche wirtschaftliche Belastung reduzieren.
Wichtig: Bessere Vermittlungskonditionen bedeuten nicht, dass die FNZ Bank ihre bankseitigen Gebühren erlässt.
Wann erhalten Sie die Mitteilung und müssen Sie zustimmen?
Die Bereitstellung der Kundenanschreiben ist ab dem 19. Oktober 2026 angekündigt und soll voraussichtlich innerhalb derselben Kalenderwoche abgeschlossen sein. Kunden mit Onlinepostkorb sollen die Information dort erhalten; ohne Onlinepostkorb ist ein postalischer Versand vorgesehen.
Da die Änderungen als zustimmungspflichtig angekündigt sind, sollten Sie das Anschreiben aufmerksam lesen und die darin vorgesehenen Möglichkeiten beachten. Einzelheiten zur Zustimmung, zu Gemeinschaftsdepots und zu den jeweiligen Vertretungsregelungen lassen sich erst anhand der vollständigen Originalunterlagen zuverlässig erläutern.
Was ändert ein Vermittlerwechsel zu PROfinance – und was nicht?
Wenn Sie bereits ein FNZ-/ebase-Depot besitzen, brauchen Sie für bessere PROfinance-Fondskonditionen weder ein neues Depot noch einen Depotübertrag. Stattdessen kann ein reiner Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel genügen: Die FNZ Bank führt Ihr Depot weiter, lediglich die Vermittlerzuordnung ändert sich.
- Depotnummer und FNZbanking-Zugang bleiben erhalten.
- Bestehende Fondspositionen müssen nicht verkauft werden.
- Vorhandene Sparpläne einschließlich Sparraten und Sparterminen bleiben bestehen.
- Die FNZ Bank bleibt Ihre Depotbank. Ein Betreuerwechsel ist kein Wechsel der Bank.
So können Sie Ihre bestehende Fondsanlage weiterführen und zugleich herausfinden, welche Kaufkonditionen und Rückvergütungen für Ihre konkreten Fonds gelten. Den konkreten Weg erläutern wir im FNZ-/ebase-Betreuerwechsel Schritt für Schritt.
Der Wechsel ändert nichts an den angekündigten FNZ-Vertragsbedingungen und ersetzt auch keine gegebenenfalls notwendige Zustimmung zu diesen Bedingungen.
Welche Kosten Sie bei Ihren Fonds unabhängig von den FNZ-Änderungen beeinflussen können
Die angekündigten FNZ-Vertragsbedingungen und die Konditionen Ihrer Fonds sind zwei unterschiedliche Ebenen. Wenn Sie sich wegen der Änderungen ohnehin mit Ihrem Depot beschäftigen, lohnt sich deshalb auch ein Vergleich Ihrer bisherigen Kauf- und Rückvergütungskonditionen. Ihr FNZ-/ebase-Depot bleibt bestehen, Sie entscheiden weiterhin selbst über Ihre Fonds und PROfinance übernimmt als Fondsvermittler die Vermittler- und Konditionsseite.
| PROfinance-Vorteil | Ihr möglicher Nutzen | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| 0 % Ausgabeaufschlag | Bei geeigneten Fondskäufen entfällt der sonst anfallende Ausgabeaufschlag. | Gilt nicht pauschal für alle Fonds oder Anteilklassen. |
| Jährliche Treueprämie / Fonds-Cashback | Bei geeigneten Fonds kann ein Teil vorhandener Bestandsprovisionen an Sie zurückfließen. | Hängt unter anderem von Fonds, Anteilklasse und geltenden Voraussetzungen ab. |
| Zusätzliche Bonusprämien | Je nach Teilnahmebedingungen kann eine weitere Prämie hinzukommen. | Kein automatischer Anspruch für jedes Depot. |
| Persönlicher Support | Hilfe bei Vermittlerwechsel, organisatorischen Fragen und Konditionsprüfung. | Keine individuelle Fonds- oder Anlageberatung. |
Für Sie sind dabei insbesondere diese Leistungen relevant:
- 0 % Ausgabeaufschlag – für entsprechend rabattfähige Fonds entfällt beim Kauf der Ausgabeaufschlag. Die konkreten Fondskonditionen hängen vom jeweiligen Fonds und der Anteilklasse ab.
- Fonds-Cashback und Treueprämie – für cashbackfähige Fonds sieht das PROfinance-Modell jährliche Rückvergütungen aus vorhandenen Bestandsprovisionen vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach den geltenden Konditionen.
- Bonusprogramm – nach den angegebenen Konditionen beginnt die zusätzliche Bonusstaffel ab 50.000 € anrechenbarem Fondsvolumen; in der höchsten Stufe ab 500.000 € allein oder im Team kann das gesamte Cashback bis zu 99 % der Bestandsprovision betragen.
- Fonds-Check über ISIN oder WKN – sehen Sie für Ihre Fonds nach, welche Kauf- und Rückvergütungskonditionen gelten.
- Persönlicher Support – Unterstützung beim Betreuerwechsel sowie bei organisatorischen und konditionsbezogenen Fragen, ohne individuelle Anlageberatung.
- Kundenportal finfire – digitale Kommunikation, Dokumente und E-Signatur.
Ein praktisches Beispiel: Sie besitzen bereits Fonds in Ihrem ebase-Depot und möchten diese langfristig behalten. Ein reiner Betreuerwechsel zu PROfinance kann ausreichen, damit Sie für geeignete Bestände künftig jährliches Fonds-Cashback (Treueprämie) erhalten. Kaufen Sie später weitere geeignete Fondsanteile, können außerdem 0 % Ausgabeaufschlag gelten. Zusätzliche Bonusprämien sind abhängig von den jeweiligen Bedingungen möglich. Ihre vorhandenen Fonds müssen für den Betreuerwechsel nicht verkauft werden.
Die konkreten Konditionen können Sie über den Fonds-Check anhand von ISIN oder WKN prüfen. Mehr zu den einzelnen Vorteilen erfahren Sie unter 0 % Ausgabeaufschlag, Fonds-Cashback und Treueprämie sowie Bonusprämien.
Die Rollen bleiben klar: Sie entscheiden selbst über Ihre Fonds. PROfinance unterstützt bei Vermittlung, Organisation und Fondskonditionen; die FNZ Bank bleibt depotführende Bank. Eine individuelle Anlageberatung gehört nicht zu diesem Selbstentscheider-Modell.
Was sollten Sie vor dem Jahreswechsel konkret tun?
Sie müssen wegen der Ankündigung nicht vorschnell Ihr Depot auflösen. Sinnvoller ist eine kurze Prüfung Ihrer persönlichen Situation:
- Onlinepostkorb prüfen: Ab dem 19. Oktober 2026 ist die Bereitstellung der FNZ-Mitteilung angekündigt; ohne Onlinepostkorb soll der Versand postalisch erfolgen.
- Kontodeckung im Blick behalten: Entgelte oder Steuerbelastungen können einen negativen Saldo verursachen, der künftig unverzüglich auszugleichen sein soll.
- Fremdwährungsfonds identifizieren: Prüfen Sie nach Erhalt der Unterlagen die konkreten Regeln zur Devisenabwicklung.
- Bankgebühren und Fondskonditionen getrennt vergleichen: Neue FNZ-Bedingungen sind nicht mit dem Ausgabeaufschlag oder einem möglichen Cashback gleichzusetzen.
- Bestehende Vermittlerzuordnung hinterfragen: Lassen Sie anhand Ihrer Fonds und Anteilklassen prüfen, ob PROfinance bessere Konditionen ermöglichen kann.
Für bessere Fondskonditionen müssen Sie nicht automatisch neu eröffnen. Erfahren Sie, wann Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot ausreicht.
Fazit: FNZ-Änderungen prüfen – Fondskonditionen separat verbessern
Die angekündigten FNZ-Anpassungen zum 1. Januar 2027 betreffen vor allem Verwahrung und Fremdwährungsabwicklung sowie den Umgang mit negativen Kontosalden. Konkrete neue Depotpreise sind anhand der derzeit vorliegenden Informationen noch nicht belastbar bezifferbar.
Sie sollten deshalb das angekündigte Kundenanschreiben ab 19. Oktober lesen, die später verfügbaren Vertragsunterlagen prüfen und bankseitige Kosten von Vermittlungskonditionen trennen. Wenn Sie Ihr FNZ-/ebase-Depot behalten möchten, kann ein Betreuerwechsel zu PROfinance bei geeigneten Fonds 0 % Ausgabeaufschlag, jährliches Fonds-Cashback und mögliche Bonusleistungen eröffnen – ohne dass dadurch die FNZ-Bankbedingungen entfallen.
Häufige Fragen zu den FNZ-Änderungen 2027
Ab wann gelten die angekündigten FNZ-Änderungen?
Als Wirksamkeitsdatum für die angekündigten zustimmungspflichtigen FNZ-Vertragsänderungen ist der 1. Januar 2027 genannt. Betroffen sind nach den bislang vorliegenden Angaben unter anderem die Verwahrung von Wertpapieren, die Devisenabwicklung bei Fremdwährungsfonds und der Umgang mit negativen Kontosalden. Welche konkreten Folgen sich für Ihr Depot ergeben, zeigen die vollständigen Vertragsunterlagen.
Wann kommt das FNZ-Kundenanschreiben?
Die Bereitstellung der Kundenanschreiben ist ab dem 19. Oktober 2026 in Kalenderwoche 43 angekündigt. Nutzen Sie den FNZ-Onlinepostkorb, sollten Sie dort auf die Nachricht achten; für Kunden ohne Onlinepostkorb ist ein postalischer Versand vorgesehen. Lesen Sie insbesondere die für Ihre Depotkonstellation geltenden Hinweise.
Werden alle FNZ-/ebase-Depots teurer?
Eine allgemeine Erhöhung aller FNZ-/ebase-Depotpreise zum 1. Januar 2027 ist anhand der bislang vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen belastbaren Vergleich sind die vollständigen neuen Vertrags- und gegebenenfalls Preisunterlagen erforderlich. Unterscheiden Sie bankseitige Depotentgelte von Ausgabeaufschlägen, laufenden Fondskosten und möglichen Rückvergütungen.
Was ändert sich bei Fremdwährungsfonds?
Für Fremdwährungsfonds ist angekündigt, dass die Devisenkonvertierung über einen von FNZ beauftragten Devisenhändler erfolgen soll. Welche Wechselkurse, Abrechnungsmodalitäten oder Kosten sich daraus im Einzelfall ergeben, lässt sich aus der bisherigen Ankündigung nicht zuverlässig ableiten. Entscheidend sind die später bereitgestellten Vertrags- und Preisunterlagen.
Darf mein FNZ-Konto künftig noch ins Minus rutschen?
Nach der angekündigten Änderung soll die FNZ Bank keine geduldete Kontoüberziehung mehr gewähren. Entsteht beispielsweise durch eine Steuer- oder Entgeltbuchung dennoch ein negativer Saldo, soll dieser unverzüglich ausgeglichen werden. Achten Sie deshalb insbesondere vor anstehenden Belastungen auf ausreichende Deckung Ihres Verrechnungskontos.
Muss ich wegen der Änderungen mein Depot wechseln?
Aus der Ankündigung ergibt sich keine allgemeine Pflicht, Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot zu schließen oder zu einer anderen Bank zu übertragen. Die Änderungen betreffen zunächst die Vertragsbeziehung zur FNZ Bank. Welche Zustimmung erforderlich ist und welche Handlungsoptionen bestehen, ergibt sich aus dem individuellen Anschreiben und den vollständigen Unterlagen.
Kann ich mein bestehendes ebase-Depot zu PROfinance umstellen?
Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel zu PROfinance bleibt Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot bei der FNZ Bank. Depotnummer, FNZbanking-Zugang, Fondsbestand sowie bestehende Sparpläne einschließlich Sparraten und Sparterminen bleiben erhalten. Ein Fondsverkauf, Depotübertrag oder neues Depot ist für diesen Vorgang nicht erforderlich; lediglich die Vermittlerzuordnung ändert sich.
Spare ich nach einem Vermittlerwechsel automatisch alle FNZ-Gebühren?
Nein. Ein Betreuerwechsel verändert die Vermittlerzuordnung, nicht die bankseitigen Vertragsbedingungen der FNZ Bank. Deshalb bleiben bankseitige Depot- und Transaktionsentgelte gesondert zu betrachten. Bei geeigneten Fonds können sich jedoch die Kaufkonditionen und die Rückvergütung vorhandener Bestandsprovisionen durch die neue Vermittlerzuordnung verbessern.
Gibt es bei PROfinance 0 % Ausgabeaufschlag und jährliches Cashback?
Bei entsprechend rabattfähigen Fonds gilt über PROfinance 0 % Ausgabeaufschlag beim Kauf. Für cashbackfähige Fonds sind außerdem jährliche Rückvergütungen aus vorhandenen Bestandsprovisionen vorgesehen; die konkrete Höhe richtet sich nach Fonds, Anteilklasse und den geltenden Bedingungen. Die beiden Vorteile betreffen unterschiedliche Kostenebenen und ersetzen keine bankseitigen FNZ-Entgelte.
Wie stimme ich den neuen Bedingungen zu?
Die angekündigten Änderungen sind zustimmungspflichtig. Die konkreten Zustimmungswege und die für Ihre Depotkonstellation geltenden Schritte entnehmen Sie dem FNZ-Kundenanschreiben und den dazugehörigen Originalunterlagen. Ohne diese Unterlagen sollten keine verbindlichen Aussagen zu Fristen, technischen Abläufen oder Besonderheiten bei Gemeinschafts- und Minderjährigendepots getroffen werden.