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Was Sie über Ihren ebase/FNZ-Sparplan im Ruhestand wissen sollten
Viele Anlegerinnen und Anleger stellen sich mit dem Eintritt in den Ruhestand die Frage, wie sie mit ihrem bestehenden Sparplan bei der FNZ Bank (ehemals ebase) umgehen sollten. Grundsätzlich gilt: Ein Sparplan läuft automatisch weiter, sofern er nicht aktiv geändert oder gestoppt wird. Das kann im Ruhestand sinnvoll sein – muss es aber nicht.
Weiterlaufen, pausieren oder stoppen – Ihre Optionen
Die FNZ Bank bietet Sparpläne mit hoher Flexibilität. Sie können Ihren bestehenden Plan:
- weiterlaufen lassen,
- den monatlichen Betrag anpassen (erhöhen oder senken),
- vorübergehend pausieren oder
- dauerhaft beenden.
Das ermöglicht es Ihnen, Ihre Geldanlage an die veränderten Einkommensverhältnisse im Ruhestand anzupassen.
Eine Beendigung ist etwa sinnvoll, wenn Sie das Kapital nicht weiter aufbauen möchten oder stattdessen eine regelmäßige Entnahme planen.
Auszahlungspläne als Alternative im Ruhestand
Eine besonders beliebte Option im Ruhestand ist der sogenannte Entnahme- oder Auszahlungsplan. Dabei wird Ihnen regelmäßig ein fixer Betrag aus dem Fondsdepot überwiesen – monatlich oder vierteljährlich. Das kann eine sinnvolle Ergänzung zur Rente sein.
Voraussetzung ist in der Regel ein gewisser Mindestdepotwert – häufig um 5.000 €. Erfragen Sie die konkrete Schwelle direkt bei der FNZ Bank oder Ihrem Vermittler. Auch die Mindest-Auszahlungshöhe (z. B. 50 € monatlich) variiert je nach Vertrag.
Ein Vorteil: Ihr Geld bleibt weiterhin investiert und kann potenziell weiterwachsen – bei gleichzeitiger Liquidität.
Umschichtung in passende Fondsprodukte
Im Ruhestand sollten Sie prüfen, ob die im Sparplan enthaltenen Fonds noch zu Ihrer Risikoneigung und Lebensphase passen. Viele entscheiden sich für eine Umschichtung:
- von wachstumsstarken Aktienfonds in
- defensivere Misch- oder Rentenfonds oder
- ausschüttende Fonds, um regelmäßige Erträge zu erhalten.
Diese Umschichtung kann Schritt für Schritt über einen Tauschplan erfolgen.
Steuerliche Aspekte nicht vergessen
Auch im Ruhestand bleiben Kapitalerträge steuerpflichtig – sofern sie den Freistellungsauftrag übersteigen. Prüfen Sie daher:
✔ ob Ihr Freistellungsauftrag noch sinnvoll verteilt ist,
✔ ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für Sie in Frage kommt,
✔ und ob Sie Ihre Erträge regelmäßig für die Einkommensteuererklärung dokumentieren möchten.
Die FNZ Bank behält automatisch Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ein – es sei denn, Sie haben entsprechende Unterlagen eingereicht.
Fazit: Planen Sie frühzeitig – und individuell
Ihr Sparplan bei der FNZ Bank muss nicht automatisch enden, wenn Sie in Rente gehen. Je nach finanzieller Situation und Zielsetzung können Sie ihn weiterlaufen lassen, reduzieren oder durch einen Auszahlungsplan ersetzen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Strategie im Ruhestand bewusst gestalten – unter Berücksichtigung Ihrer Liquiditätsbedürfnisse, Anlagestrategie und steuerlichen Situation.
Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Finanzberater oder Vermittler unterstützen. Auch der FNZ-Kundenservice hilft bei konkreten Fragen rund um Sparplan, Entnahme und Fondsstruktur weiter.
FAQs – Häufige Fragen zum FNZ-Sparplan im Ruhestand
1. Läuft mein Sparplan automatisch weiter, wenn ich in Rente gehe?
Ja, der Sparplan bleibt bestehen, bis Sie ihn aktiv ändern oder beenden – das ist jederzeit möglich.
2. Was bringt ein Auszahlungsplan als Alternative?
Er ermöglicht regelmäßige Entnahmen aus dem Depot, während das restliche Kapital weiter investiert bleibt.
3. Sollte ich meine Fonds im Ruhestand anpassen?
Ja, eine Umschichtung in defensivere oder ausschüttende Fonds kann helfen, Risiken zu senken und Erträge planbarer zu machen.