FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

Wie wird die Steuer auf die Vorabpauschale bei der FNZ Bank abgeführt?

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

Liegt Ihr ebase-Depot bereits bei der FNZ Bank? Dann genügt ein kostenloser Vermittlerwechsel, um von den PROfinance-Sonderkonditionen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonus zu profitieren.

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Ein Vermittler-/Betreuerwechsel ist einfach und kostenfrei.

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Warum bei der FNZ Bank häufig Fondsanteile verkauft werden

Auch bei der FNZ Bank (ehemals ebase) stellt sich für viele Fondsanleger zu Jahresbeginn die gleiche Frage: Warum wird Steuer abgebucht oder warum sinkt plötzlich die Anzahl meiner Fondsanteile, obwohl keine Ausschüttung erfolgt ist? Hintergrund ist die Vorabpauschale, deren steuerliche Belastung die FNZ Bank automatisch organisiert. Entscheidend ist dabei der Inkassoweg, über den die Steuer bereitgestellt wird.

Vorabpauschale kurz erklärt – Berechnungslogik im PROfinance-Blog

Wie die Vorabpauschale entsteht und berechnet wird (Basisertrag, Wertsteigerung, Ausschüttungen, Teilfreistellung), erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag:
Vorabpauschale einfach erklärt – was Fondsanleger wirklich wissen müssen
In diesem Artikel liegt der Fokus bewusst auf der praktischen Steuerabführung bei der FNZ Bank.

Wann die Steuer auf die Vorabpauschale bei der FNZ Bank anfällt

Die Vorabpauschale gilt steuerlich zu Beginn des Folgejahres als zugeflossen. Die FNZ Bank ermittelt auf dieser Basis die fällige Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und führt diese automatisch an das Finanzamt ab.

Welche Steuern die FNZ Bank einbehält

Auf die steuerpflichtige Vorabpauschale werden die gesetzlich vorgesehenen Abgaben erhoben. Dazu zählen die Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag und – sofern kirchensteuerpflichtig – die Kirchensteuer. Auch bei der FNZ Bank werden vor dem Einbehalt vorhandene Verlustverrechnungstöpfe und ein erteilter Freistellungsauftrag berücksichtigt.

Standardfall bei der FNZ Bank: Steuerzahlung durch Stückeverkauf

Nach den Vorgaben der FNZ Bank wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer standardmäßig durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt. Das bedeutet: Die Bank verkauft automatisch einen kleinen Teil der betroffenen Fondsposition, um die Steuerlast zu decken.

Für Anleger hat das zur Folge, dass sich die Anzahl der gehaltenen Fondsanteile geringfügig reduziert, obwohl keine aktive Verkaufsentscheidung getroffen wurde.

Alternative: Abbuchung der Vorabpauschale vom Konto

Die FNZ Bank bietet Anlegern jedoch eine Alternative zum automatischen Stückeverkauf. Auf Wunsch kann die Steuer auf die Vorabpauschale direkt von einem hinterlegten Konto abgebucht werden. Dafür ist ein entsprechendes Formular der FNZ Bank erforderlich, mit dem der gewünschte Inkassoweg festgelegt wird.

Diese Option ist besonders für langfristige Buy-and-Hold-Anleger interessant, die ihre Fondsbestände vollständig investiert lassen möchten und steuerliche Liquidität lieber außerhalb des Depots bereitstellen.

Was PROfinance für FNZ-Fondsanleger bedeutet

PROfinance erhebt selbst keine Gebühren und ermöglicht den Zugang zu Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Zusätzlich profitieren Anleger von einer Rückerstattung der Bestandsprovision (Fonds-Cashback). Ab einem Anlagevolumen von 10.000 € ist eine Treueprämie möglich, ab 50.000 € greift das Bonusprogramm – auch gemeinsam im Team. Ein Betreuerwechsel ohne Depotwechsel ist mit einem ebase-Depot bei der FNZ Bank problemlos möglich.

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig Ihren Inkassoweg bei der FNZ Bank

Wer keine automatischen Anteilsverkäufe wünscht, sollte rechtzeitig prüfen, welcher Inkassoweg im FNZ-Depot hinterlegt ist. Die Umstellung auf eine Kontobelastung per Formular kann helfen, das investierte Fondsvolumen konstant zu halten und die Vorabpauschale gezielt aus vorhandener Liquidität zu begleichen.

Fazit: Automatisch korrekt – aber mit Gestaltungsspielraum

Die FNZ Bank führt die Steuer auf die Vorabpauschale zuverlässig und automatisch ab. Standardmäßig erfolgt die Bereitstellung der Steuer durch einen Stückeverkauf von Fondsanteilen. Anleger haben jedoch die Möglichkeit, alternativ eine Abbuchung vom Konto zu wählen und so aktiv Einfluss auf die Auswirkungen im Depot zu nehmen.

FAQ: Steuerabführung der Vorabpauschale bei der FNZ Bank

Warum verkauft die FNZ Bank Fondsanteile wegen der Vorabpauschale?
Der Stückeverkauf dient dazu, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer auf die Vorabpauschale bereitzustellen.

Kann ich den Anteilsverkauf bei der FNZ Bank vermeiden?
Ja. Alternativ können Sie die Steuer auf die Vorabpauschale per Abbuchung von einem Konto begleichen. Dafür ist ein entsprechendes Formular der FNZ Bank erforderlich.

Muss ich mich selbst um die Abführung der Steuer kümmern?
Nein. Die FNZ Bank übernimmt die komplette Berechnung und Abführung der Steuer. Anleger müssen lediglich entscheiden, wie die Steuer wirtschaftlich bereitgestellt werden soll.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

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Bei PROfinance bei allen Fonds dauerhaft inklusive.

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Relevant bei Fonds mit laufenden Vertriebsvergütungen bzw. Bestandsprovisionen.

Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

Bekannt aus

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