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Depot bei der Fondsdepot Bank im Pflegefall oder bei Betreuung verwalten: Das müssen Angehörige wissen

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Wenn ein Depotinhaber der Fondsdepot Bank pflegebedürftig wird oder unter rechtliche Betreuung gestellt wird, stellen sich viele Fragen für die Angehörigen. Darf das Depot weiterhin genutzt werden? Wer kann Überweisungen veranlassen, Fonds umschichten oder Auszüge einsehen? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte für den Ernstfall.

Was passiert mit dem Depot im Pflegefall oder bei Betreuung?

Im Pflegefall oder bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit bleibt das Depot bei der Fondsdepot Bank grundsätzlich bestehen. Allerdings ist für jegliche Verfügung über das Vermögen eine rechtliche Grundlage erforderlich. Das bedeutet:

  • Liegt keine gültige Vollmacht oder ein gerichtlicher Betreuungsbeschluss vor, wird das Depot gesperrt.
  • Erst wenn ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis eingereicht wird, können Transaktionen wieder vorgenommen werden.

 
Daher ist es sinnvoll, frühzeitig Vorsorgevollmachten zu erstellen und bei der Fondsdepot Bank zu hinterlegen.

Welche Unterlagen benötigt die Fondsdepot Bank?

Um eine Depotverwaltung im Pflege- oder Betreuungsfall zu ermöglichen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Betreuerausweis oder gerichtlicher Betreuungsbeschluss mit dem Aufgabenbereich “Vermögenssorge”
  • oder: Vorsorgevollmacht, die schriftlich und eindeutig formuliert ist
  • Ausweiskopie der bevollmächtigten oder betreuenden Person
  • Ggf. ein ausgefülltes Formular der Fondsdepot Bank zur Eintragung eines Vertreters

 
Tipp: Im Zweifelsfall sollten Betreuer oder Bevollmächtigte den Kundenservice kontaktieren, bevor Unterlagen eingereicht werden. So lässt sich klären, welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden.

Depotverwaltung mit Betreuungsauftrag oder Vollmacht

Sobald die Vertretungsbefugnis offiziell vorliegt, kann das Depot im Namen der betroffenen Person verwaltet werden.

Wichtig dabei:

  • Die Fondsdepot Bank akzeptiert nur schriftlich eingereichte Formulare, die postalisch oder per E-Mail eingesendet werden müssen. Ein Onlinezugang für Bevollmächtigte ist derzeit nicht vorgesehen.
  • Für Verfügungen wie Fondskäufe, Umschichtungen oder Auszahlungen müssen die jeweiligen Auftragsformulare der Bank verwendet werden.
  • Es empfiehlt sich, bei größeren Entscheidungen wie Depotauflösung oder Entnahmeplänen vorab mit dem Kundenservice Rücksprache zu halten.

 
Kontakt und Unterstützung durch die Fondsdepot Bank

Die Fondsdepot Bank bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme – insbesondere dann, wenn es um sensible Themen wie Betreuung oder Pflegefälle geht. Für allgemeine Anfragen oder konkrete Unterstützung steht Ihnen die Service Line der Fondsdepot Bank zur Verfügung.

Sie erreichen die Service Line:

  • Telefonisch: unter 09221 6050
    (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr)
  • Per E-Mail: an service@fondsdepotbank.de
  • Online: Über das Kontaktformular auf der Webseite

 
Fazit: Ein Depot bei der Fondsdepot Bank kann auch im Pflegefall oder bei Betreuung sicher verwaltet werden – vorausgesetzt, die rechtlichen Vertretungsverhältnisse sind geklärt und korrekt nachgewiesen. Wer frühzeitig vorsorgt, erleichtert sich und seinen Angehörigen im Ernstfall viele unnötige Hürden.

FAQ – Häufige Fragen für Angehörige bei Pflege oder Betreuung

  1. Was passiert mit dem Depot, wenn der Inhaber pflegebedürftig wird?
    Ohne Vollmacht oder Betreuungsbeschluss wird das Depot gesperrt – es sind keine Verfügungen möglich, bis ein Vertretungsnachweis vorliegt.
  2. Welche Unterlagen braucht die Fondsdepot Bank für eine Vertretung?
    Erforderlich sind z. B. eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuungsbeschluss sowie die Ausweiskopie der vertretenden Person.
  3. Können Bevollmächtigte online auf das Depot zugreifen?
    Nein, derzeit ist nur die schriftliche Verwaltung über Formulare per Post oder E-Mail möglich – nicht über das Onlinebanking.
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