Fondsdepot Bank: Kann ich meine VL-Anteile nach der Vertragslaufzeit im Depot belassen?

VL-Fonds nach Vertragsende einfach weiterführen

Viele Anleger fragen sich, ob sie ihre Fondsanteile nach Ablauf der Einzahlungs- und Sperrfrist verkaufen müssen oder ob sie weiterhin investiert bleiben können. Gerade bei einer langfristigen Geldanlage kann es sinnvoll sein, das bereits aufgebaute Vermögen nicht sofort aufzulösen.

Bei der Fondsdepot Bank können Sie Ihre Fondsanteile auch nach dem Ende Ihres VL-Vertrags im Depot belassen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden die Anteile automatisch in freie Fondsanteile umgewandelt und anschließend im Rahmen eines regulären Fondsdepots weitergeführt.

Sie müssen Ihre Fonds also nicht zwingend verkaufen, sobald die Sperrfrist endet.

Kann ich meine VL-Anteile nach Vertragsende behalten?

Ja. Nach Ablauf Ihres VL-Vertrags können die Fondsanteile weiterhin im Depot verbleiben. Eine Auszahlung oder ein Verkauf ist nicht zwingend erforderlich.

Was passiert nach dem Ende des VL-Vertrags?

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt automatisch eine Umwandlung Ihrer bisherigen VL-Anteile. Die Fondsanteile werden anschließend als freie Fondsanteile geführt.

Wo werden die freien Fondsanteile verwahrt?

Nach der Umwandlung werden die Fondsanteile nicht mehr als Vermögenswirksame Leistungen geführt. Sie werden stattdessen im Rahmen eines regulären Fondsdepots verwahrt.

Muss ich meine Fonds verkaufen?

Nein. Wenn Sie Ihre Geldanlage langfristig fortführen möchten, können Sie die Fondsanteile einfach im Depot belassen. Ob ein Verkauf oder das Halten der Anteile sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Anlagezielen und Ihrer finanziellen Situation ab.

Gibt es nach der Umwandlung Depotkosten?

Für die Verwahrung der freien Fondsanteile gelten die Konditionen des jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses der Fondsdepot Bank. Informieren Sie sich daher über die aktuell gültigen Gebühren und Leistungen Ihres Fondsdepots.

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Gerade wenn Ihre Fonds nach dem Ende des VL-Vertrags langfristig investiert bleiben, können diese Vorteile Ihre Gesamtkosten spürbar reduzieren.

Tipp: Langfristig investiert bleiben

Nach Ablauf der Sperrfrist besteht häufig kein Zeitdruck, die Fondsanteile sofort zu verkaufen. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kann prüfen, ob das Halten der Fonds besser zu den eigenen Anlagezielen passt.

Berücksichtigen Sie dabei stets Ihre persönliche Anlagestrategie und die geltenden Depotkonditionen.

Fazit: VL-Anteile können nach Vertragsende im Depot bleiben

Nach Ablauf Ihres VL-Vertrags können die Fondsanteile bei der Fondsdepot Bank im Depot verbleiben. Sie werden automatisch in freie Fondsanteile umgewandelt und anschließend in einem regulären Fondsdepot verwahrt.

Bitte beachten Sie dabei das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis. Wer sein Fondsdepot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.

FAQ – Häufige Fragen zu VL-Anteilen nach Vertragsende

Muss ich meine VL-Fonds nach Vertragsende verkaufen?
Nein. Sie können die Fondsanteile auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit im Depot belassen.

Was passiert mit meinen VL-Anteilen nach der Sperrfrist?
Sie werden automatisch in freie Fondsanteile umgewandelt.

Wo werden die freien Fondsanteile anschließend verwahrt?
Sie werden in einem regulären Fondsdepot bei der Fondsdepot Bank geführt.

Gelten nach der Umwandlung Depotgebühren?
Es gelten die Konditionen des jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses der Fondsdepot Bank.

Kann ich mein Fondsdepot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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