Auszahlung nach Ablauf der Sperrfrist einfach erklärt
Nach dem Ende der Laufzeit eines Vertrags über Vermögenswirksame Leistungen (VL) möchten viele Anleger auf ihr angespartes Guthaben zugreifen. Sobald die gesetzliche Sperrfrist abgelaufen ist, werden die Fondsanteile Ihres VL-Vertrags zu sogenannten freien Anteilen.
Diese freien Anteile können Sie grundsätzlich jederzeit verkaufen und sich den Verkaufserlös auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen. Dafür ist lediglich ein entsprechender Verkaufsauftrag erforderlich.
So können Sie frei entscheiden, ob Sie das Kapital auszahlen lassen oder weiterhin investieren möchten.
Wann kann ich mir mein VL-Guthaben auszahlen lassen?
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit und der gesetzlichen Sperrfrist stehen Ihnen die erworbenen Fondsanteile als freie Anteile zur Verfügung.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Verkauf dieser Anteile jederzeit beauftragen.
Wie beantrage ich die Auszahlung?
Für die Auszahlung ist ein formloser Verkaufsauftrag erforderlich.
Ihr Auftrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Den Wunsch, die freien Anteile zu verkaufen
- Den Hinweis, dass sich der Auftrag ausschließlich auf die freien Anteile bezieht
- Ihre Bankverbindung für die Auszahlung
- Ihre persönliche Unterschrift
Nach Eingang des unterschriebenen Verkaufsauftrags wird der Verkauf der freien Anteile veranlasst und der Erlös auf das angegebene Konto überwiesen.
Warum muss ich die freien Anteile ausdrücklich nennen?
In Ihrem Depot können sich neben frei verfügbaren Anteilen auch weitere Fondsanteile befinden. Deshalb sollte im Verkaufsauftrag eindeutig angegeben werden, dass ausschließlich die freien Anteile aus dem ausgelaufenen VL-Vertrag verkauft werden sollen.
Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Auftrag korrekt ausgeführt wird.
Wohin wird der Verkaufserlös überwiesen?
Der Verkaufserlös wird auf die Bankverbindung überwiesen, die Sie in Ihrem Verkaufsauftrag angeben.
Achten Sie deshalb darauf, Ihre Kontodaten vollständig und korrekt einzutragen.
Kann ich die freien Anteile auch im Depot behalten?
Ja. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen die freien Anteile nicht zwingend verkauft werden. Sie können die Fondsanteile auch weiterhin in Ihrem Depot halten und über den weiteren Zeitpunkt eines Verkaufs selbst entscheiden.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Anlagezielen und Ihrer finanziellen Situation ab.
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Auch nach dem Ende eines VL-Vertrags können Sie so weiterhin von attraktiven Konditionen für Ihre Geldanlage profitieren.
Tipp: Verkaufsauftrag vollständig ausfüllen
Damit die Auszahlung möglichst zügig erfolgen kann, sollte Ihr Verkaufsauftrag alle erforderlichen Angaben enthalten. Besonders wichtig sind der ausdrückliche Hinweis auf die freien Anteile, Ihre Bankverbindung sowie Ihre persönliche Unterschrift.
Dadurch lassen sich Rückfragen und Verzögerungen vermeiden.
Fazit: Freie VL-Anteile jederzeit auszahlen lassen
Nach Ablauf Ihres VL-Vertrags und der gesetzlichen Sperrfrist können Sie die freien Fondsanteile jederzeit verkaufen und sich den Erlös auszahlen lassen. Hierfür genügt ein persönlich unterschriebener, formloser Verkaufsauftrag mit Angabe Ihrer Bankverbindung und dem Hinweis, dass sich der Auftrag auf die freien Anteile bezieht.
Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert darüber hinaus von 0 % Ausgabeaufschlag, Fonds-Cashback und attraktiven Bonusprogrammen für langfristige Anleger.
FAQ – Häufige Fragen zur Auszahlung eines ausgelaufenen VL-Vertrags
Kann ich mein VL-Guthaben nach Vertragsende auszahlen lassen?
Ja, nach Ablauf der Vertragslaufzeit und der Sperrfrist können die freien Anteile jederzeit verkauft und ausgezahlt werden.
Wie beantrage ich die Auszahlung?
Mit einem formlosen, persönlich unterschriebenen Verkaufsauftrag unter Angabe Ihrer Bankverbindung.
Warum muss ich die freien Anteile ausdrücklich nennen?
Damit eindeutig erkennbar ist, dass ausschließlich die frei verfügbaren Fondsanteile verkauft werden sollen.
Kann ich die freien Anteile auch im Depot behalten?
Ja, nach Ablauf der Sperrfrist können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Anteile verkaufen oder weiterhin halten möchten.
Kann ich mein Depot bei der Fondsdepot Bank zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.