Gesetzliche Informationspflicht auch nach der Depotauflösung
Viele Anleger wundern sich, warum sie noch eine Ex-post-Kosteninformation erhalten, obwohl ihr Depot bereits aufgelöst oder gelöscht wurde. Der Hintergrund ist eine gesetzliche Verpflichtung für Anbieter von Wertpapierdienstleistungen.
Auch nach der Schließung eines Depots können für den maßgeblichen Berichtszeitraum noch kostenrelevante Daten vorliegen. Sind diese Informationen ausweispflichtig, muss die Fondsdepot Bank darüber informieren.
Die Zusendung einer Ex-post-Kosteninformation bedeutet daher nicht, dass Ihr Depot weiterhin besteht oder erneut genutzt wird.
Warum erhalte ich eine Ex-post-Kosteninformation für ein gelöschtes Depot?
Anbieter von Wertpapierdienstleistungen sind gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden mindestens einmal jährlich eine Übersicht über alle entstandenen Kosten und erhaltenen Zuwendungen des Berichtszeitraums zur Verfügung zu stellen.
Wurden für ein bereits gelöschtes Depot noch ausweispflichtige Werte ermittelt, muss die Ex-post-Kosteninformation dennoch erstellt und versendet werden.
Was bedeutet „ausweispflichtige Werte“?
Ausweispflichtige Werte sind Kosten oder Zuwendungen, die nach den gesetzlichen Vorgaben in der jährlichen Kosteninformation ausgewiesen werden müssen.
Auch wenn das Depot inzwischen gelöscht wurde, können sich diese Angaben auf den Zeitraum beziehen, in dem das Depot noch bestand.
Bedeutet die Kosteninformation, dass mein Depot noch aktiv ist?
Nein. Der Erhalt einer Ex-post-Kosteninformation bedeutet nicht, dass Ihr Depot weiterhin geführt wird.
Die Information dient ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht für den jeweiligen Berichtszeitraum.
Wann wird die Ex-post-Kosteninformation versendet?
Die Ex-post-Kosteninformation wird grundsätzlich im Juli oder August des Folgejahres erstellt.
Sie bezieht sich immer auf den Berichtszeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres – unabhängig davon, ob das Depot inzwischen gelöscht wurde.
Warum ist diese Regelung sinnvoll?
Die gesetzliche Informationspflicht sorgt dafür, dass Anleger auch nach einer Depotauflösung einen vollständigen Überblick über die tatsächlich angefallenen Kosten erhalten.
Dadurch bleibt die Kostenentwicklung transparent und nachvollziehbar.
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Tipp: Ex-post-Kosteninformationen aufbewahren
Auch wenn Ihr Depot bereits geschlossen wurde, sollten Sie die Ex-post-Kosteninformation sorgfältig aufbewahren. Sie kann für Ihre Unterlagen oder bei späteren Rückfragen hilfreich sein.
Eine geordnete Ablage erleichtert zudem den Überblick über frühere Kapitalanlagen.
Fazit: Auch nach einer Depotlöschung kann eine Ex-post-Kosteninformation erforderlich sein
Die Fondsdepot Bank ist gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden mindestens einmal jährlich eine Übersicht über entstandene Kosten und Zuwendungen bereitzustellen. Wurden für ein bereits gelöschtes Depot noch ausweispflichtige Werte für den Berichtszeitraum ermittelt, muss eine Ex-post-Kosteninformation erstellt und versendet werden.
Der Erhalt dieses Dokuments bedeutet nicht, dass Ihr Depot noch besteht, sondern dient ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht. Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert darüber hinaus von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.
FAQ – Häufige Fragen zur Ex-post-Kosteninformation bei gelöschten Depots
Warum erhalte ich eine Ex-post-Kosteninformation, obwohl mein Depot gelöscht wurde?
Wenn für das frühere Depot noch ausweispflichtige Kosten oder Zuwendungen für den Berichtszeitraum vorliegen, ist die Fondsdepot Bank gesetzlich zur Erstellung der Kosteninformation verpflichtet.
Bedeutet die Kosteninformation, dass mein Depot noch aktiv ist?
Nein. Die Zusendung dient ausschließlich der gesetzlichen Informationspflicht und ist kein Hinweis auf ein weiterhin bestehendes Depot.
Wann wird die Ex-post-Kosteninformation erstellt?
Sie wird in der Regel im Juli oder August des Folgejahres erstellt und bezieht sich auf das vorherige Kalenderjahr.
Welche Informationen enthält die Ex-post-Kosteninformation?
Sie enthält eine Übersicht über die tatsächlich entstandenen Kosten und gegebenenfalls erhaltenen Zuwendungen des relevanten Berichtszeitraums.
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