Fondsdepot Bank: Wie erhalte ich die Auszahlung zum Ende der Vertragslaufzeit meines VL-Vertrages?

Auszahlung Ihres VL-Guthabens nach Ablauf der Sperrfrist

Nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist möchten viele Anleger wissen, wie die Auszahlung ihres Guthabens erfolgt und ob sie selbst aktiv werden müssen. Die Fondsdepot Bank informiert ihre Kunden rechtzeitig über die nächsten Schritte.

Kurz vor dem Ende der Vertragslaufzeit beziehungsweise der Sperrfrist erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Darin werden Sie über die bevorstehende Auszahlung sowie über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informiert.

So haben Sie ausreichend Zeit, sich mit Ihren Optionen auseinanderzusetzen und die für Sie passende Entscheidung zu treffen.

Wann werde ich über die Auszahlung informiert?

Die Fondsdepot Bank informiert Sie kurz vor dem Ende der Sperrfrist schriftlich.

In diesem Schreiben erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Auszahlung Ihres VL-Vertrags.

Welche Informationen enthält das Schreiben?

Das Informationsschreiben erläutert Ihnen, wie die Auszahlung erfolgt und welche Möglichkeiten Ihnen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.

Dadurch wissen Sie frühzeitig, welche nächsten Schritte gegebenenfalls erforderlich sind.

Muss ich die Auszahlung selbst beantragen?

Grundsätzlich werden Sie rechtzeitig von der Fondsdepot Bank informiert. Welche Schritte anschließend notwendig sind, richtet sich nach den im Schreiben beschriebenen Optionen.

Lesen Sie die Mitteilung daher sorgfältig durch und folgen Sie den dort enthaltenen Hinweisen.

Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?

Mit dem Ende der gesetzlichen Sperrfrist wird das angesparte Vermögen grundsätzlich frei verfügbar. Ab diesem Zeitpunkt können – abhängig von Ihrer gewählten Option – weitere Schritte erfolgen.

Welche Möglichkeiten konkret bestehen, erfahren Sie in der schriftlichen Benachrichtigung der Fondsdepot Bank.

Warum erfolgt die Information erst kurz vor Vertragsende?

Durch die rechtzeitige Benachrichtigung erhalten Sie aktuelle Informationen zu Ihrem Vertrag und den verfügbaren Möglichkeiten unmittelbar vor Ablauf der Sperrfrist.

So können Sie Ihre Entscheidung auf Grundlage der aktuellen Vertragsdaten treffen.

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Gerade bei einer langfristigen Geldanlage können diese Vorteile den Vermögensaufbau zusätzlich unterstützen.

Tipp: Schreiben der Fondsdepot Bank sorgfältig prüfen

Bewahren Sie das Informationsschreiben zum Vertragsende gut auf und lesen Sie es aufmerksam durch. Dort finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Auszahlung und zu den möglichen Optionen nach Ablauf Ihres VL-Vertrags.

So können Sie rechtzeitig entscheiden, wie Sie mit Ihrem angesparten Vermögen weiter verfahren möchten.

Fazit: Rechtzeitige Information vor dem Vertragsende

Die Fondsdepot Bank informiert Sie kurz vor dem Ende der Sperrfrist schriftlich über die Auszahlung Ihres VL-Guthabens und die verfügbaren Möglichkeiten. Dadurch erhalten Sie alle wichtigen Informationen rechtzeitig und können Ihre nächsten Schritte in Ruhe planen.

Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen für langfristige Anleger.

FAQ – Häufige Fragen zur Auszahlung eines VL-Vertrags

Wann werde ich über die Auszahlung informiert?
Kurz vor dem Ende der gesetzlichen Sperrfrist erhalten Sie ein schriftliches Informationsschreiben.

Was steht in diesem Schreiben?
Es enthält Informationen zur Auszahlung Ihres VL-Guthabens und zu den verfügbaren Optionen nach Vertragsende.

Muss ich selbst aktiv werden?
Ob weitere Schritte erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Fondsdepot Bank.

Wann wird mein angespartes Vermögen frei verfügbar?
Grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist entsprechend den Vertragsbedingungen.

Kann ich mein Fondsdepot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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