Vorzeitige Auflösung eines VL-Vertrags einfach erklärt
Ein Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen (VL) ist grundsätzlich auf einen langfristigen Vermögensaufbau ausgelegt. Dennoch kann es Situationen geben, in denen Anleger ihren laufenden VL-Vertrag vorzeitig beenden möchten – beispielsweise aufgrund einer veränderten finanziellen Situation oder weil das angesparte Kapital benötigt wird.
Eine vorzeitige Auflösung ist bei der Fondsdepot Bank grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings sollten Sie sich vor einer Kündigung über die möglichen finanziellen Folgen informieren.
Insbesondere können staatliche Förderungen verloren gehen und vertraglich vereinbarte Depotgebühren anfallen.
Kann ich meinen VL-Vertrag jederzeit kündigen?
Ja. Sie können Ihren laufenden VL-Vertrag grundsätzlich jederzeit vorzeitig auflösen.
Dabei handelt es sich jedoch um eine prämienschädliche Auflösung. Das bedeutet, dass mögliche staatliche Förderungen verloren gehen können.
Was bedeutet „prämienschädliche Auflösung“?
Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist können Ansprüche auf staatliche Förderungen – beispielsweise die Arbeitnehmer-Sparzulage – entfallen.
Ob und in welchem Umfang dies auf Ihren Vertrag zutrifft, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Fallen bei einer vorzeitigen Kündigung Gebühren an?
Ja. Bei einer vorzeitigen Auflösung stellt die Fondsdepot Bank die volle vertraglich vereinbarte Depotgebühr in Rechnung.
Diese Regelung ist Bestandteil der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen.
Sollte ich meinen VL-Vertrag vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung sollte gut überlegt sein. Neben möglichen Gebühren können auch staatliche Förderungen verloren gehen, wodurch sich die Gesamtrendite Ihres VL-Vertrags verringern kann.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst zu prüfen, ob eine Alternative – beispielsweise das Abwarten bis zum Ende der Sperrfrist – infrage kommt.
Wie beauftrage ich die Auflösung meines VL-Vertrags?
Wenn Sie Ihren VL-Vertrag auflösen möchten, sollten Sie sich an die Fondsdepot Bank beziehungsweise Ihren Vermittler wenden. Dort erhalten Sie Informationen zum weiteren Ablauf und zu den erforderlichen Unterlagen.
Vor der Beauftragung empfiehlt es sich, die möglichen finanziellen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen.
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Tipp: Vor einer Kündigung alle Folgen prüfen
Bevor Sie einen VL-Vertrag vorzeitig auflösen, sollten Sie sich über die möglichen Konsequenzen informieren. Neben dem Verlust staatlicher Förderungen kann auch die vereinbarte Depotgebühr vollständig berechnet werden.
Oft lohnt sich ein kurzer Vergleich der Vor- und Nachteile, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Fazit: Vorzeitige Auflösung ist möglich, sollte aber gut überlegt sein
Die Fondsdepot Bank ermöglicht die jederzeitige vorzeitige Auflösung eines laufenden VL-Vertrags. Da diese Kündigung jedoch prämienschädlich erfolgt, können staatliche Förderungen verloren gehen. Zusätzlich wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte volle Depotgebühr berechnet.
Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, sollte diese Folgen vor einer Kündigung sorgfältig abwägen. Mit einem Depot über PROfinance profitieren Anleger außerdem dauerhaft von 0 % Ausgabeaufschlag, Fonds-Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.
FAQ – Häufige Fragen zur Auflösung eines VL-Vertrags
Kann ich meinen VL-Vertrag jederzeit kündigen?
Ja, eine vorzeitige Auflösung ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Was bedeutet eine prämienschädliche Auflösung?
Dabei können Ansprüche auf staatliche Förderungen, wie beispielsweise die Arbeitnehmer-Sparzulage, verloren gehen.
Fallen bei einer Kündigung Gebühren an?
Ja, bei einer vorzeitigen Auflösung berechnet die Fondsdepot Bank die vertraglich vereinbarte volle Depotgebühr.
Sollte ich meinen VL-Vertrag vorzeitig auflösen?
Eine Kündigung sollte gut überlegt sein, da neben Gebühren auch staatliche Förderungen verloren gehen können.
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Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.