Freistellungsauftrag für Ihr Depot bei der Fondsdepot Bank einrichten: So geht’s

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Warum ist ein Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank wichtig?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegern, Kapitalerträge bis zur gesetzlichen Freigrenze steuerfrei zu erhalten. Ohne einen erteilten Freistellungsauftrag führt die Fondsdepot Bank automatisch Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an das Finanzamt ab.

Steuerfreie Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nutzen.
Vermeidung unnötiger Steuerabzüge auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne.
Einfache Einrichtung mit wenigen Schritten – einmal beantragt, bleibt der Auftrag gültig.

Welche Beträge können freigestellt werden?

Jeder Anleger hat Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag, den er über einen Freistellungsauftrag geltend machen kann. Die Höchstgrenzen betragen:

1.000 € für Einzelpersonen
2.000 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (bei gemeinsamer Veranlagung)
Aufteilung auf mehrere Banken möglich, sofern die Gesamtsumme den gesetzlichen Höchstbetrag nicht übersteigt

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So richten Sie den Freistellungsauftrag ein

Um den Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank zu hinterlegen, sind folgende Schritte notwendig:

Formular herunterladen: Besuchen Sie die Webseite der Fondsdepot Bank und laden Sie das entsprechende Formular für den Freistellungsauftrag herunter.
Persönliche Daten eintragen: Geben Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID), Namen und Anschrift an.
Freistellungsbetrag festlegen: Bestimmen Sie, ob der gesamte Pauschbetrag genutzt oder auf mehrere Banken aufgeteilt werden soll.
Formular unterschreiben: Der Antrag muss handschriftlich unterzeichnet werden. Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen ist die Unterschrift beider Partner erforderlich.

Wie reichen Sie den Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank ein?

Nach dem vollständigen Ausfüllen muss das Formular bei der Bank eingereicht werden. Es gibt keine digitale Übermittlungsmöglichkeit, daher muss der Antrag per Post versendet werden:

Empfänger:
FNZ Bank (ehemals Fondsdepot Bank)
80218 München

Gültigkeit: Der Freistellungsauftrag gilt ab dem 1. Januar des Jahres, in dem er eingereicht wird. Wird er nachträglich gestellt, gilt er erst ab dem Zeitpunkt der Bearbeitung.
Unbefristete Gültigkeit: Solange kein Widerruf erfolgt oder eine Befristung angegeben wurde, bleibt der Freistellungsauftrag aktiv.

Änderungen und Widerruf des Freistellungsauftrags

Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dabei ist zu beachten:

Änderungen können während des Jahres erfolgen, sind jedoch meist erst zum Jahresende vollständig wirksam.
Ein Widerruf ist ebenfalls jederzeit möglich und sollte schriftlich bei der Fondsdepot Bank eingereicht werden.
Anpassung des Freistellungsbetrags: Falls mehrere Depots oder Banken genutzt werden, sollte der Freistellungsauftrag entsprechend angepasst werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Häufige Fehler vermeiden: Tipps für eine korrekte Einrichtung

Steuerliche Identifikationsnummer angeben – Ohne diese Angabe ist der Antrag ungültig.
Freistellungsbetrag nicht überschreiten – Falls mehrere Banken genutzt werden, darf die Summe aller Freistellungsaufträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht übersteigen.
Rechtzeitig einreichen – Um Steuerabzüge zu vermeiden, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.

Fazit: Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt

Kapitalerträge bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.
Vermeidung unnötiger Abzüge von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Einmalige Einrichtung – der Freistellungsauftrag bleibt gültig, bis er geändert oder widerrufen wird.

Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei der Fondsdepot Bank ist einfach und hilft dabei, Steuern zu sparen. Anleger sollten frühzeitig handeln, um den vollen steuerlichen Vorteil zu nutzen.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz