Steuer-ID bei der Fondsdepot Bank: Wann und wie Sie diese mitteilen müssen

Beitragsbild des Fondsdepot Bank-Blogs – Informationen zu Rückvergütung, Gebührenstruktur und Vorteilen eines Depotwechsels zu PROfinance
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) spielt bei allen Kapitalanlagen in Deutschland eine zentrale Rolle – auch bei der Fondsdepot Bank. Diese dient unter anderem dazu, Zinserträge und Kapitalerträge korrekt steuerlich zu erfassen und eine eindeutige Zuordnung durch das Finanzamt sicherzustellen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Angabe Ihrer Steuer-ID erforderlich ist, wie Sie diese mitteilen können und welche Folgen es hat, wenn diese fehlt.

Warum die Steuer-ID bei der Fondsdepot Bank wichtig ist

Die Steuer-ID ist ein bundesweit gültiges Kennzeichen für jede natürliche Person in Deutschland. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und gilt lebenslang. Auch die Fondsdepot Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese ID ihren Kundinnen und Kunden zuzuordnen, insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
  • Kirchensteuerabzug
  • Freistellungsaufträgen
  • Meldungen an das Finanzamt

 
Ohne eine gültige Steuer-ID können steuerliche Vorteile (z. B. durch einen Freistellungsauftrag) nicht berücksichtigt werden, was zu unnötigen Steuerabzügen führen kann.

In welchen Fällen Sie Ihre Steuer-ID angeben müssen

Die Fondsdepot Bank benötigt Ihre Steueridentifikationsnummer insbesondere in diesen Situationen:

  • Bei der Depoteröffnung: Bereits bei der Kontoeröffnung wird die Steuer-ID als Pflichtangabe abgefragt.
  • Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags: Nur mit korrekter Steuer-ID kann Ihr Steuerfreibetrag berücksichtigt werden.
  • Bei der automatisierten Kirchensteuerabfrage: Die Bank nutzt die Steuer-ID, um jährlich Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft abzufragen.
  • Bei Depotüberträgen oder Namensänderungen: Auch in solchen Fällen erfolgt eine Aktualisierung der steuerrelevanten Daten – Ihre Steuer-ID sollte aktuell und korrekt hinterlegt sein.

 
So teilen Sie der Fondsdepot Bank Ihre Steuer-ID mit

Die Übermittlung Ihrer Steuer-ID an die Fondsdepot Bank ist unkompliziert Wegen möglich, bei der Depoteröffnung wird die Steuer-ID direkt im Antragsformular abgefragt.

Fazit

Die Mitteilung Ihrer Steuer-ID an die Fondsdepot Bank ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch praktisch relevant: Nur so können Freistellungsaufträge korrekt verarbeitet und unnötige Steuerabzüge vermieden werden. Wer seine Steuer-ID noch nicht hinterlegt hat, sollte dies zeitnah erledigen – unkompliziert online, per Formular oder über den betreuenden Vermittler.

Tipp: Ihre Steuer-ID finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung, dem letzten Einkommenssteuerbescheid oder in der Mitteilung vom Bundeszentralamt für Steuern.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuer-ID bei der Fondsdepot Bank

1. Muss ich meine Steuer-ID bei der Fondsdepot Bank angeben?
Ja, diese ist gesetzlich erforderlich – etwa bei Freistellungsaufträgen oder für die steuerlich korrekte Kapitalertragsversteuerung.

2. Ist die Angabe der Steuer-ID bei der Depoteröffnung Pflicht?
Ja. Seit 2018 ist jede Bank in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Steuer-Identifikationsnummer von allen Kunden zu erheben – sowohl bei Neueröffnungen als auch bei Bestandskunden.

3. Kann ich mein Depot ohne Steuer-ID weiterführen?
Technisch ja, aber mit Nachteilen: Ohne hinterlegte Steuer-ID wird Ihr Depot steuerlich nicht korrekt geführt. Freistellungsaufträge können nicht berücksichtigt werden, und es erfolgt ein automatischer Steuerabzug auf alle Kapitalerträge – inklusive Kirchensteuer.

 

Headerbild der Fondsdepot Bank-Seite – durch Vermittlerwechsel zu PROfinance bis zu 99 % Rückvergütung, 0 % Ausgabeaufschlag und attraktive Fondskonditionen sichern

Sie haben ein Depot bei der Fondsdepot Bank? Sichern Sie sich jetzt Ihre Sonderkonditionen bei PROfinance!

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile als Kunde der Fondsdepot Bank: 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, bis zu 99 % Rückvergütung auf Ihre Fondsbestände (Fonds-Cashback), ein exklusives Bonusprogramm und ein digitales Kundenportal warten auf Sie. Der Wechsel zu PROfinance ist einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz