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Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) spielt bei allen Kapitalanlagen in Deutschland eine zentrale Rolle – auch bei der Fondsdepot Bank. Diese dient unter anderem dazu, Zinserträge und Kapitalerträge korrekt steuerlich zu erfassen und eine eindeutige Zuordnung durch das Finanzamt sicherzustellen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Angabe Ihrer Steuer-ID erforderlich ist, wie Sie diese mitteilen können und welche Folgen es hat, wenn diese fehlt.
Warum die Steuer-ID bei der Fondsdepot Bank wichtig ist
Die Steuer-ID ist ein bundesweit gültiges Kennzeichen für jede natürliche Person in Deutschland. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und gilt lebenslang. Auch die Fondsdepot Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese ID ihren Kundinnen und Kunden zuzuordnen, insbesondere im Zusammenhang mit:
- Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
- Kirchensteuerabzug
- Freistellungsaufträgen
- Meldungen an das Finanzamt
Ohne eine gültige Steuer-ID können steuerliche Vorteile (z. B. durch einen Freistellungsauftrag) nicht berücksichtigt werden, was zu unnötigen Steuerabzügen führen kann.
In welchen Fällen Sie Ihre Steuer-ID angeben müssen
Die Fondsdepot Bank benötigt Ihre Steueridentifikationsnummer insbesondere in diesen Situationen:
- Bei der Depoteröffnung: Bereits bei der Kontoeröffnung wird die Steuer-ID als Pflichtangabe abgefragt.
- Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags: Nur mit korrekter Steuer-ID kann Ihr Steuerfreibetrag berücksichtigt werden.
- Bei der automatisierten Kirchensteuerabfrage: Die Bank nutzt die Steuer-ID, um jährlich Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft abzufragen.
- Bei Depotüberträgen oder Namensänderungen: Auch in solchen Fällen erfolgt eine Aktualisierung der steuerrelevanten Daten – Ihre Steuer-ID sollte aktuell und korrekt hinterlegt sein.
So teilen Sie der Fondsdepot Bank Ihre Steuer-ID mit
Die Übermittlung Ihrer Steuer-ID an die Fondsdepot Bank ist unkompliziert Wegen möglich, bei der Depoteröffnung wird die Steuer-ID direkt im Antragsformular abgefragt.
Fazit
Die Mitteilung Ihrer Steuer-ID an die Fondsdepot Bank ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch praktisch relevant: Nur so können Freistellungsaufträge korrekt verarbeitet und unnötige Steuerabzüge vermieden werden. Wer seine Steuer-ID noch nicht hinterlegt hat, sollte dies zeitnah erledigen – unkompliziert online, per Formular oder über den betreuenden Vermittler.
Tipp: Ihre Steuer-ID finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung, dem letzten Einkommenssteuerbescheid oder in der Mitteilung vom Bundeszentralamt für Steuern.
FAQ – Häufige Fragen zur Steuer-ID bei der Fondsdepot Bank
1. Muss ich meine Steuer-ID bei der Fondsdepot Bank angeben?
Ja, diese ist gesetzlich erforderlich – etwa bei Freistellungsaufträgen oder für die steuerlich korrekte Kapitalertragsversteuerung.
2. Ist die Angabe der Steuer-ID bei der Depoteröffnung Pflicht?
Ja. Seit 2018 ist jede Bank in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Steuer-Identifikationsnummer von allen Kunden zu erheben – sowohl bei Neueröffnungen als auch bei Bestandskunden.
3. Kann ich mein Depot ohne Steuer-ID weiterführen?
Technisch ja, aber mit Nachteilen: Ohne hinterlegte Steuer-ID wird Ihr Depot steuerlich nicht korrekt geführt. Freistellungsaufträge können nicht berücksichtigt werden, und es erfolgt ein automatischer Steuerabzug auf alle Kapitalerträge – inklusive Kirchensteuer.