Steuern auf Gewinne aus dem Depot bei der Fondsdepot Bank: Das müssen Anleger wissen

Beitragsbild des Fondsdepot Bank-Blogs – Informationen zu Rückvergütung, Gebührenstruktur und Vorteilen eines Depotwechsels zu PROfinance
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...

 

Sind Gewinne aus meinem Depot bei der Fondsdepot Bank steuerpflichtig?

Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus Kapitalanlagen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass Kapitalerträge aus Ihrem Depot bei der Fondsdepot Bank mit einem festen Steuersatz von 25 % besteuert werden. Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an, wodurch sich die Gesamtsteuerbelastung auf bis zu 26,275 % (ohne Kirchensteuer) oder bis zu 28 % – 29 % (mit Kirchensteuer) erhöhen kann.

Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne sind steuerpflichtig.
Die Fondsdepot Bank führt die Steuern automatisch an das Finanzamt ab.
Ohne Freistellungsauftrag werden alle Erträge direkt besteuert.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag und wie kann ich diesen nutzen?

Um Anleger steuerlich zu entlasten, gibt es den Sparer-Pauschbetrag, der Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei stellt:

1.000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei
2.000 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung
Durch einen Freistellungsauftrag kann dieser Betrag automatisch berücksichtigt werden

Wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, zieht die Fondsdepot Bank automatisch Abgeltungsteuer auf sämtliche Kapitalerträge ab, auch wenn diese unterhalb des Pauschbetrags liegen.

Tipp: Um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig einen Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank einrichten.

Was ist die Vorabpauschale und wie wird diese berechnet?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es die sogenannte Vorabpauschale, die eine fiktive Besteuerung von nicht ausgeschütteten Erträgen bei Fonds vorsieht.

✔ Unter bestimmten Voraussetzungen werden Fonds jährlich mit einer Vorabpauschale besteuert, insbesondere wenn keine Ausschüttung erfolgte.
Die Steuer wird zu Jahresbeginn automatisch von der Fondsdepot Bank abgeführt.
Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird bei einem späteren Verkauf verrechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Die Höhe der Vorabpauschale richtet sich auch nach einem gesetzlichen Basiszinssatz, der jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird.

Altbestände: Welche Steuerregelung gilt für ältere Fondsanteile?

Bis 2018 galt für Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, ein Bestandsschutz, sodass Gewinne aus diesen Fonds ursprünglich steuerfrei waren. Durch die Reform der Investmentbesteuerung wurde dieser Vorteil jedoch eingeschränkt. Gewinne dieser Fondsanteile, die vor 2018 entstanden sind, sind weiterhin steuerfrei, für Gewinne ab 2018 gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger.

Altbestände bleiben steuerfrei, jedoch gilt für Gewinne seit 2018 eine Obergrenze von 100.000 Euro pro Anleger.
Gewinne, die über diese Grenze hinausgehen, unterliegen der Abgeltungsteuer.
Wer viele Fondsanteile vor 2009 erworben hat, sollte seine Verkaufsstrategie entsprechend anpassen.

Wie wird die Steuer auf meine Kapitalerträge abgeführt?

Die Fondsdepot Bank übernimmt die automatische Steuerabführung, sodass Anleger sich nicht selbst um die Steuerzahlungen kümmern müssen.

Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer werden direkt bei der Ausschüttung oder dem Verkauf einbehalten.
Steuerbescheinigung kann für die Einkommensteuererklärung genutzt werden, falls eine Steuererstattung in Frage kommt.
Verlustverrechnung möglich: Gewinne und Verluste werden innerhalb eines Depots automatisch verrechnet, um die Steuerlast zu minimieren.

Fazit: So optimieren Sie Ihre Steuerlast auf Kapitalerträge

Freistellungsauftrag frühzeitig einrichten, um den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren) steuerfrei zu nutzen.
Steuerliche Besonderheiten beachten: Altbestände, Vorabpauschale und Verlustverrechnung können die tatsächliche Steuerbelastung beeinflussen.
Steuerbescheinigung prüfen: Wer in der Steuererklärung Kapitalerträge angibt, kann ggf. eine Steuererstattung erhalten.
Bei Unsicherheiten einen Steuerberater konsultieren, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Die Steuerpflicht auf Kapitalerträge ist ein wichtiger Aspekt der Geldanlage, aber durch die richtige Strategie können Anleger ihre Steuerlast reduzieren und ihre Nettorendite maximieren.

Headerbild der Fondsdepot Bank-Seite – durch Vermittlerwechsel zu PROfinance bis zu 99 % Rückvergütung, 0 % Ausgabeaufschlag und attraktive Fondskonditionen sichern

Sie haben ein Depot bei der Fondsdepot Bank? Sichern Sie sich jetzt Ihre Sonderkonditionen bei PROfinance!

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile als Kunde der Fondsdepot Bank: 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, bis zu 99 % Rückvergütung auf Ihre Fondsbestände (Fonds-Cashback), ein exklusives Bonusprogramm und ein digitales Kundenportal warten auf Sie. Der Wechsel zu PROfinance ist einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz