Emerging Markets SRI Bond (LU1958619352) geht in Emerging Markets Sovereign Bond (LU1958620012) auf
Die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors Luxembourg S.A. hat die Zusammenlegung des Teilfonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Emerging Markets SRI Bond mit dem Allianz Global Investors Fund – Allianz Emerging Markets Sovereign Bond beschlossen.
Die Fusion tritt zum 17.03.2026 in Kraft. Der abgebende Teilfonds wird ohne Liquidation aufgelöst. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehen auf den aufnehmenden Fonds über.
Wesentliche Eckdaten der Fondsfusion
✔ Fusionsstichtag: 17.03.2026
✔ Art der Maßnahme: Fondsfusion (Auflösung ohne Liquidation)
✔ Barausgleich: keiner
✔ Anteilumtausch: erfolgt automatisch zum Verschmelzungsdatum
Abgebender und aufnehmender Fonds
| Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
|---|---|---|---|
| Allianz Emerging Markets SRI Bond A (H2-EUR) | LU1958619352 | Allianz Emerging Markets Sovereign Bond A (H2-EUR) | LU1958620012 |
Hintergrund der Fusion
Allianz Global Investors überprüft regelmäßig die Struktur und Effizienz des Fondsangebots. Durch die Zusammenlegung sollen Skaleneffekte genutzt und die Produktpalette gestrafft werden.
Beide Fonds investieren schwerpunktmäßig in Staatsanleihen von Schwellenländern. Während der abgebende Fonds einen expliziten SRI-Ansatz verfolgte, investiert der aufnehmende Fonds breiter im Segment der Emerging Markets Sovereign Bonds. Ziel ist es, eine effizientere Struktur mit ausreichendem Fondsvolumen zu gewährleisten.
Was bedeutet die Fusion für Anleger?
Anleger des abgebenden Fonds, die ihr Rückgaberecht nicht ausüben, erhalten automatisch Anteile des aufnehmenden Fonds. Die Anzahl der neuen Anteile ergibt sich aus dem festgelegten Umtauschverhältnis.
Der abgebende Fonds wird am 17.03.2026 aufgelöst und existiert danach nicht mehr. Ein Barausgleich erfolgt nicht. Anleger des aufnehmenden Fonds sind von der Fusion nicht betroffen; ihre Anteile bleiben unverändert bestehen.
Unterschiede zwischen den Fonds
Der bisherige Emerging Markets SRI Bond verfolgte einen nachhaltigen Investmentansatz mit spezifischen Ausschlusskriterien. Der aufnehmende Emerging Markets Sovereign Bond investiert ebenfalls in Staatsanleihen aus Schwellenländern, jedoch mit breiterem Mandat und ohne identischen SRI-Schwerpunkt.
Anleger sollten daher prüfen, ob die ESG-Ausrichtung, Risikostruktur und Kostenquote des neuen Fonds weiterhin den eigenen Anlagezielen entsprechen.
Recht auf kostenlose Rückgabe
Anleger beider Fonds, die der Fusion nicht zustimmen möchten, können ihre Anteile gemäß Verkaufsprospekt kostenlos zurückgeben. Maßgeblich sind die in der offiziellen Mitteilung genannten Fristen.
Fusion als Anlass für einen Konditionencheck
Fondsfusionen sind ein geeigneter Zeitpunkt, nicht nur die Fondsstrategie, sondern auch die Depotkonditionen zu überprüfen.
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✔ Depot bleibt bestehen – keine Neu-Eröffnung erforderlich
Tipp: Fondsfusion als Chance nutzen
Eine Fondsfusion ist ein sinnvoller Zeitpunkt, um nicht nur die Wiederanlage zu prüfen, sondern auch die Depotstruktur und laufenden Kosten zu optimieren: Jetzt Fonds-Konditionen prüfen.
Fazit: Strukturmaßnahme mit strategischer Relevanz für Anleger
Die Zusammenlegung des Allianz Emerging Markets SRI Bond in den Allianz Emerging Markets Sovereign Bond zum 17.03.2026 erfolgt ohne Liquidation und ohne Barausgleich.
Auch wenn Fondsfusionen technisch ablaufen, sollten Anleger die neue Fondsstruktur, ESG-Ausrichtung sowie Kostenquote sorgfältig prüfen. Besonders bei strategisch wichtigen Bausteinen im Depot kann eine Anpassung sinnvoll sein.
FAQ – Häufige Fragen zur Fondsfusion
Was ist eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion wird ein bestehender Fonds (abgebender Fonds) auf einen anderen Fonds (aufnehmender Fonds) übertragen. Der abgebende Fonds wird ohne Liquidation aufgelöst. Anleger erhalten automatisch Anteile am neuen Fonds, sodass das investierte Kapital weiterhin fondsgebunden bleibt.
Was passiert mit meinen Anteilen?
Ihre Anteile werden zum Fusionsstichtag automatisch in Anteile des aufnehmenden Fonds umgetauscht. Grundlage ist das Umtauschverhältnis, das auf Basis der Nettoinventarwerte (NAV) berechnet wird.
Muss ich aktiv werden?
Nein. Die Fusion erfolgt automatisch. Wenn Sie der Verschmelzung nicht zustimmen möchten, können Sie Ihre Anteile innerhalb der vorgesehenen Frist kostenlos zurückgeben.
Entstehen zusätzliche Kosten?
Die Kosten der Verschmelzung trägt üblicherweise die Fondsgesellschaft. Für Anleger entstehen im Rahmen der technischen Fusion normalerweise keine zusätzlichen Gebühren.
Hat die Fusion steuerliche Auswirkungen?
Die steuerliche Behandlung hängt vom Fondsdomizil und der persönlichen Situation des Anlegers ab. In vielen Fällen erfolgen Verschmelzungen innerhalb desselben Fondsdomizils steuerneutral.
Unterscheidet sich der neue Fonds wesentlich?
Auch wenn Anlageuniversum und Region vergleichbar sind, können Unterschiede in ESG-Ausrichtung, Risikoprofil und Kostenstruktur bestehen. Anleger sollten daher prüfen, ob der neue Fonds weiterhin zur eigenen Strategie passt.
Was ist der Unterschied zwischen Fusion und Liquidation?
Bei einer Fusion bleibt das Kapital investiert und wird in einen anderen Fonds übertragen. Bei einer Liquidation wird das Fondsvermögen verkauft und an die Anleger ausgezahlt – die Anlage endet vollständig.
Kann ich die neuen Anteile normal handeln?
Ja. Nach Wirksamwerden der Fusion können die Anteile des aufnehmenden Fonds regulär über Ihre Depotbank gekauft oder verkauft werden.