Aus Anlegersicht: Altbestände halten – aber trotzdem jedes Jahr profitieren
Viele erfahrene Fondsanleger befinden sich heute in einer Phase, in der sie kaum noch handeln. Die Fonds sind seit Jahren im Depot, Sparpläne laufen nicht mehr, größere Umschichtungen sind nicht geplant. Gerade für diese Anleger stellt sich die Frage: Welchen Mehrwert bietet mir mein Fondsvermittler eigentlich noch?
Im direkten Vergleich zwischen AVL und PROfinance zeigt sich genau hier ein entscheidender Unterschied – insbesondere für Anleger mit Altbeständen.
AVL: Keine Rückerstattung von Bestandsprovisionen bei ruhenden Fondsanteilen
Bei AVL profitieren Anleger vor allem über den Wegfall des Ausgabeaufschlags und – ab einem Fondsbestand von 20.000 € – über die Erstattung der Depotgebühr. Für Anleger, die jedoch ihre Fonds lediglich halten, erhalten keine Rückvergütung der Bestandsprovision.
Bestandsprovisionen, die Fondsgesellschaften laufend an die Vermittler zahlen, werden bei AVL nach den derzeit bekannten Konditionen nicht an den Anleger zurück erstattet.
PROfinance: Fonds-Cashback auch ohne neue Investitionen
Bei PROfinance ist das Modell anders. Auch Anleger, die ihre Fonds seit Jahren unverändert halten, erhalten eine jährliche Rückerstattung der Bestandsprovisionen (Fonds-Cashback). Es ist kein Fondskauf, kein Sparplan und keine Aktivität erforderlich.
Bereits ab einem Fondsbestand von 10.000 € kann sich die Depotgebühr rechnerisch amortisieren. Alles darüber hinaus wird zur echten jährlichen Prämie, die direkt an den Anleger ausgezahlt wird. Dies kann pro Jahr mehrere hunderte Euro ausmachen.
Beispielrechnung: Fonds-Cashback für Altbestände bei PROfinance (comdirect-Depot)
Auch bei reinen Altbeständen ergeben sich deutliche Rückvergütungen:
| ISIN | Fonds | TP p.a. | 10.000 € | 25.000 € | 50.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| LU0323578657 | Flossbach von Storch SICAV – Multiple Opportunities R | 0,46 % | 46,00 € | 115,00 € | 230,00 € |
| FR0010148981 | Carmignac Investissement A EUR acc | 0,42 % | 42,00 € | 105,00 € | 210,00 € |
| LU0099574567 | Fidelity Funds – Global Technology Fund A (EUR) | 0,51 % | 51,00 € | 127,50 € | 255,00 € |
| LU0552385295 | Morgan Stanley INVF Global Opportunity Fund (USD) A | 0,45 % | 45,00 € | 112,50 € | 225,00 € |
Altbestände nach der Investmentsteuerreform: Was Anleger wissen sollten
Im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 wurden Fonds steuerlich neu geregelt. Für Fondsanteile, die bereits vor dem 01.01.2018 erworben wurden (sogenannte Altbestände), gilt seither ein besonderer Bestandsschutz: Kursgewinne aus diesen Altanteilen sind bis zu einem persönlichen Freibetrag von 100.000 € steuerfrei.
Wichtig für Buy-and-Hold-Anleger: Die Rückerstattung der Bestandsprovisionen (Fonds-Cashback) ist hiervon unabhängig. Das Fonds-Cashback stellt keine Veräußerung dar und hat keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Altbestände. Anleger können ihre Fonds also unverändert halten und dennoch von jährlichen Rückvergütungen profitieren.
Gerade für Anleger mit langfristig aufgebauten Altbeständen ist dies ein zusätzlicher Vorteil: Die Fonds bleiben steuerlich begünstigt, während gleichzeitig durch Fonds-Cashback und Bonusprogramme laufende Kosten reduziert werden können – ohne Umschichtungen oder Neuinvestitionen.
Bonusprogramm: Mehr Cashback auch für kleinere Einzeldepots
Ein weiterer Vorteil für erfahrene Anleger ist das Bonusprogramm von PROfinance. Hier können mehrere Depots – etwa innerhalb der Familie – zusammengefasst werden. Dadurch profitieren auch kleinere Einzeldepots von höheren Cashback-Stufen, ohne dass an der bestehenden Anlagestrategie etwas geändert werden muss.
Tipp für Buy-and-Hold-Anleger: Konditionen prüfen
Gerade Anleger mit ruhenden Fondsbeständen sollten prüfen, ob sie auf laufende Rückvergütungen verzichten. Über PROfinance lässt sich unverbindlich berechnen, wie hoch das jährliche Fonds-Cashback ausfallen kann: Jetzt Fonds-Cashback für Altbestände prüfen.
Fazit: Für Altbestände zählt nicht Aktivität, sondern Rückvergütung
PROfinance ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen (Depotbestand ab 10.000 €) Rückvergütungen auch bei bestehenden Fondsbeständen, während bei AVL bei Altbeständen kein entsprechendes Modell besteht.
FAQ – Häufige Fragen zu Altbeständen bei AVL und PROfinance
Erhalte ich bei AVL Cashback für bestehende Fonds?
Nein. AVL erstattet keine Bestandsprovisionen an Anleger.
Muss ich bei PROfinance neue Fonds kaufen?
Nein. Auch bestehende Fondsbestände werden für das Fonds-Cashback berücksichtigt.
Wie wechsle ich mit Altbeständen zu PROfinance?
In der Regel genügt ein kostenfreier Betreuerwechsel. Depot, Fonds und Depotbank bleiben unverändert.