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Steuerwissen für Fondsanleger: Vorabpauschale, Teilfreistellung & mehr
Wer in Fonds investiert, profitiert langfristig – sollte jedoch auch die steuerlichen Regeln kennen. Denn je nach Fondsart und Ertragsform fallen unterschiedliche Steuern an. Mit dem richtigen Wissen lassen sich unnötige Abzüge vermeiden. Besonders für Anleger, die ihre Erträge optimieren möchten, bietet PROfinance zusätzlich attraktive Sonderkonditionen wie die Rückvergütung der Bestandsprovision.
Wie werden Erträge aus Fonds besteuert?
Fondsanlagen generieren verschiedene Ertragsarten, die alle der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen. Die drei Hauptformen der Besteuerung sind:
- Ausschüttungen: Regelmäßige Erträge wie Dividenden oder Zinsen werden sofort versteuert.
- Veräußerungsgewinne: Gewinne beim Verkauf von Fondsanteilen sind steuerpflichtig.
- Vorabpauschale: Fiktive Besteuerung für Fonds, die wenig oder nichts ausschütten.
Die Besteuerung erfolgt automatisch durch die depotführende Bank, die die Steuer direkt an das Finanzamt abführt.
Was ist die Vorabpauschale bei Fonds?
Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch thesaurierende Fonds besteuert werden. Grundlage ist der Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem vom Finanzministerium festgelegten Basiszins – reduziert um 30 % Kostenabschlag. Hat der Fonds geringe Wertzuwächse oder Verluste gemacht, entfällt die Pauschale.
Die Pauschale wird zum Jahresanfang automatisch berechnet und einbehalten. Fehlt Liquidität, kann es zum Verkauf von Fondsanteilen kommen. Sie ist auf den Sparer-Pauschbetrag anrechenbar.
Teilfreistellung: Wie viel bleibt steuerfrei?
Dank der Teilfreistellung werden bestimmte Fondsarten steuerlich begünstigt, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden:
- Aktienfonds: 30 % der Erträge steuerfrei
- Mischfonds: 15 % steuerfrei
- Immobilienfonds: je nach Auslandsanteil bis zu 60 % oder 80 % steuerfrei
Die Regel gilt für alle Ertragsarten – inklusive Vorabpauschale. Voraussetzung: der Fonds hält mindestens 51 % der jeweiligen Anlageklasse.
Freistellungsauftrag richtig nutzen
Mit einem Freistellungsauftrag nutzen Sie den Sparer-Pauschbetrag optimal:
- 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare
Ohne Freistellungsauftrag wird vom ersten Euro an Steuer einbehalten. Die Verteilung des Pauschbetrags auf verschiedene Banken ist möglich – solange die Gesamtgrenze eingehalten wird.
Besteuerung auf Fondsebene verstehen
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen bestimmte Fondsarten selbst Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden – 15 % direkt aus dem Fondsvermögen. Die Teilfreistellung auf Anlegerebene gleicht dies teilweise aus. Auch ausländische Fonds, die in Deutschland zugelassen sind, unterliegen vergleichbaren Regelungen.
Tipps zur Steueroptimierung mit Fonds
Mit etwas Know-how lassen sich bei Fonds legale Steuervorteile nutzen. Das sind die besten Strategien:
- Thesaurierende Fonds: Gut für langfristige Anleger mit Pauschbetrag
- Aktienquote beachten: Teilfreistellung bei Aktienfonds nutzen
- Freistellungsauftrag prüfen: gezielt dort einsetzen, wo die Erträge entstehen
- Langfristigkeit zahlt sich aus: Umschichtungen vermeiden, Zinseszinseffekt mitnehmen
Bei komplexen Portfolios oder Auslandserträgen lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerexperten.
Fondsbranche und Steuern: Entwicklungen im Blick
Die Besteuerung von Fonds bleibt ein dynamisches Feld. Anleger und Fondsanbieter müssen steuerliche Veränderungen frühzeitig erkennen und darauf reagieren. PROfinance begleitet seine Kunden dabei mit fundiertem Know-how und optimierten Depotmodellen, die steuerliche Vorteile gezielt nutzen – etwa durch Fonds mit hoher Aktienquote und entsprechender Teilfreistellung.
Ihr bestehendes Depot clever optimieren – mit PROfinance
Wenn Sie bereits ein Depot bei einer unserer Partnerbanken führen – z. B. comdirect, FFB, FNZ/ebase, Fondsdepot Bank oder DAB BNP Paribas – können Sie per kostenfreiem Betreuerwechsel zu PROfinance wechseln. Ihr Depot bleibt bestehen, Sie erhalten jedoch unsere Sonderkonditionen, bis zu 99 % Rückvergütung und professionellen Support.
✔ Bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision
✔ Keine Ausgabeaufschläge – volle Transparenz
✔ Depot bleibt bestehen – nur der Betreuer ändert sich
✔ Digitales Kundenportal & Web-App für Depot-Übersicht & Verwaltung
✔ Treueprämie ab 10.000 € Depotvolumen
✔ Exklusives Bonusprogramm ab 50.000 € Fondsvolumen – allein oder im Team
Der Wechsel ist einfach, schnell und kostenfrei – Sonderkonditionen gelten auch für neue Depots mit Fondsübertrag, falls Ihr Depot noch bei einer anderen Bank, wie zum Beispiel der ING, Volksbank, Sparkasse oder Deutschen Bank gelagert ist.
Fazit: Steuerwissen zahlt sich aus
Die steuerliche Behandlung von Fonds ist komplex – aber mit dem richtigen Wissen lassen sich klare Vorteile sichern. Wer Teilfreistellungen nutzt, den Freistellungsauftrag klug verteilt und auf passende Fondsarten setzt, steigert seine Nettorendite nachhaltig.
Tipp: Sparerpauschbetrag gezielt einsetzen
Nutzen Sie Ihren Freistellungsauftrag dort, wo Erträge entstehen. Besonders bei thesaurierenden Fonds und hoher Vorabpauschale lohnt sich die Optimierung. Ein jährlicher Check spart bares Geld.
Häufige Fragen zu Steuern bei Fonds
Muss ich als Anleger selbst Steuern auf Fonds abführen?
Nein, die depotführende Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch ab – sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag hinterlegt ist.
Was genau ist die Vorabpauschale – und wann fällt diese an?
Sie ist eine fiktive Steuer auf nicht ausgeschüttete Erträge von Fonds. Die Berechnung erfolgt jährlich im Januar, ggf. wird automatisch verkauft.
Wie profitiere ich steuerlich bei einem Wechsel zu PROfinance?
Mit PROfinance nutzen Sie optimierte Depotstrukturen, maximale Rückvergütung und ein digitales Kundenportal – ideal für steuerbewusste Anleger.