IPConcept fusioniert Paladin ONE und Paladin ORIGINS – betroffene ISINs DE000A1W1PH8, DE000A2DTNH6

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Übertragung der Paladin-ORIGINS-Anteilklassen in Paladin ONE zum 31.12.2025

Die Fondsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. hat informiert, dass die beiden Fonds Paladin ONE und Paladin ORIGINS im Rahmen einer Fondsfusion zusammengeführt werden. Die Anteile der abgebenden Fonds gehen dabei vollständig in die aufnehmenden Fonds über. Für Anleger erfolgt die Umstellung automatisch; ein aktives Handeln ist in der Regel nicht erforderlich.

Die Fusion wird mit Wirkung zum 31.12.2025 umgesetzt. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft festgelegt und am Fusionstag bekannt gegeben.

Wesentliche Eckdaten der Fondsfusion

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Verschmelzung, bei der die Teilgesellschaftsvermögen Paladin ORIGINS in das neu strukturierte Sondervermögen Paladin ONE integriert werden. Bestehende Sparpläne werden – sofern technisch möglich – automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt und dort fortgeführt. Kurzfristige Verzögerungen bei Planausführungen können durch den Buchungsprozess auftreten.

Fondsanteile der abgebenden Fonds können über die FFB noch bis zum 12.12.2025 gekauft oder zurückgegeben werden.

Betroffene Fonds und ISINs

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Paladin ONE F DE000A1W1PH8 Paladin ONE F DE000A41HGL8
Paladin ONE R DE000A2DTNH6 Paladin ONE R DE000A41HGM6
Paladin ORIGINS F DE000A3DQ772 Paladin ONE F DE000A41HGL8
Paladin ORIGINS R DE000A3DQ780 Paladin ONE R DE000A41HGM6

Was Anleger jetzt prüfen sollten

Anleger sollten nach der Umsetzung der Fusion insbesondere die neue ISIN im Depot kontrollieren und prüfen, welcher Fonds künftig geführt wird. Auch wenn Anlageziel und -strategie weitgehend vergleichbar bleiben, können sich Details wie Anteilklassenstruktur oder Kostenparameter unterscheiden. Bei bestehenden Sparplänen empfiehlt sich eine kurze Kontrolle, ob diese ordnungsgemäß im Zielfonds weiterlaufen.

Einordnung aus Sicht der Fondsbranche

Fondsfusionen wie diese dienen häufig der Bündelung von Fondsvolumen und der Vereinfachung von Produktstrukturen. Für Anleger bedeutet das in der Regel keine Beendigung der Geldanlage, sondern eine automatische Überführung in eine klar definierte Zielstruktur mit neuer ISIN.

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Fazit: Automatische Umstellung, neue ISINs im Blick behalten

Die Fusion der Fonds Paladin ONE und Paladin ORIGINS betrifft die ISINs DE000A1W1PH8, DE000A2DTNH6, DE000A3DQ772 und DE000A3DQ780. Anleger sollten nach Umsetzung prüfen, welche neue ISIN im Depot geführt wird und ob der aufnehmende Fonds weiterhin zur eigenen Anlagestrategie passt. Langfristig kann die Maßnahme auch ein sinnvoller Anlass sein, die eigenen Depotkonditionen zu optimieren.

FAQ – Häufige Fragen zur IPConcept-Fusion

Müssen Anleger wegen der Fusion aktiv werden?
Nein. Der Umtausch der Anteile erfolgt automatisch. Anleger sollten im Anschluss lediglich die neue ISIN und den Zielfonds im Depot prüfen.

Was passiert mit bestehenden Sparplänen?
Bestehende Sparpläne werden in der Regel automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt und dort fortgeführt, sofern die Fondsbedingungen dies erlauben.

Was ist eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion wird das Vermögen eines Fonds oder einer Anteilklasse auf einen anderen Fonds übertragen. Anleger erhalten automatisch Anteile des aufnehmenden Fonds.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz