IPConcept fusioniert Pro Fonds (Lux) – Inter-Bond (LU0048424138) und Emerging Markets (LU0048423833) mit den FIDUKA-Fonds

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Fusion am 28. November 2025 – automatische Übertragung in die FIDUKA-Fonds

Die IPConcept (Luxemburg) S.A. führt zum 28. November 2025 eine umfassende Fondsfusion durch:
Die Teilfonds Pro Fonds (Lux) – Inter-Bond und Pro Fonds (Lux) – Emerging Markets werden mit den Fonds FIDUKA Inter-Bond und FIDUKA Emerging Markets verschmolzen.
Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft festgelegt und am Fusionstag bekanntgegeben. Fondsanteile können über die FFB bis zum 17. November 2025 gekauft oder zurückgegeben werden.

Wesentliche Eckdaten der Fusion

  • Fusionstermin: 28. November 2025 (Übertragungsstichtag)
  • Wirksamkeit: 1. Dezember 2025
  • Letzter Rückgabetermin über FFB: 17. November 2025
  • Aussetzung des Handels: ab 21. November 2025, 14:00 Uhr
  • Verwaltungsgesellschaft: IPConcept (Luxemburg) S.A.
  • Wirtschaftsprüfer: PwC Luxembourg
  • Kosten: keine für Anleger – IPConcept trägt sämtliche Fusionskosten (außer Wirtschaftsprüferkosten)
  • Rechtsgrundlage: §298 Abs. 2 KAGB und CSSF-Genehmigung

Betroffene Fonds und ISINs

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Pro Fonds (Lux) – Inter-Bond B LU0048424138 FIDUKA Inter-Bond E (ausschüttend) LU0654980571
Pro Fonds (Lux) – Emerging Markets B* LU0048423833 FIDUKA Emerging Markets B (ausschüttend) LU0048423833*

Hintergrund und Ziel der Fusion

Die Fusion dient der Vereinfachung und Effizienzsteigerung innerhalb der Produktpalette von IPConcept und FIDUKA. Durch den Zusammenschluss sollen die Fonds wirtschaftlich effizienter verwaltet werden.
Zudem erfolgt ein Wechsel der Rechtsform: Die bisherigen Teilfonds der Pro Fonds (Lux) (eine SICAV) werden in die FIDUKA-Fonds (FCP-Struktur) integriert. Damit entfallen Generalversammlungen und Stimmrechte für Anleger – ansonsten bleibt das Anlagekonzept weitgehend erhalten.

Änderungen bei Anlagestrategie und Nachhaltigkeit

Im Zuge der Fusion werden die Fonds hinsichtlich Nachhaltigkeitsklassifizierung angepasst.
Während die bisherigen Pro Fonds (Lux) als Artikel-8-Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung galten, werden die FIDUKA-Nachfolgefonds als Artikel-6-Fonds eingestuft. Nachhaltigkeitsrisiken werden weiterhin berücksichtigt, jedoch ohne gesonderte Nachhaltigkeitsziele oder PAI-Berücksichtigung.

Risikoprofil und Gebührenstruktur

  • FIDUKA Inter-Bond: SRI 2 (wie bisher beim Pro Fonds Inter-Bond)
  • FIDUKA Emerging Markets: SRI 4 (unverändert zum bisherigen Fonds)
  • Verwahrstellenvergütung: künftig max. 0,06 % p.a. (zuvor 0,07–0,08 %)
  • Anlageberatungsvergütung (C/D-Klassen): künftig max. 0,10 % p.a. (zuvor 0,15 %)

Was Anleger wissen sollten

Bestehende Spar- und Auszahlpläne im abgebenden Fonds werden automatisch auf den aufnehmenden Fonds übertragen.
Der Umtausch erfolgt steuerneutral; die Fondsanteile werden zum festgelegten Verhältnis getauscht.
Während der Fusionsphase (ab 21. November 2025) sind Transaktionen kurzzeitig ausgesetzt. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses und die Prüfung erfolgen durch PwC Luxembourg.

Fazit: Effizienzsteigerung und klare Strukturen für Anleger

Mit der Zusammenführung der Pro Fonds (Lux)-Reihe in die FIDUKA-Fondsfamilie entsteht eine schlankere, effizientere Struktur mit geringeren Verwaltungskosten.
Für Anleger ändert sich wenig – sie profitieren von Kontinuität in Strategie und Risikoprofil bei gleichzeitig optimierter Administration.

Tipp: Fondswechsel frühzeitig prüfen

Anleger, die alternative Strategien oder Fonds mit Artikel-8-Nachhaltigkeitsklassifizierung bevorzugen, sollten den Wechsel prüfen. Über PROfinance können Fonds wie die FIDUKA-Produkte ohne Ausgabeaufschlag erworben werden – inklusive attraktiver Rückvergütungen und persönlicher Betreuung.

FAQ: Häufige Fragen zur IPConcept-Fusion

Wann findet die Fondsfusion statt?
Die Verschmelzung erfolgt am 28. November 2025, wirksam ab 1. Dezember 2025. Der Handel wird am 21. November 2025 um 14 Uhr ausgesetzt.

Müssen Anleger etwas unternehmen?
Nein. Der Umtausch erfolgt automatisch und steuerneutral. Bestehende Sparpläne werden in den neuen Fonds überführt.

Welche Änderungen ergeben sich inhaltlich?
Die Anlagestrategien bleiben weitgehend gleich. Die FIDUKA-Fonds berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken, gelten aber künftig als Artikel-6-Fonds.

Was ist eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion wird das Vermögen eines Fonds auf einen anderen übertragen. Anleger erhalten im Gegenzug neue Anteile – der Vorgang erfolgt kostenfrei und steuerneutral.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz