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Fusion am 28. November 2025 – automatische Übertragung in die FIDUKA-Fonds
Die IPConcept (Luxemburg) S.A. führt zum 28. November 2025 eine umfassende Fondsfusion durch:
Die Teilfonds Pro Fonds (Lux) – Inter-Bond und Pro Fonds (Lux) – Emerging Markets werden mit den Fonds FIDUKA Inter-Bond und FIDUKA Emerging Markets verschmolzen.
Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft festgelegt und am Fusionstag bekanntgegeben. Fondsanteile können über die FFB bis zum 17. November 2025 gekauft oder zurückgegeben werden.
Wesentliche Eckdaten der Fusion
- Fusionstermin: 28. November 2025 (Übertragungsstichtag)
- Wirksamkeit: 1. Dezember 2025
- Letzter Rückgabetermin über FFB: 17. November 2025
- Aussetzung des Handels: ab 21. November 2025, 14:00 Uhr
- Verwaltungsgesellschaft: IPConcept (Luxemburg) S.A.
- Wirtschaftsprüfer: PwC Luxembourg
- Kosten: keine für Anleger – IPConcept trägt sämtliche Fusionskosten (außer Wirtschaftsprüferkosten)
- Rechtsgrundlage: §298 Abs. 2 KAGB und CSSF-Genehmigung
Betroffene Fonds und ISINs
| Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
|---|---|---|---|
| Pro Fonds (Lux) – Inter-Bond B | LU0048424138 | FIDUKA Inter-Bond E (ausschüttend) | LU0654980571 |
| Pro Fonds (Lux) – Emerging Markets B* | LU0048423833 | FIDUKA Emerging Markets B (ausschüttend) | LU0048423833* |
Hintergrund und Ziel der Fusion
Die Fusion dient der Vereinfachung und Effizienzsteigerung innerhalb der Produktpalette von IPConcept und FIDUKA. Durch den Zusammenschluss sollen die Fonds wirtschaftlich effizienter verwaltet werden.
Zudem erfolgt ein Wechsel der Rechtsform: Die bisherigen Teilfonds der Pro Fonds (Lux) (eine SICAV) werden in die FIDUKA-Fonds (FCP-Struktur) integriert. Damit entfallen Generalversammlungen und Stimmrechte für Anleger – ansonsten bleibt das Anlagekonzept weitgehend erhalten.
Änderungen bei Anlagestrategie und Nachhaltigkeit
Im Zuge der Fusion werden die Fonds hinsichtlich Nachhaltigkeitsklassifizierung angepasst.
Während die bisherigen Pro Fonds (Lux) als Artikel-8-Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung galten, werden die FIDUKA-Nachfolgefonds als Artikel-6-Fonds eingestuft. Nachhaltigkeitsrisiken werden weiterhin berücksichtigt, jedoch ohne gesonderte Nachhaltigkeitsziele oder PAI-Berücksichtigung.
Risikoprofil und Gebührenstruktur
- FIDUKA Inter-Bond: SRI 2 (wie bisher beim Pro Fonds Inter-Bond)
- FIDUKA Emerging Markets: SRI 4 (unverändert zum bisherigen Fonds)
- Verwahrstellenvergütung: künftig max. 0,06 % p.a. (zuvor 0,07–0,08 %)
- Anlageberatungsvergütung (C/D-Klassen): künftig max. 0,10 % p.a. (zuvor 0,15 %)
Was Anleger wissen sollten
Bestehende Spar- und Auszahlpläne im abgebenden Fonds werden automatisch auf den aufnehmenden Fonds übertragen.
Der Umtausch erfolgt steuerneutral; die Fondsanteile werden zum festgelegten Verhältnis getauscht.
Während der Fusionsphase (ab 21. November 2025) sind Transaktionen kurzzeitig ausgesetzt. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses und die Prüfung erfolgen durch PwC Luxembourg.
Fazit: Effizienzsteigerung und klare Strukturen für Anleger
Mit der Zusammenführung der Pro Fonds (Lux)-Reihe in die FIDUKA-Fondsfamilie entsteht eine schlankere, effizientere Struktur mit geringeren Verwaltungskosten.
Für Anleger ändert sich wenig – sie profitieren von Kontinuität in Strategie und Risikoprofil bei gleichzeitig optimierter Administration.
Tipp: Fondswechsel frühzeitig prüfen
Anleger, die alternative Strategien oder Fonds mit Artikel-8-Nachhaltigkeitsklassifizierung bevorzugen, sollten den Wechsel prüfen. Über PROfinance können Fonds wie die FIDUKA-Produkte ohne Ausgabeaufschlag erworben werden – inklusive attraktiver Rückvergütungen und persönlicher Betreuung.
FAQ: Häufige Fragen zur IPConcept-Fusion
Wann findet die Fondsfusion statt?
Die Verschmelzung erfolgt am 28. November 2025, wirksam ab 1. Dezember 2025. Der Handel wird am 21. November 2025 um 14 Uhr ausgesetzt.
Müssen Anleger etwas unternehmen?
Nein. Der Umtausch erfolgt automatisch und steuerneutral. Bestehende Sparpläne werden in den neuen Fonds überführt.
Welche Änderungen ergeben sich inhaltlich?
Die Anlagestrategien bleiben weitgehend gleich. Die FIDUKA-Fonds berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken, gelten aber künftig als Artikel-6-Fonds.
Was ist eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion wird das Vermögen eines Fonds auf einen anderen übertragen. Anleger erhalten im Gegenzug neue Anteile – der Vorgang erfolgt kostenfrei und steuerneutral.