Monega schließt Anteilklassenfusion beim Global Bond Fonds erfolgreich ab

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Zusammenlegung am 30. September 2025 abgeschlossen – Anleger profitieren von geringeren Kosten

Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat die angekündigte Zusammenlegung der Anteilklassen des Monega Global Bond planmäßig am 30. September 2025 durchgeführt. Die Anteilklasse Monega Global Bond (R) (ISIN DE000A1JSW06) wurde in die Anteilklasse Monega Global Bond (I) (ISIN DE000A1143J5) überführt. Der Beschluss war im September 2025 bekannt gegeben worden. Die Maßnahme erfolgte automatisch und ohne Kosten für die Anleger.

Wesentliche Daten im Überblick

  • Bekanntmachung: September 2025
  • FFB-Abgabefrist: 24. September 2025
  • Fusionsdatum: 30. September 2025
  • Übertragende Anteilklasse: Monega Global Bond (R) – DE000A1JSW06
  • Aufnehmende Anteilklasse: Monega Global Bond (I) – DE000A1143J5
  • Verwaltungsgesellschaft: Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln

Hintergrund der Fusion

Die Monega KAG hatte die Maßnahme mit dem niedrigen Volumen der Anteilklasse R begründet, das zu einer überproportionalen Kostenbelastung führte. Durch die Zusammenlegung mit der institutionellen Anteilklasse I wurde eine effizientere Kostenstruktur geschaffen. Die Anlagestrategie des Fonds blieb unverändert – der Monega Global Bond investiert weiterhin weltweit in Anleihen verschiedener Emittenten mit Schwerpunkt auf Investment-Grade-Papieren.

Konditionen und Kostenstruktur

Merkmal Anteilklasse R (alt) Anteilklasse I (neu)
WKN / ISIN DE000A1JSW06 DE000A1143J5
Währung EUR EUR
Max. Ausgabeaufschlag bis zu 5,00 % bis zu 5,00 %
Effektiver Ausgabeaufschlag 3,50 % 0,00 %
Verwaltungsvergütung (effektiv) 0,85 % p.a. 0,50 % p.a.
Verwahrstellenvergütung (effektiv) 0,065 % p.a. 0,065 % p.a.
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend
Risikoklasse (SRI) 2 2

Die Fusion wurde steuerneutral nach deutschem Investmentsteuergesetz umgesetzt. Anleger profitieren seither von einer niedrigeren laufenden Kostenquote, da die Anteilklasse I geringere Verwaltungsgebühren aufweist. Mit PROfinance profitieren Anleger grundsätzlich von einem 100 %igen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag sowie attraktiven Sonderkonditionen.

Was Anleger beachten sollten

Nach der Fusion werden alle Bestände aus der ehemaligen Anteilklasse R automatisch als Anteile der Klasse I geführt. Bestehende Spar- und Entnahmepläne wurden von der Monega KAG und den depotführenden Banken entsprechend angepasst. Anleger mussten keine gesonderten Maßnahmen ergreifen.

Einordnung aus Sicht der Fondsbranche

Die Fusion der Anteilklassen des Monega Global Bond Fonds steht stellvertretend für den Effizienztrend innerhalb bestehender Fondsstrukturen. Viele Kapitalverwaltungsgesellschaften bündeln kleinere Anteilklassen, um Verwaltungskosten zu reduzieren und die Transparenz zu erhöhen. Gerade bei Anleihefonds mit mehreren Tranchen ist eine solche Maßnahme sinnvoll, da sie langfristig zu einer faireren Kostenverteilung führt.

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Fazit: Anleger profitieren von effizienterer Kostenstruktur

Die Zusammenlegung der Anteilklassen des Monega Global Bond Fonds wurde planmäßig vollzogen. Anleger der bisherigen R-Klasse profitieren nun von der geringeren Verwaltungsvergütung der I-Klasse. Die Fondsstrategie blieb unverändert, die Maßnahme führte zu einer übersichtlicheren Struktur und niedrigeren Kosten.

Tipp: Fondsstrategie regelmäßig überprüfen

Nach Anteilklassenfusionen ist es ratsam, das eigene Portfolio regelmäßig zu prüfen. Über PROfinance lassen sich Fonds mit 100 % Rabatt auf Ausgabeaufschläge, attraktiven Rückvergütungen und digitalem Depotservice effizient verwalten und optimieren.

FAQ zur Fusion des Monega Global Bond Fonds

Wann fand die Fusion statt?
Am 30. September 2025. Die Abwicklung erfolgte automatisch über die depotführenden Banken.

Welche Anteilklassen waren betroffen?
Die Anteilklasse Monega Global Bond (R) wurde in die Monega Global Bond (I) überführt.

Entstanden Anlegern Kosten oder steuerliche Folgen?
Nein, die Maßnahme war kostenfrei und gilt als steuerneutral. Anleger profitieren von niedrigeren laufenden Kosten.

Mussten Anleger aktiv werden?
Nein, die Umstellung erfolgte automatisch. Bestehende Sparpläne wurden entsprechend angepasst.

Welche Vorteile brachte die Fusion?
Eine schlankere Fondsstruktur, geringere Verwaltungsgebühren und eine verbesserte Kosteneffizienz zugunsten der Anleger.

Was ist eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion werden zwei oder mehrere Fonds oder Anteilklassen zusammengeführt. Das Vermögen des übertragenden Fonds geht vollständig auf den übernehmenden über. Anleger erhalten neue Anteile gemäß dem Umtauschverhältnis. Ziel ist die Kostenreduktion, Effizienzsteigerung und eine einheitliche Struktur. Für Anleger erfolgt dies in der Regel kostenfrei und steuerneutral.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz